moin leute
ich wohne nen katzensprung von der französichen grenze entfernt.
nun möchte ich am freitag ein auto in der nähe von freiburg abholen.
da ist es für mich knapp 100km kürzer wenn ich durch frankreich fahre.
auf dem rückweg hab ich halt ein auto das nur mit roter nummer ist.
darf ich dann wieder die strecke über frankreich fahren oder nicht?
Da bist du am besten dran wenn du mal nen autohändler fragst bzw.den wo du de roten nummern herbekommst!der müßte das auch wissen!bei versicherung und polizei kannst aber auch noch fragen!
Gruß Rico
VW Team Freestyle e.V.
eigentlich ja, es ist ja cersichert und auch [angemeldet
mit den roten darfst du nur ins ausland, wenn es deine kennzeichen sind.
die problematik gibts jedes jahr zum wörthersee zb
Also so weit ich weiß darfste durchs ausland damit fahren ein bekannter von mein eltern is von spanien bis nach deutschland mit rotenkennzeichen gefahren und hatte keine probleme damit
MfG
Da die roten Nummern zwecks Überführung eines Fahrzeugs dienen sollen und die auch dementsprechend an Versicherung im Jahr kosten, darfst du damit auch durchs Ausland. Trotzdem vorher den Eigentümer der Nummernschilder fragen wie die roten Kennzeichen versichert sind, ob schäden sie im Ausland passieren mitversichert sind!
Magusch da haste recht immer lieber fragen bevor was passiert und man auf denn miest dann sitzen bleibt
MfG
du darfst nur innerhalb der eu mit den kennzeichen fahren!das weis ich sicher da ich selbst die 06 nr besitze
mfg
ich will ja auch bloß durch frankreich
Rote 06´er Nummer, hab ich keine Ahnung.
Wenn du eine aktuelle Kurzzeitnummer, also so ein Teil mit gelbem Streifen und Ablaufdatum meinst, kann es Probleme geben.
Es ist grundsätzlich nicht verboten, was aber nicht heist, das es erlaubt ist
Das liegt leider im Ermessen der zuständigen ausländischen Polizeibehörde.
Das beste wird sein, wenn du von deiner Versicherung einen schriftlichen Nachweis mitfürst, am besten auf frz. um zumindest denen zu beweisen, das das Teil versichert ist. Oder frag mal im Grenzgebiet an einer Dienststelle der Gendarmerie nach. Im Vorraus. Wenn der sagt ja, lass dir am besten Name und Tel. Nummer geben. Wenns dann doch Probleme gibt, können die sich ja immernoch gegenseitig ankotzen die Brüder
Ich hab schon in Luxemburg knapp 4 Std. im Knast gesessen wegen so ner Lapalie
Zitat:
Wenns dann doch Probleme gibt, können die sich ja immernoch gegenseitig ankotzen die Brüder
Ich hab schon in Luxemburg knapp 4 Std. im Knast gesessen wegen so ner Lapalie
Und was steht da von wegen Kurzzeitkennzeichen?
Ok im Knast hab ich gesessen weil ich ein Stopschild überfahren hab. Da Hab ich dem Netten Herrn von der Police gesagt, das das nicht seinkönnte, weil das ja noch da steht. Den Joke hat er wohl nicht ganz verstanden.
Ich hatte auch nur ein paar Euros in der Tasche, halt viel zu wenig wegen der Strafe.
Also ab in die Zelle und einmal Bargeld bringen lassen bitte. Ich hatte durch Zufall mein Gewerkschaftsbuch in der Tasche. Handy lag im Auto, was immer noch an der besagten Kreuzung stand. Also hab ich die Gewerkschaft angerufen, die dann einen ihrer Anwälte verständigte, der denen dann auf dem Revier etwas den marsch geblasen hat. Da ich ja in Lux. nachweislich arbeitete und auch steuerpflichtig war, gebe es kein Grund mich festzuhalten blabla bla. Dann durfte ich gehen.
Ich wurd sogar wider zu meinem Auto gefahren.
Hab dem dann am nächsten Tag das Geld wegen dem "überfahren" vorbeigebracht und fertig. Musste dann noch was drauflegen, weil sich rausstellte, das ich noch 3 Knöllchen wegen Parken auf ner Zickzack Linie nicht bezahlt hatte.
Jetzt sind sie aber wider glücklich.
Ich wollte ja nur ausdrücken, das trotz EU in anderen Ländern auch andere Sitten herrschen. Ich wurde ja nicht misshandelt oder so.
Nur kann man auch nicht erwarten, das die einen wie in Deutschland immer in Watte packen. Wenn die sich erst schlaumachen müssen, kann es nämlich sein, das du kurz in so eine 10m² WG einziehen darfst. Inkl. Nutzung des Gemeinschaftsklos!
Wenn man aber plausiebel vorweisen kann, das man sich vorher versucht hat zu informieren, reagieren die auch etwas verständnisvoller.
Aber mit aussagen wie, steht das nicht in dem oder dem Gesetz wirst du wohl nichts erreichen. Da must du schon sagen was und wo das steht. Weil so ein Buch ist gross und da steht vieeel drin.
Zitat:
Hab dem dann am nächsten Tag das Geld wegen dem "überfahren" vorbeigebracht und fertig. Musste dann noch was drauflegen, weil sich rausstellte, das ich noch 3 Knöllchen wegen Parken auf ner Zickzack Linie nicht bezahlt hatte.
Jetzt sind sie aber wider glücklich.
...nichts...
Du wurdest mitgenommen weil du keine Kohle hattest und dann anscheinend noch versucht hast, das auf die lustige Art zu klären. Das mag vlt. in Deutschland klappen aber unsere Freunde aus Luxemburg verstehen da keinerlei Spaß. Dort heisst es - hart aber ist so - Fresse halten, zahlen und tschüss
Zitat:
was hat das mit roten kennzeichen innerhalb der EU zu tun?
wie gesagt mir wollten die polizei in polen mein auto weg nehmen weil ich 5 tage kenzeichen hatte wir die meinten zu mir das auto muss in polen bleiben weil ich keine versicherung karte bei hatte dan sind wir den gefolgt und sind an der grenze ganz schnell abgehauen hehehe
Würd euch auch gerne ne spannende Geschichte erzählen, aber mir fällt grad keine ein :(
Fakt ist: EU hin oder her, wenn man hier nen Vorläufigen Führerschein bekommt ist der auch nur in der BRD gültig. Für Auslandsüberführungen gibt es diese Kurzzeitkennzeichen mit rotem Balken statt dem gelben am Rand. 5 Tageszulassung sind im Ausland, egal ob EU oder nicht, nur ungern gesehen, wenn man dann erstmal Probleme hat....
Ruf bei der Zulassungsstelle an und frag nach, das sollte für dich die einzige Adresse für diese Frage sein.
Was bringt es dir wenn hier 10 Leute sagen es ist erlaubt und du nachher dann doch von den Polizisten im Ausland gef**kt wirst... Frag die die es wissen->Zulassungsstelle
Ist schon was feines wenn an ADAC Rechtschutz hat ^^
Zitat:
Rote (Händler-)Kennzeichen werden nach § 16 FZV für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten von den Straßenverkehrsämtern ausgegeben. Unterschieden wurde dabei bisher zwischen
* Kennzeichen zur einmaligen Verwendung und
* Kennzeichen zur mehrmaligen Verwendung.
Letztere werden insbesondere zuverlässigen Händlern zu den vorbezeichneten Zwecken überlassen.
Zum 1.5.1998 wurde das rote Kennzeichen zur einmaligen Verwendung durch das sog. "Kurzzeitkennzeichen" ersetzt. Dieses Kennzeichen wird dem Kfz-Halter lediglich zugeteilt, jedoch nicht mehr ausgegeben. Der Halter muss sich das Kennzeichen nach diesen Angaben selbst bei einem Schilderhersteller fertigen lassen.
Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.
In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.