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Wer hat Recht?

The Red Pearl
  • Themenstarter

Hy leute und zwar mal ne frage!


ne gute freundn hatt mich gefragt da ich doch ahnung von polos habe ob ich ihr helfe einen zu kaufen usw. diese freundin ist allerdings 17 en halb und ist in ner außbildung!
so gesagt getan isch was gesucht und gefunden hatt 1000€ gekostet usw!
so

jetzt meckert ihr papa rum da das auto hier und da ein Paar rostflecken hatt
ijr papa hatt absolut keine ahnung und nur en Großes maul ! also wirklich null ahnung nur das was man mal so inner kneipe aufschnappt!


aber naja wenn man ahnung hat nichts großes! also wirklich!

aber wenn jemand 17 ist ist er doch bedingt geschäftsfähig und da greift der taschengeld paragraph oder was heisst das 3 fache von seinem taschengeld bzw gehalt oder !

kann mir da jetzt rechtlich was passieren! weil ich habe ihr ja nur einen gefallen getan!

ach ja der Kauffertrag Läuft auf mich!



so wie sich das für mich anhört könnte es sein das er recht bekommt, du das auto behalten musst und auf dem geld sitzen bleibst, aus dem einfachen grund das man ne einwilligung der eltern brauch für derartige geschäfte unter 18.

zumindest ist das mein wissensstand, korrigiert mich wenn ich mich irre


gelöschtes Mitglied

    Also soviel ich weiß und das war damals bei mir auch so wenn du keine 18j bist darfst du keinen kaufvertrag machen da du als nicht (ah wie heißt es nochmal) kauffähig oder sowas in der Art giltest.

    Aber wenn Sie den von ihrem Geld kauft und du diesen Vertrag machst und Unterschreibst,kann eigentlich nichts passieren da offiziel das Auto ja dir gehört,oder lieg ich da jetzt falsch?



    The Red Pearl
    • Themenstarter

    ja gut man muss mir abber auch erstmal nachweissen das ich das geld von ihr erhalten habe da steht aussage gegen aussage!
    kann ja auch sagen bin hochgefahren und habe das auto für mich gekauft und wollte es ihr schenken ! der kaufvretrag Läuft ja auf mich!




    aber man ist mit 17 en halb ja bedingt geschäftsfähig! und 1000€ ist ja kein bein bruch

    das denke ich mir auch


    wäre das auslegen des kaufrechts seinerseits für sie, also das bürgen für den kauf nicht rechtswiedrig, da einer nicht geschäftsfähigen person ein kauf ermöglicht wird ohne einverständnis des erziehungsberechtigtem?


    The Red Pearl
    • Themenstarter


    ja eben^^ rechtlich darfst du ihr nichts kaufen, auch nicht auf deinen namen, wenn ihre eltern nicht ja sagen. das meine ich


    The Red Pearl
    • Themenstarter

    ja nach 100 mal lesen verstanden !

    aber es ist ja so der Kaufvertrag Läuft auf meinen Namen !
    also ist es ja mein Auto oder !


    knall hart gesagt wenn sie so blöde ist und mir einfach 1000€ gibt !hatt se pech

    oder hört sich kacke an aber ! sie will das auto ja auch behalten nur der nichtswisser papa ist dagegen !

    aussage gegen aussage!oder!und ich habe noch einen zeugen das ich das auto gekauft habe! wenns drauf ankommt (der war wirklich dabei)

    es muss ja erstmal bewissen werde das sie mir geld gegen hatt oder !

    und das kann keiner !


    ich würde mir da keinen kopf machen, aus dem einfachen grund, wennses haben will wird sie auch gegen ihren vater sagen das es ihre idee war, schon biste fein raus



    The Red Pearl
    • Themenstarter

    ja logisch wars ja auch und das weis auch der papa! und sagt se ja auch!

    es war ire idee und hatt mich damit beauftragt ein auto zu suchen !
    aber der papa meint eben es wäre der totale schrott die karre!


    dem geht es nur da drumm glaube ich das es ihm an sein ego geht! das ich mit ihr was gekauft habe! und net ehr! als papa!

    der papa ist ein besser wiser arschloch mit ner uralten e klasse ! verstehste und jedes we voll! also so ein vorzeige papa
    verstehst mich schon!


    Zitat:

    verstehst mich


    Ne nicht wirklich, wenn ich ehrlich bin...

    Also:
    Deine (minderjährige) Freundin hat dir 1.000 € gegeben, damit du ihr einen Wagen besorgst.
    Dann hast du auch einen Wagen gefunden und gekauft. Der Vater deiner Freundin möchte diesen Wagen aber nicht für seine Tochter haben.
    Soweit richtig ?

    Deine Freundin ist gemäß § 2 BGB minderjährig. Gemäß § 106 BGB sind Minderjährige in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt.
    In § 107 BGB steht, dass Minderjährige für die Abgabe einer Willenserklärung (die für einen Kaufvertrag notwendig ist) die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters (Eltern), bei denen er keinen lediglich rechtlichen Vorteil hat, benötigt. Beim Auto hat man nicht nur rechtliche Vorteile, sondern auch Nachteile (Kaufpreis, Benzin- und Fixkosten).
    Somit braucht deine Freundin die Einwilligung von z. B. dem Vater.

    Und § 110 BGB (Taschengeldparagraf) gilt hier nicht, da die Mittel nicht zu diesem Zwecke überlassen wurden. Außerdem gilt dieser Paragraf nur bei geringen Werten.

    Heißt also auf "deutsch":

    Du bist Eigentümer des Wagens und nicht deine Freundin. Du darfst ihr den Wagen auch nicht schenken.
    An deiner Stelle würde ich versuchen, den Kaufvertrag rückgängig zu machen (bei Privatkäufen schwierig) oder den Wagen wieder verkaufen.

    Anfechten kannst du den Kaufvertrag nicht, da du als Käufer eingetragen wurdest und nicht deine Freundin.

    Ich hoffe, man kann alles verstehen...

    Gruß


    The Red Pearl
    • Themenstarter

    werde später mal was sagen habe mim anwalt getelt !


    also laut kaufvertrag bist du ja der besitzer von der karre?
    Wie du schon gesagt hast, gehört er dann auch offiziel dir.
    Du hast ihn gekauft und darfst ihr den offiziel nicht mal schenken.
    Gut, dann gehört er also dir. Kannst ja wenn der wirklich so nen stress macht sagen, dass es dein wagen is. Wer will beweisen, dass sie dir 1000 euro bar in die kralle gedrückt hat?

    Und zur not sprech das doch mit deiner freundin ab, dass du ihr offiziel das geld zurück gibst (es aber in wirklichkeit nicht tust, ihr vater soll das nur denken), dann gehört dir das auto ja wieder. Du stellst das auto bei dir unter, und wenn sie 18 ist schenkst du ihr das auto.


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