grüße
will heut mal etwas licht ins dunkel bringen, da ja zu dem thema öfters fragen entstehen.
ich war heute beim tüv um meine gesamte beleuchtung eintragen zu lassen und konnte dort auch mal die frage nach den seitenblinkern klären!
fakt ist, hat ein fahrzeug eine eg genehmigung (also nach eu recht), so benötigt man seitenblinker.
hat nun ein fahrzeug "nur" eine nationale genehmigung (deutschland von vorteil ) die bis zu einem bestimmten zeitraum erteilt wurde, so benötigt man keine seitenblinker.
welche genehmigung jeden sein fahrzeug nun hat, kann euch der tüv prüfer raussuchen.
bei meinem 95er 6n mit serienmäßig aev maschine liegt eine deutsche be vor und somit fahre ich legal ohne seitenblinker
in diesem sinne...hoffe das ich hier einigen geholfen hab
oh das ist ja interessant
die Frage ist wie das der einzelne Polizist sieht!
echt gute info,... gut zu wissen.
is aber echt die frage wie das die rennleitung sieht,... versuch denen das mal zu erklären, die zeigen dir nen vogel
Zitat:
die Frage ist wie das der einzelne Polizist sieht!
Zitat:
die Frage ist wie das der einzelne Polizist sieht!
ja aber ist des net auch so, dass man die Seitenblinker entfernen darf, wenn man dafür Blinker in den Spiegeln hat? Muss man dann die Seitenblinker austragen lassen wenn ma nen Blindstopfen reinmacht bzw. die Kotflügel cleant? Wär aber doof, weil im Fzg.-Schein steht ja net drinn, dass der Wagen Seitenblinker hat...
Zitat:
Muss man dann die Seitenblinker austragen lassen
bei mir steht sogar kühler grill und Heckklappe ohne Hersteller ken.
Tankdeckelgriff Mulde entfernt.
Audi A8 Türgriffe, Domstrebe
also da ist alles rund rum ein bzw. ausgetragen nur die Blinker nit hät ich mal lieber nachgefragt
tankdeckel?
meinen wollte er net eintragen...brauch man net, meinte er
beast, die info ist goldrichtig. danach habe ich mich auch shcon erkundigt.
ich war immer im glauben dass der 6n nach eu-richtlinien gebaut wurde und da dann die eg genemigung greift und die nationale genemigung nur bis 86c2f gilt...
aber so kommt selbst bei mir noch ein quäntchen mehr wissen rein.
wäre jetzt die frage ob die eg-genemigung dann ab 98 (facelift) oder 2001 (6n2) gilt?
da musst nachfragen...einfach mal mit den schlüsselnummern beim tüv anrufen oder so...mit glück gehts
Zitat:
tankdeckel?
Zitat:
ZU VIEL drin steht
mein polo is BJ: 90 und hat so oder so keine seitenblinker ^^
Edit: nich der auf den Bildern
nur 2 Seiten, allerdings habe ich das mit den Blinkern und andere Sachen bewusst weg gelassen dachte ja eigentlich das mit den Blinkern darf man so oder so nicht also einfach gecleant und nie erwähnt und paar andere kleinigkeiten
aber das du bei 3 Seiten bist bzw ankommst das wundert mich nicht das ist ja auch kein Polo mehr ist ja ein ganz neues Auto
hi polobeast,
sehe grad du hast deinen motoraum gecleant hast es auch eingetragen?
was meinst da genau?
die fehlende spritzwand, die versetzte fahrgestellnummer und die geänderte lüftung sind eingetragen
die spritzwand meinte ich. wegen der nummer hast die selber verändert?
die nummer direkt hab ich selber neu geschlagen, diese wurde dann vom tüv vorn und hinten mit einem siegel ergänzt und danach konnte ich die "alte" rausschneiden.
aha ok gut zu wissen hab meine einfach rausgeschnitten und anderstwo eingeschweißt das war wohl keine so gute idee
so siehts bei meinem aus
Zitat:
hab meine einfach rausgeschnitten und anderstwo eingeschweißt
jup