Moin Moin,
habe hier des öfteren mal rumgeschaut ob man den Heckwischer entfernen darf. Allerdings kam es mir vor dass immer etwas Ungewissheit geherrscht hat. Nun Habe ich dem Tüv Nord ne Email geschrieben und folgende Antwort bekommen:
Heckwischer entfernen ist zulässig.
Nach Ausbau dürfen keine scharfen Kanten entstehen, also glattflächige Abdeckung wählen.
Eintragung bzw. TÜV Abnahme ist nicht erforderlich.
Mit Wischer ist die Sicht allerdings besser.
TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG
TÜV Station Norderstedt
Hoffe damit ist es nun geklärt
Dann würde ich mal sagen WEG mit den wischern
Grüße aus dem regnerischen Norden
gibt es dazu auch nen Gesetzestext?
Grüße!
nun wie gesagt..Lt. EU Recht darf der Wischer nunr entfernt werden wenn es in der Bauserie Modelle ohne! Heckwischer gegeben hat.. ansonsten hilft nur das Austragen unter den berücksichtigungen innerhalb des oben Aufgeführten Posts..
Das man ihn nicht entfernen darf wurde ja nie dementiert.. es ging immer nur darum ob er ausgetragen werden muss oder nicht.. und das gilt eben nur min Verbindung der oben aufgeführten berücksichtigungen.. EU Recht eben...
@r-line: haste den gesetzestext dazu, dass es nciht asugebaut werden darf? bzw nru dann wenn es das so gab?
das war jetzt eine aussage bei einen tüv und beim nächsten genau anders herum.
wie bei so vielen geschichten
Ich wurde mal von der Rennleitung angehalten als ich mein Polo noch hatte, habe eine Mängelkarte bekommen da der Heckscheibenwischer fehlte... Musste den polo beim TÜV vorstellen und der meinte 0 Problem es würd ja auch genug Neuwagen geben die keinen habe
denke es kommt drauf an wenn dir jemand damit ans bein pissen will schafft er es auch