Tach zusammen,
zunächst erstmal danke das es so ein forum gibt und super was man hier für Lösungsansätze findet, großes LOB
habe seid letzter Woche n Schnäppchen geschossen und mir einen Polo 6n Bj.96 ans Herz gelegt und bin bis jetzt Super zufrieden! einfach nur klasse damit zu fahren!
nur wenn ich dann in mein Fahrzeugschein schaue dann verstehe ich eine übel gekürzte Anmerkung unten nicht die da lautet:
abw. v. § 50/8 stvzo einr. zur leuchtweitenreg. ausn. gen. erf. u. ert. d. lra rhein neckar kreis
ich weiss das ich keine möglichkeit habe die Leuchtweite zu regulieren, da mir das Instrument im Innenraum fehlt, aber muss das dann im Schein angegeben werden?
bin für alle Anregungen und Tipps dankbar^^
mfg
hi und willkommen hier!
also ich würde das ganze so verstehen das du keine Leuchtweitenreg. drin hast aber das bei dir ne ausnahmeregelung is da deiner bestimmt nen Reimport is.
denn alle für deutschland gebauten auto´s ab 1990 brauchen das serienmäßig.
Zitat:
also ich würde das ganze so verstehen das du keine Leuchtweitenreg. drin hast aber das bei dir ne ausnahmeregelung is da deiner bestimmt nen Reimport is.
denn alle für deutschland gebauten auto´s ab 1990 brauchen das serienmäßig.
Zitat:
ich weiss das ich keine möglichkeit habe die Leuchtweite zu regulieren, da mir das Instrument im Innenraum fehlt, aber muss das dann im Schein angegeben werden?
AHAAA
jetz verstehe ich , nur so nebenbei das meiner ebenfalls keine airbags hat und ebenfalls ein Reimport ist.
jetzt ist auch das geheimnis gelöst
Auf deutsch:
Abweichend von §50, Absatz 8 der Straßenverkehrszulassungsordnung ist die Einrichtung zur Leuchtweitenregelung ausnahmegenehmigungspflichtig! Diese wurde erteilt durch das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises!
tolles schnäppchen^^...dann hast du nen re-import ohne lrw^^..also leuchtweitenregulierung.....du kannst so angle eyes in one block bauform und ohne lrw legal fahren^^.