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vorgeschrieben anbauhöhe für Blinekr !?

Chris6n2
  • Themenstarter

Hi,

ich hab folgendes Problem.....
und zwar hab ich mir aufm Treffen am WE die Frontstoßstange geschrottet aufm acker.... bin hängen geblieben : (

jetzt hab ich dieses hier in aussicht für den a3
http://cgi.ebay.de/Facelifting-Front-Upgrade-Spoiler-Set-Audi-A3-8L-FL001-/130364049187?cmd=ViewItem&pt=Autoteile_Zubeh%C3%B6r&hash=item1e5a4d8723&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)


allerdings fahre ich ne Bora front und habe die Blinker in der Stoßstange....
und wollte die bei der CSR dann wenn das geht unten ins gitter montieren wo normal die nebels hängen....

Die frage ist nun ob das von der Höhe zulässig ist oder müssen die Blinker höher montiert werden ?


Gruß Christian



dieser Gesetzestext müsste es sein, falls es nicht stimmt bitte korregieren

Zitat:

Nach der ECE-Regelung 48, anzuwenden auf Kraftfahrzeuge, die vom 01.01.1988 an erstmals in Verkehr gekommen sind, muss der Abstand der inneren Ränder der Lichtaustrittsflächen von paarweise angebrachten Fahrtrichtungsanzeigern an der Vorderseite von Pkw mindestens 600 mm betragen. Der äußere Rand der Lichtaustrittsflächen darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Der Abstand des unteren Randes der Licht-austrittsfläche soll mindestens 350 mm betragen, der obere Rand soll nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen."


schau mal in der stvzo unter Fahrtrichtungsanzeiger. da stehen alle maße drin.



Chris6n2
  • Themenstarter

klasse..
danke für die hilfe ..

dann muss ich mir noch irgendwie was anderes einfallen lassen


polotreff.de
#5 - 06.06.2010anbauhöhe blinker pkw
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