Hallo Leute,
ich habe letztens leider im Rausche bei ebay Heckleuchten ersteigert... Diese wurden als InPro angeboten, waren aba definitv keine! Nach dem auktionsende schrieb ich also dem Typ ne nachricht das ich vom kauf zurücktreten möchte!
Diese Nachricht hat er aber ignoriert bzw sich nit bei mir gemeldet!
Also war für mich die Sache gegessen, is ja nun au ziemlich lang her schon!
Heute bekam ich aber diese Nachricht;
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Guten Tag.
Letzte frist Ihre offene Zahlung zu begleichen. Sollte bis 3.12.09 kein Zahlungseingang von Ihrer seite her auf meinem Konto zu Verbuchen sein werde ich das Gerichtliche Mahnverfahren gegen sie Einleiten. Wodurch für sie weitere kosten enstehen werden.
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Was soll ich nun davon halten!? Wie siehts denn auf der rechtlichen Seite aus? Is das nur show von dem?
Möchte ungern doch die dreißig euronen überweisen
dnake für eure hilfe
Eigendlich!
Wenn du ein Gebot bestätigst bist du automatisch der Bediengung was in der Beschreibung des Artikel steht zugestimmt!
Klar er kann sich auch als verschieben haben oder als Nooby einfach inPro sagen kann aber FK sein!
Sorry aber zu ziehst den kurzen!
Grüße
Privatauktion oder Händler? Weil wenn er Ware unter dem Namen In.Pro anbietet und dieses keine In.Pro Scheinwerfer sind dann begeht er ja Betrug. Von daher mal an Ebay schreiben und mit deinem Anwalt drohen. Da lassen die meistens Locker. Zudem wenn es ein Händler ist hast du eine 14 tägige
Rückgabe Frist.
Es ist also ein privater. Sprich man kann sich an Ebay wenden und sagen, dass er Fälschungen verkauft, gleichzeitig an ihn wenden. Desweiteren kann es nicht so einfach zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen, da zunächst eine gewisse Anzahl an Mahnungen verschickt werden müssen.
Eigentlich ist es nur Show und Shine.
Klär ihn mal auf, dass wenn er ein Mahnverfahren einleiten will er gleichzeitig mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnen kann.
also...ich arbeit ja in nem inkassobüro...so einfach ist das auch nicht.
gerichtliches mahnverfahren kostet im besten fall 51,80
vorher kommen noch drei mahnungen.
jedes inkassobüro wird da ablehnen!
da die kosten zu gering für den aufwand sind!
kannst es ja so auslegen das es arglistig verschwiegen war oder getäuscht ausserdem bin ich auch schon 1-2 mal im späteren verlauf zurückgetreten und der verkäufer war einverstanden.
der soll nich so rumstressen
also nicht das gerichtliche verfahren sondern der mahnbescheid.
vielen vielen dank für die ganzen antworten! Das hilft mir wirlich sehr weiter!
Ich habe dem Verkäufer jetz bereits mehrmals mitgeteilt das ich vom Kauf zurücktreten will un er mir f a l s c h e InPro's verkauft hat! aber leider reagierte er heute nur damit:
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Sollte Freitag kein Geld verbucht sein erlasse ich am Montag beim Amtsgerich Mahnbescheid gegen Sie.
MfG
****
was soll ich denn noch machen damit der mich versteht? wie seht ihr den Fall!?
Hallo,
Fakt ist, dass du nicht 100%ig sagen kannst, dass es keine echten InPro Rückleuchten sind - wenn du den Artikel noch gar nie gesehen hast.
Du hast die nun mal gekauft - es kam ein Kaufvertrag zustande und du bist in der Pflicht, den Betrag zu leisten.
Vertick die Dinger an deine kleine Schwester, hau sie in die Tonne oder bau sie bei dir ein - aber tu dir selbst einen Gefallen und bezahl das. Den Ärger willst du nicht.
Und wenn sich nachher WIRKLICH rausstellt, dass die Artikelbeschreibung nicht der Wahrheit entsprach (speicher die Artikelbeschreibung), soll er dir das Geld zurück überweisen und du hast das Recht ihm eine Frist zu setzten. Andernfalls kannst du Anzeige wegen Betrug erstatten und/oder zivilrechtliche Schritte gegen ihn einleiten. Aber das ist eine ganz andere Geschrichte und im Moment bist du nun mal der Buh-Mann.
grüße
grasi
Falls der Mahnbescheid kommt und Du dennoch nicht bezahlen willst, dann leg auf jeden Fall Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein! Dadurch wird erstmal verhindert das ein Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen Dich vorliegt! Ich würd das an Deiner Stelle machen, denn der Vollstreckungsbescheid hat eine Gültigkeit von 30 Jahren! Innerhalb der Zeit kann der Verkäufer die Vollstreckung gegen Dich einleiten!
An Deiner Stelle würd ich den Betrag aber erstmal bezahlen wie Grashalm schon sagte, da Du nicht nachweisen kannst das es sich bei dem Artikel um eine Fälschung handelt! Wenn der Artikel bei dir ist, dann ruf doch einfach mal bei InPro an und frag dort nach, ob sie solche Rückleuchten vertreiben. Falls dies nicht der Fall ist, lass dir ne Bestätigung von denen schicken! Dann wendest Du dich wider an den Verkäufer und setzt ihm ne Frist das er Dir das Geld wider schickt und Du ihm im Gegenzug die Ware. Mit Fristsetzung kannst Du ihn ja gleich darauf hinweisen, dass wenn er die Frist verstreichen lässt, Du ihn wegen Betrug anzeigen wirst!
Wie gesagt, dass geht aber nur, wenn Du nachweisen kannst, dass die Rückleuchten nicht von InPro sein sollten!
stell doch mal ein bild rein
vll kann dir dann ja einer genau sagen ob es welchen sind oder nicht--
darf man fragen für wie viel du sie erworben hast?
mfg
Zitat:
stell doch mal ein bild rein
vll kann dir dann ja einer genau sagen ob es welchen sind oder nicht--
darf man fragen für wie viel du sie erworben hast?
mfg
naja bei 35 € überweis das geld einfach hast sonst nur streß
und wenn es dann keine sind machst du streß hast ja dresse dann und so
aber woher weißte den jetzt das es keine von in.pro sind?
mfg
Zitat:
naja bei 35 € überweis das geld einfach hast sonst nur streß
und wenn es dann keine sind machst du streß hast ja dresse dann und so
aber woher weißte den jetzt das es keine von in.pro sind?
mfg
also weißt du es nicht oder wie?
mfg
Zitat:
also weißt du es nicht oder wie?
mfg
Also, die Rückleuchten auf dem Bild können sehr wohl von In.Pro sein, wurden so von Hella, von In.pro und glaube auch von MHW verkauft!
Zitat:
Zitat:
also weißt du es nicht oder wie?
mfg
jenau
Zitat:
jenau
Ich denke es wurde alles zu dem Thema gesagt.