Hallo,
Ich habe gestern einen Polo erstanden und wunder mich nun, was die ganzen Kürzel unter "Bemerkungen und Ausnahmen" bedeuten.
Kann mir da wer helfen?
z.15.1-3:145r13 74s*155/70r13 75s*ausn.gen.erf.:ab- we
ich.v.@50 abs.8 stvzo ausricht.d.abblendlichtbündelsen
tspr.n.richtl.76/756/ewg i.d.fass.84/8/ewg*ausn.gen.d.
lhst.münchen a.30.12.02 ert.ohne aufl.;dieser eintr. er
setzt eine mitzuf.gen.
Was genau ist da eingetragen?
Das erste bezieht sich auf die Reifengröße oder?
Vielen Dank!
MfG
Red_Hot
ja das erste ist die reifen größe aber das andere keine ahnung kann noch kein fach chinesich
am besten mal den tüv um die ecke fragen der kann dir das entschlüsseln
reifen und felgengröße die du fahren darfst z.15.1-3:145r13 74s*155/70r13 75s*ausn.gen.erf.:ab- we
ist eine ausnamegenemigung vom tüv kommt auf baujahr an glaub ab 1,1 1990 braucht man höhenverstellbare scheinwerfer hast keine höhenverstellung (neben lichtschalter )dann ist er ein reimport .v.@50 abs.8 stvzo ausricht.d.abblendlichtbündelsen
tspr.n.richtl.76/756/ewg i.d.fass.84/8/ewg*ausn.gen.d.
lhst.münchen a.30.12.02 ert.ohne aufl.;dieser eintr. er
setzt eine mitzuf.gen.
Zitat:
ch.v.@50 abs.8 stvzo ausricht.d.abblendlichtbündelsen
tspr.n.richtl.76/756/ewg i.d.fass.84/8/ewg*ausn.gen.d.
tja, also alles kann ich auch nicht ganz entschlüsseln, nur soviel
Zitat:
ausn.gen.erfAusnahmegenemigung erforderlich
@50 abs.8 stvzoParagraph 50 Absatz 8 der STVZO
ausricht.d.abblendlichtbündelsenAusrichtung der Abblendlichtbündel enspricht Normrichtlinien (oder nicht Richtlinien?) .... ewg in der Fassung ... ewg
tspr.n.richtl.76/756/ewg i.d.fass.84/8/ewg*ausn.gen.d.
lhst.münchen a.30.12.02 ert.ohne aufl.;dieser eintr. er
setzt eine mitzuf.gen.
Also Übersetzung:
Zu 15.1 bis 3:...... = Du darfst 145R13 (Neue Bezeichnung: 145/80R13) sowie 155/70r13 75s fahren.
Der Rest bedeutet, dass dein Abblendlich nicht nach der gültigen Norm ist und durch den Eintrag in den Schein musst du nichts weiteres mitführen an ABE's o.ä.
EDIT: lhst steht für landeshauptstadt
Vielen Dank!
Gruß
Red_Hot
ausn.gen.erf.:ab- we
ich.v.@50 abs.8 stvzo ausricht.d.abblendlichtbündelsen
tspr.n.richtl.76/756/ewg i.d.fass.84/8/ewg*ausn.gen.d.
lhst.münchen a.30.12.02 ert.ohne aufl.;dieser eintr. er
setzt eine mitzuf.gen.
Bedeutet: Du brauchst keine LWR. Und dir wurde dazu eine Ausnahmeregelung erteilt
Die will ich auch
Kann man bekommen, bei der Zulassungsstelle.
Z.B wenn deine LWR defekt ist, und das reparieren denn kostenrahmen sprengen würde (Werkstatt Rechnung höher als beschaffungswert des Fahrzeuges bzw. ersatzteil wird nicht mehr hergestellt z.b der stellmotor)
kann die Zulassungsstelle ne Ausnahme genehmigung dazu erteilen.
(kosten sind unterschiedlich je Zulassungsstelle dazu)
aber fragen kann man ja und kostet nix
Und die kürzeste form wäre:
*AUSN.GEN.GEM.§ 70 STVZO ZU § 50 (8) STVZO ERTEILT, Stadt, Datum*
(das Fhzg, kann auch nach 1.1.90 Zugelassen sein, hab nen Fhzg-schein liegen, wo erstzulassung 18.03.91 und das eingetragen ist)
naja aber die stellmotoren fürn polo kriegt man noch...
diese genehmigung wurde eigentlich nur für reimportierte fahrzeuge ausgegeben... hatte mal nen 95er Golf III der auch keine LWR hatte und bei dems auch eingetragen war
War auch nur ein Beispiel
Und das weiß die gute ja bei der Zulassungsstelle ja nicht (unbedingt)
Ja Reimporte, Amis und... gibt auch einige VW Typen, die das nach dem 1.1.90 auch nicht ab Werk hatten z.b die ersten T3 ...
egal...
Aber wenn man es nicht brauch, z.B extrem straffes Fahrwerk und/ oder Sitzbank hinten draußen,oder man fährt immer alleine ohne Fond-Personen, der braucht auch keine LWR.
Mein Ich.
mein T3 is einer der letzten, EZ 7/92 und der hat ne LWR
Die letzteren hatten das ja auch.
Aber die ersteren nicht...
oder der Besitzter hat das aus nen Golf2 nachträglich eingebaut.
Wie gesagt, ist ja auch nicht so wichtig und streiten will ich mich hier doch auch nicht
Sag ja nur, dass was ich weiß.
ja VW war da teilweiße bissl konfus was des angeht
aber die zulassungsstellen sind au net besser... kumpel hatte vor jahren beim TÜV mal tierisch ärger mit nem reimport steili wegen der LWR... weil beim Polo liegt der kabelbaum ja trotzdem und der schalter ist auch drin... nur eben keine motoren... und die bei der zulassungsstelle hams net in die neuen papiere übernommen...
der hat erst TÜV bekommen als er die motoren nachgerüstet hat
ne bekannte fährt n 92er Golf II wo die motoren wegen defekt rausgeflogen sind... die war mit dem auto jetzt schon 2 mal problemlos beim TÜV
Ich hab momentan auch kein TÜV, weil meine LWR defekt ist.
(das jetzt kein Scherz!)
Deswegen, beschäftige ich mich auch gerade mit der Ausnahme Genehmigung dafür
meine ex musste mit ihrem steili auch zur nachprüfung weil ein motor net ging...
iss mittlerweile, bzw schon länger, n erheblicher mangel...
Zitat:
ne bekannte fährt n 92er Golf II wo die motoren wegen defekt rausgeflogen sind... die war mit dem auto jetzt schon 2 mal problemlos beim TÜV
komisch is nur, das der golf vom selben prüfer geprüft wurde wie der polo...
wegen den gurten weiß ich net, so n altes auto hatt ich noch nie...
warum hat dein neuerwerb keine gurte verbaut?
Zitat:
warum hat dein neuerwerb keine gurte verbaut?
Keine Gurte ... das wäre richtig Oldschool.
Aber würde dann unter Bauartbestimmt laufen, und dann gibt es da halt keine z.B Trabant hinten der Fond bereich hatte da meist kaum Gurte.
Und bei Mir war der Dekra Mensch eh total "Pisst off" weil Er meine Scheibenbremse hinten abnehmen sollte und hab mich mit dem gefühlte halbe Std. rumgestritten, na ja, waren wohl nur ca. 3min aber gut auf mich zu sprechen war der net mehr und eingetragen hatte er das echt wiederwillen, mit mehren Probefahrten auf dem Gelände, der Dekra Praktikant hat nur gesagt, fährt sich gut die Bremsanlage.
(Weiß ich) besser als Trommel! Und ich hab echt alles sauber gemacht,
komplett mit neuen Bremsleitung+Stahlflex sah alles aus wie geleckt...
Und dann hinten Kennzeichenbeleuchtung ohne Funktion und LWR ohne Funktion zack: kein TÜV !