hm hi hab da mal ne frage und zwar wollt ich mein polo rot unter beleuchten. kriegt man sowas eingetragen ?
oder nur mit einschränkungen z.b.: nur im stand oder nur als türlicht ?!
mfg
Soviel ich weiß wirds nur eingetragen als einstiegshilfe dh das es nur ansein darf wenn die tür auf geht.
Kollege hat es so eingetragen bkommen und einen knopf wo man es dauer an machen kann und wenn bullen ihn anhalten kann er sagen das die tür net richtig zu war bis heute nix passiert
allerhöchstens als einstiegshilfe.... weis aber nich genau ob´s rot oder blau sein darf.... ich denke mal nur weiss.... musst die dann an die türkontakte anschließen und halt nur im fahrzeug oder an der tür... nicht außen am fahrzeug und dann halt nur an den seiten... nicht vorne und nicht hinten.
also türbeleuchtung (ne neuchtstoffröhre unter der tür, so dass man sie nur sieht, wenn die tür auf ist) darf und wird als Einstiegshilfe eingetragen,... Unterbodenbeleuchtung wird nicht als einstiegshilfe eingetragen und ein anbau löscht automatisch die Betriebserlaubnis. Auch wenn der Tüv sowas einträgt, also sprich der "TÜV", der euch mag, dann is es immer noch nicht legal..
wird auch schwer zu erklären wie man die unterbodenbeleuchtung im motorraum für das einsteigen benutzt wird....
mfg
bei atu gibts welche mit e prüfzeichen die brauchste nit eintragen lassen
aber sie müssen am türkontakt angeschlossen sein und bei der tür liegen
Sorry - Alles Müll...
UBB's bekommst du net eingetragen, ob E-Prüfzeichen oder nicht. Ist verboten, steht sogar extra aufgelistet in der STVZO...
Kostet 50€ Strafe und 3 Punkte in Flensburg... Ich kann da ein Lied von singen...
@s.latuski
teile mit e-prüfzeichen sind eintragungsfrei steht sogar auf der verpackung von den dingern mit drauf
sie müssen nur am türkontakt angeschlossen sein
also ich wäre mit den e-Prüfzeichen auch sehr vorsichtig,...
weil so richtig kann ich mir das nicht vorstellen
mfg
für die e-eichen gibt`s bestimmte auflagen welche beachtet werden müssen! dann gibt`s keine Probleme! wär genau so wenn ich sag man darf nen Polo net fahren obwohl er nen Fahrzeugrief hat!
Also ich würde Dir davon abraten Dir ne Unterbodenbeleuchtung drunter zu bauen.
Es sieht zwar sehr gut aus aber es gibt damit nur probleme
Ein College von mir hatte die auch drunter und obwohl er die Dinger nur an hatte wenn er irgendwi geparkt hat wurde sein Auto immer von den Bullen von oben bis unten Untersucht
ist doch klar defeniert, man darf beim fahren keine beläuchting einsetzen die nicht genormt wurde. laut STVZO dürfen zusätzlich zu original scheinwerfern am fahrzeug maximal 2 paar schienwerfer nach vorne angebracht sein, also bei jeeps und so,
alles andere ist verboten, egal obs E zeichen abe oder sonst was,
zu schowzwecken oder als einstiegshilfe kann man das verbauen. da sagt keiner was weil man halt damit nicht rumfährt.
bei so einem illegalen strassen rennen ist dann eh scheis egal ob man dich mit so einem teil erwischt oder nicht bist so wieso gef***t
Is doch ganz klar. Unterboden fürs Autokino nur cool, aber fürn Straßenverkehr illegal. E-Prüfzeichen hin oder her. ABE gibts nüscht.
Also: Seit dem 01.04.2003 ist die unterbodenbeleuchtung auch im stand auf parkplätzen verboten. Es gibt eine unterb. mit tüv von folia tec. Aber: nur innenliegen und in weiss das sind dann kleine led´s....
Gruß Marko
hallo, mal was anderes
ist es möglich an seiner vorhandenen unterbodenbeleuchtung eine fernbedienung nachzurüsten...?
gibt ja UUB mit Fernbedienung
gruß Michael