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Bleib so meine Betriebserlaubniss bestehen?

metalmulisha81
  • Themenstarter

Habe 32 Raid Lenkrad mit Abe für original Rad Reifen Kombi.Spurplatten mit Abe für original Radreifen Kombi.Fahrwerk 60/40 ist eingetragen.Felgen hab ich die BBS vom G40 drauf mit 175/60 13 reifen.Also müsste alles passen wenn die Rennleitung mich anhält oder?



ne passt nix. fährst ohne betriebserlaubnis rum und beim unfall zahlt deine versicherung ggf nicht mal.

du musst die komplette kombination aus rad/reifen mit dem lenkrad und tieferlegung eingetragen haben.

den die abe gelten immer nur mit serienteilen was bei dir net der fall ist und somit die abe ungültig.

grüße


Zitat:

den die abe gelten immer nur mit serienteilen was bei dir net der fall ist und somit die abe ungültig.


Richtig.

Deine ABE´s hätten nur Wirkung ohne was geändert zu haben.
Also KEIN FAHRWERK,SPURPLATTEN UND FELGEN!

Generell kann es ärger geben wenn die Reifengrösse nicht im Scheinsteht!
Nun solltest du Rad,Reifen Kombi und Lenkrad eintragen.

Ansonsten besteht kein Versicherungsschutz!



metalmulisha81
  • Themenstarter

Zitat:

Generell kann es ärger geben wenn die Reifengrösse nicht im Scheinsteht!
Nun solltest du Rad,Reifen Kombi und Lenkrad eintragen.


Die BBs 5,5x13 mit 175/60 13 sind zugelassen auf Polo Coupe.sind original VW.Steht sogar in der Betriebsanleitung.In der Abe vom lenkrad steht,gültig mit original Rad Reifen Kombi.und bei den Platten genau so.meine Tieflegung ist mit den auf die original Felgen eingetragen.sprich die BBS.und im Schein steht eh nur die kleinste Reifengröße.


1. in dem augenblick wo du spurplatten drauf packst wird die abe deines lenkrads ungültig da ori felgen + platten keine ori rad reifen kombi mehr sit

fahr zum tüv, nimm alles mit frag ggf nochmal nach lass es eintragen so wie es ist und gut


Zitat:


Deine ABE´s hätten nur Wirkung ohne was geändert zu haben.
Also KEIN FAHRWERK,SPURPLATTEN UND FELGEN!

Generell kann es ärger geben wenn die Reifengrösse nicht im Scheinsteht!
Nun solltest du Rad,Reifen Kombi und Lenkrad eintragen.

Ansonsten besteht kein Versicherungsschutz!


Das stimmt meines Wissens nach so direkt nicht. Es gibt Gutachten in denen das Lenkrad nur mit Serienbereifung eintragungsfrei ist und welche in denen steht das auch Änderungen am Fahrwerk zu einem erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Also les dir die ABE genau durch. Wenn nichts von Fahrwerksänderungen erwähnt ist können sie dir auch nix.

Hab selbst 60/40 tiefer und 155 Trennscheiben im Moment drauf, und mein Raid17 ist nicht eingetragen. Die Polizei hat zwar das Gutachten paar mal durchleuchtet aber nichts gefunden was dagegen spricht das es erlaubt ist.

-> Weil in der ABE nur von "Rad-/Reifenkombination" geschrieben ist.


Schließe mich da an! Lenkrad mit ABE + Eingetragene Tieferlegung + Serienbereifung ist wenn nichts explizit in der ABE des Lenkrades steht absolut Legal. Allerdings ist das mit den Spurplatten ganz schnell vom Tisch, weil da wenn das Gutachten nicht ungültig ist, drin stehen muss wie sich die Sache mit Tieferlegung verhält!


metalmulisha81
  • Themenstarter

War letzens erst beim TÜV habe mit Tieflegung und Lenkrad mit ABE TÜV bekommen.da hat ich auch die Platten noch nicht drauf.sind auch bloß hinten.und wie gesagt auch mit ABE für mein Auto.Also ist es dann eigendlich ne Lücke oder?kann mir doch keiner was.steht drinne mit original Rad reifen kombi.und von Fahrwerk oder in verbindung mit lenkrad steht auch nichts drin.hmmmmmmmm was ist nun richtig?


Fahre einfach zum Tüv nimm Abe´s und lasse die Teile verbaut!
Frage da einfach nach.
Der weiss genau ob oder ob nicht!
Dann hast du auch 100% gewissheit was das angeht!



metalmulisha81
  • Themenstarter

jooooo wird wohl das beste sein.


metalmulisha81
  • Themenstarter

Habt recht.steht auch ganz klein in der Abe.nur mit original Fahrwerk.

trotzdem danke.lass ich se halt ab.


polotreff.de
#12 - 23.09.2010abe für felgen ungültig bei tieferlegung
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