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14 Tage Rückgaberecht

hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

Hallo Leute,

Meine Freundin hat letzten Freitag ihren alten 96er 6N verkauft...
soweit so gut alles wunderbar geklappt ist für 1650,-Euro verkauft mit Kaufvertrag wo jede Macke beschrieben wurde und Verkauf von Privat an Privat.

Jetzt ruft der Käufer heute an und möchte den Wagen gern zurückgeben,da er ihm nicht mehr zusagt... es ist nichts Technisches defekt oder so... der will den einfach "UMTAUSCHEN"

Er meinte da ja im Kaufvertrag von Privat an Privat stehen würde hätte er ein 14 Tägiges Rückgaberecht ?
Stimmt das ? ich kenne mich da nicht so gut aus ?

Der Kaufvertrag ist einer aus dem Internet von ner Versicherung wo wir den Wagen Versichert hatten.


Kann der den Wagen jetzt übermorgen wiederbringen und sein Geld verlangen wobei doch nichts mit dem Wagen ist !?

Einfach Geld zurück weil der Wagen ihm nicht mehr zusagt...das geht doch nicht oder
Verkauft ist verkauft

Wenn jetzt der Motor kaputt wäre hätte ich das ja noch verstanden aber so ?

Kann uns da evl.jemand weiterhelfen ?

Vielen dank im Vorraus

Gruß



Zitat:

Kann der den Wagen jetzt übermorgen wiederbringen und sein Geld verlangen wobei doch nichts mit dem Wagen ist !?


Das schonmal garnicht.

Schau doch einfach mal in deinen Kaufvertrag rein ob da was drin steht.
Ich selbst würde ihm erstmal das Geld nicht wiedergeben.

Das würde ja heißen ... Ich verkaufe mein Porsche 911 mit 500 PS an einen 18 jährigen er verheitzt die Karre und gibt Sie mir nach 13 Tagen wieder und hatte Spass.

Ich denke, da gibt es Gesetze.

Gruß


Zitat:

Einfach Geld zurück weil der Wagen ihm nicht mehr zusagt...das geht doch nicht oder
Verkauft ist verkauft


ne ne das haut nicht hin...
wenn du nen Handelsüblichen Kaufvertag hast dann ist der Rechtens,es sei denn du hast gravierende Sachmängel verschwiegen dann ist der Vertrag hinfällig.

Würde erstmal abwarten.

so einfach geht das nicht !

Drücke dir/euch die Daumen



Also zu aller erst ist das ein Privatverkauf und Vertragsabschluss unter der Bedingung des Verzichts auf das Rückgaberecht und bei diesen gibt es in der Regel keine Rückgabe und Geldzurückklausel. Wie schon gesagt, privat zu privat und gekauft wie gesehen...
Ich glaube auch, dass der sich jetzt fälschlicher Weise auf das Fernabsatzgesetz beruft, was einem ja diese berühmten (und auch falschen, denn es sind tatsächlich ganze 4 Wochen ab erhalt der Ware) 14 Tage Rückgaberecht gewährt... ohne weitere Angabe von Gründen.
Aber aus was für einer Welt kommt der denn?

Der einzige mir bekannte und handfeste Grund einer Unwirksammachung des Verkaufsvertrages ist der Tatbestand der "arglistigen Täuschung" , also wenn du jetzt vorsätzlich Mängel vertuscht um einen besseren Preis betrügerisch zu erreichen.
Sonst soll er dich doch bitte nicht mehr weiter belästigen...


Von welcher Versicherung hast du den Kaufvertrag?


hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

Ja ich weiß das es eigendlich kein Rückgaberecht gibt ! steht ja so im Vertrag drinn und der Käufer meint er hätte das Recht den Wagen zu tauschen ohne angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen !

Ist doch vollkommen Blödsinnig eigendlich !

Im Vertrag steht alles drin was der Wagen an Macken hat wie Beulen,Kratzer und so...
Meine Freundin hat den Wagen noch eine Woche vor dem Verkauf bei einer Werkstatt (ne freie) durchcheken lassen und die sagten der Wagen sei Top in schuss und allemale sein Geld wert.
Ok KM Stand von 182 Tausend ist aber bei BJ 96 doch ok und der läuft echt super !

Bin ja mal gespannt was der am Freitag so alles vorbringen will ? Ihr Vater meit der soll ruhig kommen,sie seien gut Rechtschutzversichert...

Hoffendlich gibt das nicht so eine mega Gerichtsgeschichte....

Was soll man denn noch alles in den Kaufvertag schreiben ?


hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

Kauvertrag ist von der Züricher Versicherung.


Habe mal nachgeforscht, alles was daoben steht ist richtig.



Wenn du dich an eine Sache hälst, kann er dir nichts.

Du darfst ihm nichts vorenthalten wie zb. ein defektes Getriebe oder so.

Schau mal nach ob bei dir drin steht.

"Gekauft wie gesehen."


Aber ich kann dich jetzt schon beruhigen, er kann dir absolut garnichts.


Hab den Blanko grad gelesen.

Wenn er beide Kopien unterschrieben hat, bist du aus dem Schneider.

Deiner muss defenitiv unterschrieben sein!

Dort steht nichts von einem Rückgabe recht.

Er sagte ihm gefiel der Wagen nicht aber Privat ist Privat das heißt laut Vertrag:

Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung
verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird.

Du hast auch keine Garantie übernommen und es liegt kein verschwiegener Sachmangel vor.
So ist der Kaufvertrag rechtens und du bestehst auch drauf.

Daher ist es seiner und wird es auch bleiben.

Ruf ihn an sag im Vertrag steht wörtlich:

"Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung
verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Ich habe keine Garantie übernommen und es gibt auch kein Rückgabe recht. Der Vertrag ist unterschrieben und haben damit ihr einverständins gegeben. Verkaufen sie den Wagen selbst.

Tschüss"



hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

meine Freundins Vater hat den heute dabehalten um den noch irgendwo abzucheken ?

Wenn ich den morgen habe scan ich den hier mal ein...

Der Wagen hatte mal nen Rehschaden das steht auch drinn...

Der Typ will den einfach zurückgeben weil er keinen Bock mehr auf den Wagen hat er hat am Telefon gemeint das nix kaputt ist nur das er den einfach nicht mehr haben möchte...

Es ist "noch" nicht die Rede von "versteckten" Mängeln...denn da ist NICHTS versteckt !
Der Typ kam sogar mit nem KFZ Meister vorbei (hat sich zumindest so ausgegeben) und die sind dann gut 30 min auf Probefahrt gewesen ...wir dachten schon die kommen nicht wieder !

Doch dann meinten die der Wagen sei super und sie kaufen ihn...
Ich errinnere mich gerade das der Typ zuerst gar keinen Kaufvertrag haben wollte,nur auf drängen des Vaters hat er und sein KFZ Meister Kumpel zugestimmt...

Was hat der blos vor ?


Hab meinen alten Beitrag editiert.

Hab die Vermutung der hat mit dem irgendwas angestellt.

Nur was?

Oder er braucht die kohle wegen nem andern Fahrzeug


Zitat:

Was hat der blos vor ?


Kann dir egal sein, glaube mir.

Habe in den letzten 24 Monaten genug scheiß erlebt mit Kaufen/Verkaufen.

Er kann dir nix, stellt den Kontakt ein und gut - sollte schreiben vom Anwalt kommen (was ich nicht glaube, es sei denn der Anwalt ist echt dumm) dann ist ja alles fein.

Hat absolut kein recht dir die karre wieder zu geben glaubs mir (vorallem wenn alles beschrieben woden ist. ink.s die klauseln die in dem vertrag von einem vorredner schon erläutert worden sind).

fahr zu deiner freundin, sag sie soll sich kein kopf machen, guckt tv kuschelt und geht eruhigt schlafen

mfg

soulfly


hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

Danke erstmal für eure Anteilname,werde mir nicht mehr ganz so viele Gedanken machen und mal abwarten was kommt ?

Werd jetzt erstmal schlußmachen für heute.
meld mich wieder wenn der da war...

Danke euch allen und Gruß

gute n8


Vielleicht hilft Dir das auch weiter

Auszug aus dem Text:

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:

1.Bezüglich Ihrer letzten Frage (hat der käufer ein 14 tägiges Rückgaberecht?) kann ich Ihnen sagen: Nein, ein 14-tägiges Rückgaberecht hat der Käufer nicht.
Ein solches Recht gibt es z.B. bei Verträgen über das Internet o.ä., aber nicht bei einem Privatverkauf eines PKW.

Quelle: [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Grüße


  • Ich hab hier noch ein paar Infos dazu, da steht drinn das bei verkauf von Privat zu Privat die Gewährleistung und das Rückgaberecht schriftlich im Vertrag ausgeschlossen werden muß, ansonsten gelten sie nämlich.



    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Ok?! Also muss man immer das rückgaberecht ausschließen?

    Das ist jetzt natürlich mies für ihn.


    Biete ihm doch an den Wagen unter Abzug einer Benutzungspauschale von 500 Euro zurückzunehmen. Da springt noch Gewinn raus


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Ich hab hier noch ein paar Infos dazu, da steht drinn das bei verkauf von Privat zu Privat die Gewährleistung und das Rückgaberecht schriftlich im Vertrag ausgeschlossen werden muß, ansonsten gelten sie nämlich.


      genau so siehts aus beim Privat verkauf, denn grundsätzlich gilt, das man ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht von einem Gesetzlich geltenden Kaufvertrag hat, völligst egal über was und mit wem dieser abgeschlossen wurde. Man muss dann natürlich als Privtaverkäufer, innerhalb des Vertrages, diese Ausstiegsklausel schriftlich aus dem Bestandteil des Vertrages nehmen und den Käufer davon in kentniss setzten, das der gebrauch der Rücktrittsrechts entfällt.

      Ander sieht es natürlich aus, wenn juristische Personen Verträge abschließen.

      Also sollte in dem Fall der Satz über das Rückgaberecht nicht ausgeschlossen worden sein, siehts extrem schlecht aus.. dann würde ich mich lieber unter berücksichtigung der bisherigen Benutzung durch den Käufer auf eine Wertminderung Rückerstattungsbetrages konzentrieren.


      Zitat:

      dann würde ich mich lieber unter berücksichtigung der bisherigen Benutzung durch den Käufer auf eine Wertminderung Rückerstattungsbetrages konzentrieren.



      Das würde ich dann auch so machen um das alles aber ganz genau abzuklären würde ich zu einem Anwalt gehen der sich auf Vertragsrecht spezialisiert hat.

      Das kostet zwar 50-100 € aber danach weis man ganz genau was Sache ist.

      Der erklärt einem dann auch wie der nächste Vertrag aussehen muß und was für ein Satz bei Ebay reingehört, des weiteren klärt er einen dann wegen der Wertminderung auf.

      Und für zu Hause ist der Sackmann ganz gut, da kann man eben mal nachschlagen, meiner ist aber zu alt, da muß ich mir nun auch erstmal einen neuen besorgen.



      M.f.G. Mopedman


      grashalm
      • Administrator
      • polotreff.de Team
      grashalm's Polo 6N

      Zitat:

      Zitat:

      Ich hab hier noch ein paar Infos dazu, da steht drinn das bei verkauf von Privat zu Privat die Gewährleistung und das Rückgaberecht schriftlich im Vertrag ausgeschlossen werden muß, ansonsten gelten sie nämlich.



      genau so siehts aus beim Privat verkauf, denn grundsätzlich gilt, das man ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht von einem Gesetzlich geltenden Kaufvertrag hat, völligst egal über was und mit wem dieser abgeschlossen wurde. Man muss dann natürlich als Privtaverkäufer, innerhalb des Vertrages, diese Ausstiegsklausel schriftlich aus dem Bestandteil des Vertrages nehmen und den Käufer davon in kentniss setzten, das der gebrauch der Rücktrittsrechts entfällt.

      Ander sieht es natürlich aus, wenn juristische Personen Verträge abschließen.

      Also sollte in dem Fall der Satz über das Rückgaberecht nicht ausgeschlossen worden sein, siehts extrem schlecht aus.. dann würde ich mich lieber unter berücksichtigung der bisherigen Benutzung durch den Käufer auf eine Wertminderung Rückerstattungsbetrages konzentrieren.


      Das ist nicht korrekt.
      Es gibt KEIN allgemeines Rücktrittsrecht bei Kaufverträgen.
      Ich kann auch nicht einfach zu Edeka gehen und sagen, ich möchte vom Kauf der Kaugumies vor einer Woche zurücktreten oder eben diese Umtauschen. DAS GEHT NICHT!

      Verwechselt wird das immer wieder mit dem Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen z.B. übers Internet. Im realen Leben gibts das aber nicht!

      Siehe auch hier:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • grüße
      grasi


    • So wie das Grashalm sagte ist es mir auch geläufig, nur bin ich mir da trotzdem nicht 100% sicher, da sich doch einiges geändert hat.
      Nächste Woche haben wir ein Treffen, da sind genug Rechtsanwälte, die werde ich dann mal ausquetschen, danach berichte ich dann hier.


      M.f.G. Mopedman


      hübbenbecker
      • Themenstarter
      hübbenbecker's Polo 2F

      Hey Leute,

      Der Käufer hat sich gestern wie angekündigt gemeldet und will den Wagen jetzt doch nicht zurückgeben weil er ihn angeblich jetzt an wen anderes verkauft habe...?
      mehr hat er nicht gesagt und nach 2min war das Telefonat beendet...!

      man bin ich froh das das jetzt so gelaufen ist.

      Das muß erstmal einer verstehen ?

      Für die Zukunft heist es also das es kein Rücktrittsrecht gibt,was dann schriftlich im Kaufvertrag stehen muß damit der Verkäufer gegenüber den Käufer abgesichert ist ?

      Stimmt das jetzt so ?

      Bei Ebay steht ja bei fast jedem Verkäufer das die die Ware nicht zurücknehnmen !

      Dann werde ich jetzt immer und überall wenn ich/wir was verkaufen reinschreibe das es kein Rückgaberecht gibt...
      so bin ich dann abgesichert ? ja ?

      Danke für eure Anteilname und hilfreichen Tips.

      Gruß


      Freut mich das es gut für Euch gelaufen ist. Bzw.. Das Ihr nun Ruhe von dem habt.

      Sicherheitshalber würde ich es immer reinschreiben.. Tu ich auch und hatte bis Dato keine Probleme damit.

      Beste Grüße Patrick


      ja bei Ebay muß das wegen dem Fernabsatzgesetz rein, bei Kaufverträgen die außerhalb vorort gemacht werden muß es wohl nicht sein, aber beim letzteren werde ich mich wie gesagt nochmals ganz genau erkundigen, mit dem Internet kommt man da nicht so richtig weiter, notfals schreibste das eben da auch noch rein.




      M.f.G. Mopedman


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