Zitat:
habe ich mich schlau gemacht wie das mit dem standlicht aussieht und das gesetz sagt das bis zu 6 staandlichtquellen vorne erlaubt sind sprich wer die scheinwerfer aus dem zubehör hat und die standlichter dann im blinker haben möchte das geht nicht dann währen es zuviele standlichquellen also macht euch kein kopf
Zitat:
habe ich mich schlau gemacht wie das mit dem standlicht aussieht und das gesetz sagt das bis zu 6 staandlichtquellen vorne erlaubt sind sprich wer die scheinwerfer aus dem zubehör hat und die standlichter dann im blinker haben möchte das geht nicht dann währen es zuviele standlichquellen also macht euch kein kopf
Der Fox hat da ganz genau recht! Der originale Blinker hat nur ne Zulassung zum BLINKEN wenn mann da was verändert (standlicht) erlischt BE und je nach Grünen Männchen kann es da ganz schön Stress geben! Das sollte mann sich im klaren sein,ich für meinen teil bin das Risiko eingegangen, muss aber jeder selber wissen!
und wenn Scheinwerfer mit 4leds ne Zulassung habe ist das ok,deswegen darf mann nicht davon ausgehen das ich das auch in originalen darf....
Als tipp für die Anfänger unter uns "Lieber den Tüv Onkel löcher in den Bauch fragen als wie sich auf "Halbwissen" zu verlassen.......... "
Ob nun 3 oder 4 LEDs ist egal.
Es spielen mehrere Fakttoren eine Roll.
Grösse des Scheinwerfers,Helligkeit der Leuchtmittel,Festigkeit der Gehäuse etc.
Dafür gibt es ja ein Lichtechnisches Gutachten.