hi leute
ich hab da mal ne frage und hoffe das da einer ne idee hat bzw schon erfahrung mit hat...
und zwar möchte ich mir eine abnehmbare anhängerkuplung anbauen, da ich sehr gerne quad fahre allerdings die schnautze voll von unserer umgebung habe... und da will ich mir dann nen anhänger hinter meinen polo hängen...
so mein polo ist 40/40 tiefer... kann ich da dann noch ne anhängerkuplung anbaun die dann auch abgenommen wird.... oder kann ich das voll vergessen?
schon mal danke im voraus
mfg Muckel
ich glaub, am besten ist es, wenn du mal den tüv prüfer deines vertrauens fragst
kommt sicher auf die kupplung drauf an, zwecks abe oder e genehmigung und der hänger spielt sicher auch ne rolle.
ich persönlich kenne aber autos mit ahk und tieferlegungsfedern drin
alles kla danke dann werde ich das erst mal machen
Also ich habe meinen 290KG Jet Ski auch mit dem 50/40 Fahrwerk gezogen..
Was kein Problem..
Für den Kugelkopf gibt es eine Mindesthöhe.
Beim SDI hatte ich dann Später die Abnehmbare AHK übernommen, da der GTI dann nur noch zum Spaß haben gedacht war und das aus dem Wasserziehen mit dem DieselDrehmoment deutlich besser war..
Der hatte das original GTI Fahrwerk drinne..
Ich habe ein 35/35 HR-Cup-Kit und eine Anhängerkupplung dran. Ob das im Brief eingetragen ist, das weiß nur Gott allein.
Habe eine Abnehmbare AHK mit 40mm Tieferlegung (zumindest bei der TÜV-Vorführung...). Wichtig ist dem TÜV die bei maximaler Beladung minimale Höhe von 350mm zum Kugelkopf. Vorgeschrieben sind zwischen 350-450mm. Ich hatte aber mit Federwegbegrenzern schon vorgesorgt. 4 Mann haben sich reingesetzt und einer hat gemessen. 350mm - Passt!
Musst nur die Mindesthöhe beachten!
Gewindefahrwerk / Sportfahrwerk / Federn kein Problem!
ich bin im audi ~50/50 tiefer und zieh selbst 2-achser ohne probleme. also wird bei dir sicher kein problem geben
ach ja wenn du ne originale ahk anbaust, die auch so von werk aus verbaut wurde musst nichtmal was abnehmen lassen
hab bei mir auch die originale von westfalia nachgerüstet und der tüv meite da braucht man nix eintragen da es ja eh von werk aus so kommt
...die Zubehör AHK von Brink, Bosal, Oris & Co haben ne ABE mit E-Prüfzeichen brauch man also auch nicht eintragen lassen!
jo ich hab auch nen weitec fahrwerk und letztes jahr auch zum pfingsttreffen nen camper gezogen war schon recht lustig mit mini motor und 12l/100km verbrauch aber darum gehts dir ja nich sondern um tüv, also da hatte ich bisher noch keine probleme.
der blaue da hinten isses
MFG BEN
kk also bei ebay hab ich auch schon son paar gefunden die nicht zum tüv müssen... naja mal schaun wie ich das mache
sooo ich war heute mal bei unserem lieben tüv und der meint auch das das soweit eigentlich kein problem geben dürfte
er meinte auch nur das ich das ganze dann mal anbauen soll und dann zu ihm hinkommen soll... allerdings wird die normalerweise eintragungsfreie kuplung durch das fahrwerk eintragungspflichtig...
Zitat:
allerdings wird die normalerweise eintragungsfreie kuplung durch das fahrwerk eintragungspflichtig...
Westfalia hat auch eine mit E-Nummer.
Bin 30mm tiefer. Selbst mit vollgeladenem Kofferraum und mehr als ausgereizter Stützlast hängt der Wohnwagen da noch noch nicht durch.
Kupplung: Westfalia.
Hab das auch irgendwann mal nachgemessen: War auf jedenfall 350+ mm.
Durchn TÜV ist der beim letzten Mal auch so durchgegangen.
Hat dir nicht das Herz weh getan, als du deinem Motörchen mit dem polotypisch empfindlichen Getriebchen so eine Belastung zugemutet hast? Wie schnell bist du mit diesem fahrenden Luftwiderstand gefahren? Ist der Motor nicht heiß gelaufen?
Nö, das is mir sowas von wurscht. Das muss das Ding abkönnen. Im Sommer gehts nach Italien
Temperatur ist völlig normal, fahre immer so um die 90. Meist im Windschatten von LKWs, da lässt es sich am besten fahren.
Dann fährt der auch noch im Windschatten, wo die Kühlung nochmal schlechter ist! Boah du Maschinenquäler!
Also ich denk auch das du da mal den Tüv fragen solltest..weil man hört auch oft genug bei Sprintern oder so zB das die manche Hänger,jenachdem wie schwer die sind, nicht ziehen können weil die Ahk zu tief ist (haben oft beim Pferdehänger das kleine Autoproblem)
durch die geänderte höhe wird ja auch die stützlast bzw zuglast geändert...
ich hatte mich auch schon damit beschäftigt, prüfer meinte aber bei mir damals wo er alles eingetragen hat..."passt scho, is ja e-prüfzeichen" ...
werde aber dieses jahr noch mal paar sachen eintragen lassen, da frag ich mal noch den chef in unserer dekrastelle...
Zitat:
durch die geänderte höhe wird ja auch die stützlast bzw zuglast geändert...
Zitat:
Anhängelast ist bei allen 6N : 800kg/gebremst und 450kg/ungebremst
max Stützlast liegt bei 50kg, da alle Hersteller beim 6N nur bis 50Kg deklarieren!
Musst einfach den Hänger auch tiefer legen!
Beim Anhänger ist das alles nicht so einfach...
Gummifederachse & Tieferlegen = geht nicht. ^^
Andere Räder montieren = Neue Bremsberechnung der Auflaufbremse erforderlich.
Bleibt also alles so wie ist es ist: Immer Überladen.
Davon ab: Die Höhe ist bei mir exakt genau richtig. Der steht, wie schon geschrieben, gerade, wenn es losgeht.
naja... also mit dem gewicht sollte das eigentlich kein großes problem geben... wollte damit nur mein quad ziehen... und das wiegt ja nur 200 kilo.. von daher sollte das doch bestimmt klappen
musst dann nur drauf achten dass der hänger nicht mehr wie 250kg wiegt, wenn der ungebremst ist!
ja... hatte mir da son allu-leichtbau teil vorgestellt... das ding muss dann ja auch nur 200 kilo tragen... von daher klappt das schon i-wie... ich muss halt nur den passenden finden