Hallo
Ich bin in der Woche vor Weihnachten mit mein Polo Angehalten worden.
Der Polizist hat erstmal meinen Fahrzeugschein und Füherschein haben wollen und während ich die raussuchte schon mal so auf meine 14 Zoll Borbet-CB-Winter-Alus geguckt (so welche wo man eine ABE für hat ) er ging dann zum Steifenwagen und als er wieder kahm hat er ganz doll gegrinst.
Tieferlegung, Sommerfelgen usw. ist alls eingetragen...
Ich soll mal an der LWR drehen (Ich habe - äh ich hatte Angel Eyes )
.. es tat sich natürlich nix, weil die keine LWR haben.
[Dreht sowieso keiner dran, und beim Tiefergelegten neigt sich der Wagen eh nicht
Hey,
LWR ist Pflicht, sofern du vor dem Umbau eine drin hattest. Hast du nun keine, MUSST du diese wieder funktionstüchtig machen.
Den Tüv interessiert es grundsätzlich erstnmal nicht, ob du einen nicht legalem Auspuff hast, oder nicht.
Sofern du den öffentlichen Verkehr nicht gefährdest, liuegt es im Ermessen des Prüfers ob er solche Dinge bemängelt oder nicht.
Allerdings bist du voll verantwortlich, wenn dich die Grünen anhalten, egal ob der Tüv beim Prüftermin die Abgasanlage bemängelt hat, oder nicht. Das gehört EIGentLICH nicht in den Aufgabenbereich des Tüvs, da dieser nur die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge bescheinigt und nicht deren STV(Z)O tauglichkeit.
Faziz:
LWR musst auf jeden Fall wieder machen und ob der Tüv was über den Auspuff sagt, oder nicht, ist lettlich Ermessensspielraum (Legal isses aber trotzdem nicht, auch wenn er nichts sagt. Da kann dann durchaus die POlozei was bemängeln)
Aufgabenbereich des Tüvs, da dieser nur die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge bescheinigt und nicht deren STV(Z)O tauglichkeit.
ist schon nen wiederspruch in sich oder
der tüv bemängelt genauso nen illegalen auspuff wie die polizei und verweigert im ernstfall die plakette. abgasnorm,lautstärke,festigkeit,da muss alles passen. ist nicht so einfach die geschichte
wenn du mit eine mängelkarte zum tüv gehst, kontrolliert er nur die und sonst nix anderes, so sollte es jedenfalls sein
Zitat:
der tüv bemängelt genauso nen illegalen auspuff wie die polizei und verweigert im ernstfall die plakette
laut stv(Z)o musst du blinker haben . ich das nicht auch für deine sicherheit wichtig
ich denke das beide gemeinsam zusammen fungieren und das eine das andere nicht ausschließt.
und eine illegale auspuffanlage muss vom tüv bemängelt werden,das hat mit kann muss aber nicht ,nichts zu tun. und wenn er die stv(Z)o tauglichkeit nicht prüfen würde in groben zügen was macht er dann? es gehört beides zusammen und ohne das eine geht das andere nicht
er muss ja nich zur normalen tüv kontrolle !
wenn du z.b. beim tüv durchfällst, bekommst du auch ne mängelkarte und wenn du dann mit behobenen mängel wieder hin kommst, kontrolliert er nur diese und nix anderes.
Ich hätte nichts dagen die VSD-Attrappe auszubaune aber ich muss den behobenen Mangel an den Scheinwefern ja "sofort" vorzeign und hab keine Zeit innderhalb der nächsten Wochen die Auspuffanlage machen zu lassen.
Die Serienscheinwerfer hab ich ja direkt selber einbauen können. Jetzt muss ich das halt noch vorzeigen.
Ok, Danke allen für die Hilfe.