Hallo Leute
habe heut mein gewindefahrwerk bekommen, aber mir is weng unklar wie ich des schrauben soll bzw wie ich weiß welche höhe ich hab und wnn ich dn tiefer haben will, muss ich da die schraube nach oben drehen oder nch unten?
danke im vorraus
Wenn du den tiefer haben willst musst du die Schraube runterdrehen.
Und die Anwendung ist im allgemeinen recht einfach. Du kannst so tief gehen wie im Gutachten erlaubt ist (Restgewinde). Und du kannst den so stellen, dass er Dir optisch am besten gefällt. Allerdings immer achsweise die gleichen Höhen stellen.
Zitat:
Du kannst so tief gehen wie im Gutachten erlaubt ist (Restgewinde).
also im gutachten steht "bezugsgröße für das Einstellmaß", "unterkante verstellring zu Gewindeende". Jetzt will ich den auf 60 tiefer machen, dann muss ich da 60 mm abstand haben
nee
um deinen tiefgang zu messen, solltest du vor dem einbau den abstand der radhauskanten zum boden oder zur radmitte messen und nach dem einbau nochmals.
die länge am gewinde sagt nix über den wert der tieferlegung aus, sie dient nur für die einstellung des tüv geprüften bereichs
asoo, also muss ich, wenn höchstmaß 75mm is, des an dem gewinde drehen, aber dann passts doch oder steh ich jetzt aufn schlauch.
Zitat:
asoo, also muss ich, wenn höchstmaß 75mm is, des an dem gewinde drehen, aber dann passts doch oder steh ich jetzt aufn schlauch.
gewindemaß heist nicht, das maß der tieferlegung
also wenn ich des jetzt so verstanden hab, ich mess jetzt am anfang mit orginal fahrwerk ein maß von kotflügelmitte zum boden von z.b. 57cm. jetzt bau ichs ein und der wert is 52cm, ich wills aber um 7cm runter haben, also schraub ich am gewinde runter. so das der wert dann 50cm ist. Und am gewinde darf ich dann einen bestimmten wert nicht überschreiten um es beim tüv eingetragen zu bekommen. wenn was falsch is dann verbesser mich bitte
Zitat:
Und am gewinde darf ich dann einen bestimmten wert nicht überschreiten um es beim tüv eingetragen zu bekommen
bloß wenn du sagst das z.b. 75mm des mindestmaß ist, dann klär mich mal bitte auf was im tüv gutachten steht.
da steht:
zulässiger Einstellbereich der Federtellerhöhe: 50 bis 75 mm
bezugsgröße für das Einstellmaß: unterkante Verstellring zum unteren Gewindeende.
das heist: du darfst alle tieferlegungen fahren, die sich im bereich von 50mm bis 75mm am gewinde befinden
alles drüber oder drunter ist nicht zugelassen
okaii danke für die info
aso jetzt weiß ich warum du gesagt hast mindestmaß, is ja klar wenn ich tiefer sein will das bei nem bereich von 50 bis 75 mm, die kleine zahl der tiefere is, denkfehler.
Wobei nach oben hin überschreiten darf man das Maß eigendlich auch nicht wenn ich das noch von meinen Gutachen in erinnerung habe.
Dort ist beim restgewinde ein Mindestmaß angegeben welches nicht unterschritten werden darf und auch ein höchstmaß welches nicht überschritten werden soll.
Beim Gutachten von meinen KW Gewindefahrwerk für meinen 9N3 steht dort z.b bei Vorderachse:
Zulässiges Restgewindemaß min. 30mm / max. 60mm.
Der TÜV geprüfte Verstellbereich liegt genau zwischen diesen beiden Maßen .
EDIT:Na toll,wieder zu langsam... :(