hey,
ich hab ma ne frage an euch undzwar wenn man sich für eine stelle vorstellen will und sich noch in einem arbeitsverhältnis(ausbildung) befindet was zum anfang des nächsten jahres ausläuft muss der arbeitgeber einen freistellen für das vorstellungsgespräch? auch wenn dies 2-3tage in anspruch nimmt?
mfg
Ne, muss er nich.
Wieso dauert denn ein Vorstellungsgespräch 3 Tage?
Wenn dus sicher wissen willst, stell 2 oder 3 Urlaubsanträge für verschiedene Tage, diese kann er nicht in folge 2 mal ohne angabe von Gründen ablehnen.
Grüße
hoffe das hilft
Zitat:
Nach der Kündigung in der Kündigungsfrist liegt das Hauptaugenmerk vieler Arbeitnehmer auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Gemäß § 629 des BGB müssen Sie als Vorgesetzter den Arbeitnehmer hierfür freistellen. Diese Regelung gilt sowohl für befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse, als auch für Ausbildungsverhältnisse, nicht jedoch für Aushilfsarbeitsverhältnisse.
Der Mitarbeiter kann die Freizeit frühestens nach dem Zugang der Kündigung, und höchstens bis zum Ende der Kündigungsfrist einfordern. Es ist dabei egal, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausging.
Zitat:
Wenn dus sicher wissen willst, stell 2 oder 3 Urlaubsanträge für verschiedene Tage, diese kann er nicht in folge 2 mal ohne angabe von Gründen ablehnen.
Naja, zur Not nimmst halt einer von den Gelben Urlaubsscheinen, neuerdings auch rosa, dagegen kann er nichts sagen.
Musst dir halt was raussuchen, was nciht bettlägerig Krank macht.
Grüße
Zitat:
Naja, zur Not nimmst halt einer von den Gelben Urlaubsscheinen, neuerdings auch rosa, dagegen kann er nichts sagen.
Zitat:
klasse idee vor allem wenn man vorher gefragt hat ob man da urlaub haben kann oder so frei kriegt wegen einstellungstest und dann auch noch inner ausbildung echt ne top idee