hi, hab mir im november 2009 einen Glof V gekauft, im kaufvertrag wurde unfallfrei angekreuzt und darauf hingewiesen, das das seiteneil mal lackiert wurde aufgrund paar kratzern...
im nachhinein, wurde fstgestellt, das da jedoch die seitenwand beschädigt war und laut historie von vw auch ausgebeult wurde
hab dann den verkäufer wieder kontakiert und er hat mir eine eidesstattliche erklärung dazu abgegeben, in der es lautet:
Das Fahrzeug hatte lediglich eine Minimalbeschädigung der Seitenwand, die fachgerecht mit geringen Mitteln beseitigt werden konnte. Hauptbestandteil dieser Instandsetzung erstreckte sich auf eine Nachlckierung dieser Seitenwand.
Die gesamen Kosten und auch vom tatsächlichen Aufwand lag damals im Bagatellbereich.
Einen solchen Bagatellschaden muss man beim Verkauf des Fahrzeuges nach einschlägiger Rechtsprechung gar nicht bekannt geben.
was könnt ihr dazu sagen, stimmt dies und kann ich den wagen als unfallfrei weiterverkaufen, wenn ich dem käufer dies mitteile oder hätte der vorbesitzer mir das auto müssen als unfallwagen verkaufen und hat mich somit betrogen?
also wenn du z.b. mit deinem auto beim ausparken an ner wand hängen bleibst und dir kratzer in der stoßi holst, musst du das beim wiederverkauf nicht angeben. muss aber z.b. die soßi ausgewechselt werden, dann ist das ein unfallschaden. ich finde, dass es in dem bereich zwischen bagatelle und unfallschaden ein total schwammiges gebiet ist. wenn du ne rechtschutzversicherung hast, dann würde ich an deiner stelle zu anwalt und mit dem drüber reden.
hab jetzt auch mal bei google geschaut...es lieg erst ein unfallschaden vor, wenn geschweiß wurde oder tragende teile beschädigt wurden, ne ausgetauschte stossi oder sogar fachmännisch reparierte schäden, bei denen gespachel wurde, können vor gericht als unfallrei behandelt werden...hätte ich auch nich gedacht und es kommt wohl auf den richter an...also werde ich da nichts weiter machen, denn die gefahr vor gericht zu verlieren ist in meinem falle echt ne heikle sache
naja, ist ja auch richtig so, erst wenn die tragende Karosse betroffen ist, ists ein Unfall!
Deswegen kann man die Teile ja auswechseln!
naja, also wenn einer mir ins seitenteil reinfährt und das ausgebeult wurde, gespachtel und dann lackiert, finde ich schon, das es ein unfallwagen ist, aber scheinbar is es nicht für jeden richter so
Hättest halt überprüfen sollen mit einem Lackdichtemessgerät!
Naja, gut, das kann man wohl kaum erwarten, ich meine, wer tatstet denn sein Auto vor dem Kauf mit einem Lackdichtemessgerät komplett ab? Denn gesehen hat man es ja nicht.
Aber auf der anderen Seite - gespachtelt und lackiert? --> Wayne. Wenn die Karosse nicht verzögen ist, ist nichts kaputt gegangen, was wichtig war, also ist er unfallfrei, so sehe ich das zumindest. Und wenn er obendrein noch nicht mal sichtbar ausgebessert worde ist, dann ist doch alles i.O.
Worauf spekulierst du denn eigentlich, willst du rückwirkend einen Kaufrabatt?
nein, will den wagen evtl bald wieder verkaufen und hab keine lust drauf, das nach dem verkauf der neue besitzer kommt und mir i-wie ans bein pinkeln will, aber da hab ich ja jetzt die eidesstattliche erklärung das er "unfallfrei" ist und darauf werde ich mich auch berufen und das auch im kaufvertrag so erwähnen
Zitat:
Hättest halt überprüfen sollen mit einem Lackdichtemessgerät!
das ist ja klar, es kann keiner hellsehen und sagen was genau an dem auto war
Zitat:
kann keiner hellsehen und sagen was genau an dem auto war
Zitat:
nein, will den wagen evtl bald wieder verkaufen und hab keine lust drauf, das nach dem verkauf der neue besitzer kommt und mir i-wie ans bein pinkeln will, aber da hab ich ja jetzt die eidesstattliche erklärung das er "unfallfrei" ist und darauf werde ich mich auch berufen und das auch im kaufvertrag so erwähnen