Hallo zusammen,
ich habe aktuell 8 X 15" ET25 Smoor Roadster Chrom Felgen.
hab sie leider geschrottet aber der chrom blätterte auch schon ab.
nun hätt ich ger 7,5 und 9 X 16" ET30 DZ Exklusiv.
Hab allerdings gehört das neuerdings nicht nur das profil sondern auch das felgenhorn bedeckt sein muss. Stimmt das ?
also gezogen hab ich für die alten felgen schon....
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
nach neuer eu-richtlinie muss ber der eintragung auch die felge abgedeckt sein. soll aber noch tüver geben die ........
Das heisst, das Felgenhorn muss vom Reifen bedeckt sein?
Wenn ja, die armen 2f fahrer die noch die 8x13 smoor eintragen wollen...
jop vorbei ist die schöne zeit :(
aber wie mäc schon sagte, manche nehmens da nicht so genau
Zitat:
aber wie mäc schon sagte, manche nehmens da nicht so genau
das is ja furchbar ! ich hatte vorne schon probleme das profil unter zu bringen ! die sollen sich mal um wichtigere dinge kümmern als so haarspaltereien was is zu tief oder zu breit !
Zitat:
soll aber noch tüver geben die ........
das ist doch blödsinn.
es kann doch nicht jede eintragung in den letzten 20 jahren getätigt wurde, illegal sein!
Geh davon aus das alle Autofahrer unwissend sind undnur die tüver ahnung haben... wenn dann der tüver das teil einträgt ist es mit seinem segen abgenommen, und da kann nicht der "unwissende" fahrer in rechenschaft gezogen werden. Schon gar nicht die, die es vor der richtlinie eingetragen hatten...
Wenn das so wäre dürfte kein einziger pkw mehr auf den straßen fahren, weil sich immer wieder dies und jenes verändert.
eintragen lassen und fertig
Zitat:
es kann doch nicht jede eintragung in den letzten 20 jahren getätigt wurde, illegal sein!
Geh davon aus das alle Autofahrer unwissend sind undnur die tüver ahnung haben... wenn dann der tüver das teil einträgt ist es mit seinem segen abgenommen, und da kann nicht der "unwissende" fahrer in rechenschaft gezogen werden. Schon gar nicht die, die es vor der richtlinie eingetragen hatten...
Zitat:
Zitat:
Geh davon aus das alle Autofahrer unwissend sind undnur die tüver ahnung haben... wenn dann der tüver das teil einträgt ist es mit seinem segen abgenommen, und da kann nicht der "unwissende" fahrer in rechenschaft gezogen werden. Schon gar nicht die, die es vor der richtlinie eingetragen hatten...
Der Fahrzeughalter is für die Sicherheit deines Fahrzeuges zuständig, nicht der TÜV.. steht so auch schwarz auf weiss geschrieben, sollte man eigentlich aus der Fahrschule wissen.
Nur weil man nicht wusste das man genau die Bank nicht ausrauben durfte, ist man lange nicht unschuldig.. sorry, aber du bist selbst für dich verantwortlich und nicht die anderen.
Zitat:
Original von r-line
Der Fahrzeughalter is für die Sicherheit deines Fahrzeuges zuständig, nicht der TÜV.. steht so auch schwarz auf weiss geschrieben, sollte man eigentlich aus der Fahrschule wissen.
Nur weil man nicht wusste das man genau die Bank nicht ausrauben durfte, ist man lange nicht unschuldig.. sorry, aber du bist selbst für dich verantwortlich und nicht die anderen.
ich frag mich auch grade was die aussagen von r-line hier sollen.
wenns dir jetzt noch ein prüfer einträgt ist doch ok. die polizei wird nicht sagen: nein das wurde nicht vor dem und dem datum eingetragen, dass darfst du nicht.
wenns dir einer einträgt gut ist. ist bei mir ja auchs so
Ich weis garnicht was hier los ist.
bis bj 2001 brauch sich keiner sorgen zu machen ob die felge über steht.
es gibt keine gesetz das das überstehen bei allen fahrzeugen verbietet.
einzig das es für neufahrzeuge ab irgendwann 2001 nich mehr darf.
hat was mit der eu,eg,abe wat weis ich richtlinie zu tun.
kommt hat bei bj 2001 auch drauf an was im brief/fahrzeugschein steht.
ich habe mir das auch schon bei einigen tüv stellen erklären lassen und die dürfen diese fahrzeuge nach eigenem ermessen prüfen und dann nach der alten oder neuen richtlinie eintragen,je nachdem ob dann das rad über steht oder nicht
wenn jemand etwas einträgt ist es erstmal legal, euch kann gesetzlich nichts passieren. sollte aber bei einer kontrolle zum bsp fahrwerk, auffallen das ihr zu tief seit, die räder schleifen oder was auch immer, dürfen polizei oder der tüv prüfer die Eintragung anzweifeln und ihr bekommt einen Mängelschein. Ihr bekommt also keine Strafe aber ihr müsst euch dann kümmern das alles wieder so ist wie es soll.
das gleiche bei auspuffanlagen. Mit der Zeit werden sie ja gerne lauter. Sollte auch hier die EG-Genehmigung bei einer Kontrolle angezweifelt werden und bei eine DB Messung kommt raus das er lauter als er darf ist, seit ihr dran und müsst notfalls erneuern oder nachdämmen
Angezweifelt werden kann jede Eintragung, so ist das nun mal.
Zitat:
bis bj 2001 brauch sich keiner sorgen zu machen ob die felge über steht.
Also ich hab grad nochmal etwas genauer geschaut. Scheint wohl so das diese Richtlinie die immer noch kein Gesetz ist schon seit 94 gültig ist.
den Unterschied macht scheinbar dann wirklich nur ob dein Wagen eine EG Zulassung hat oder eine ABE (nationale Betriebserlaubnis) hat.
Seit 2001 gibt das wohl nur noch Neuwagen mit EG Betriebserlaubnis
Deswegen war ich mir wohl wegen den 2001 so sicher