Hallo Pologemeinde
Da ich die Tage zum Tüv muss :( Wollte ich fragen ob ich die Staubkappen die auf dem Stoßdämpfer liegen wichtig sind? Brauch ich die weil bei mir fehlt auf der einen Seite ein son Ding.
Also als ich mein Fahrwerk verbaut hab, hatte ich die vorne vergessen und dazu hat bei der Eintragung des Fahrwerks beim TÜV niemand was gesagt.
Ich weiss aber auch nicht ob so etwas bemängelt wird. Musst vll mal SuFu gucken
greetz
Hmm.... naja ich könnt es ja mal versuchen.
Wenn er da rum meckert könnte das aber höchstens als Mängel und nicht als Grund keine Plakete zu geben tun, oder?
Gibt höchstens n geringen Mangel.
Ich denke auch das es max nen geringer Mängel sein wird
und beim nächsten mal isses kein geringer mangel mehr, weil die dämpfer im arsch sind...
Bei geringen Mängeln ist der Fzg Halter verpflichtet diese unverzüglich (innerhalb Monatsfrist) beheben zu lassen.
ja und wer kontrolliert das?
hast ja keine mitführpflicht mehr von dem tüv schriebsel...
plaketten reichen und der stempel im schein
Das stimmt leider nicht. Der Prüfbericht muß mitgeführt werden. AU Zettel braucht's nicht mehr, weil der Prüfer ja mit der HU bescheinigt, daß zum Zeitpunkt der HU eine gültige AU vorlag.
nöööö... da haste unrecht.. er muss bei verlangen vorgezeigt werden... aber nich sofort... kannst ihn bei der dienststelle nachzeigen.. aber wer macht sich die arbeit und bestellt dich wegen tüvbericht zur polizei...
mitführen musst das teil NICHT
du hast nur ne aufbewarungspflicht
Zitat:
Das stimmt leider nicht. Der Prüfbericht muß mitgeführt werden. AU Zettel braucht's nicht mehr, weil der Prüfer ja mit der HU bescheinigt, daß zum Zeitpunkt der HU eine gültige AU vorlag.
nööö.. informiert euch bitte
B. Fahrzeuge
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
§29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.
nix mit im auto mitführen.. du musst ihn gegebenfalls nachreichen
Steht aber auch nicht drin, ob er jetzt mitgeführt werden muß, oder nicht.
Wie alt ist der Text? Ich weiß nur von Prüfingenieuren verschiedener Organisationen, daß der Bericht mitzuführen ist. Die sollten's wissen.
hab die letzten drei jahre inna kfz werkstatt gearbeitet.. immer hieß es, muss nich mitgeführt werden... vom dekramann
und was nirgens steht muss au nich beachtet werden
Wenn Du das sagst- arbeite seit 10 Jahren inner Werkstatt seither und aktuell sagt unter anderem unser Dekra Mann, daß mitgeführt werden muß.
denn sollt er sich au informieren.. gesetzestext liegt ja vor
seither und aktuell hat sich leider was getan