Hi Leute,
ich wollte mal wissen ob man mit 195/40R16 und einem 60/40 fahrwerk eine einzeleintragung machen muss oder ob es auch einfach so eingetragen werden kann. Die Felgen sind bereits eingetragen und das Fahrwerk ist mit Tüv Gutachten.
Gruß
wenn du das fahrwerk eintragen lässt musst du halt die felgen drauf haben. also felgen und fahrwerk gemeinsam eintragen. beim tüv kostet es so um die 36 euro.also ganz normale eintragung
wenn die räder eingetragen sind ist das fahrwerk ne 19,3 § sonst beides zusammen ne 21er einzelabnahme.
schau es am billigsten ist tüv,dekra,gü,küs,
19.3 dürfen glaub ich ja alle abnehmen
was mich interessiert wenn die alufelgen ne abe haben für mein fahrzeug und ich das fahrwerk einbaue. ist das dann 19,3 weil die räder ja eintragungsfrei mit dem serienfahrwerk gefahren werden dürfen?
okay also es muss nicht extra im felgen gutachten irgentwas stehen von wegen tieferlegeung nur in bestimmten bereichen erlaubt oder so? Und die felgen stehen nicht direkt im fahrzeugschein sondern ich habe von tüv ein extra wisch bekommen, hat das irgentwelche auswirkungen?
Gruß
Schau im TÜV Teilegutachten von Fahrwerk nach mit welchen Rad/Reifenkombinationen es geprüft wurde als das Gutachten erstellt wurde(bei meinen KW Gewindefahrwerk für den 9N/9N3 wären es alle Rad/Reifenkombinationen die an Werk vorgesehen sind),ansonsten wird es wohl auf einer Einzelabnahme nach §21 hinauslaufen.