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Nebelscheinwerfer mit abblendlicht zusammen erlaub

-Polo-Snake-
  • Themenstarter

servus leute ich hab nen 86c 2f und hab unten in der stoßstange die schächte für nebelscheinwerfer (wie bei G40) vergesehen drin(sind noch zu) jetzt wollt ich das raus schneidfen und die g40 nebelscheinwerfer rein setzten und sie mit meinem abblendlicht zusammen schalten das ich vorn 4 scheinwerfer anhab was ich persönlich geil find.

jetzt meine frage, darf ich das eigentlich? also darf ich bei normaler nacht mit den zwei scheinwerfern und den zwein unten zusammen fahren oder ist das verboten wegen nebel und und und



gelöschtes Mitglied

    darfste nicht..


    Nein NSW dürfen nur bei Nebel, Regen oder Schnee angeschaltet werden. Genauso illegal ist die Lichthupe per NSW.

    Machbar wären TFL in den NSW Aussparungen, wenn da unten unbedingt Licht leuchten soll. Dann muss das Abblendlicht allerdings aus sein.

    Gruß



    -Polo-Snake-
    • Themenstarter

    das heisst es gibt keinerlei möglichkeit nachts mit den oberen und den unteren zu fahren?


    Doch bei Nebel, Regen oder Schnee...

    Es gibt glaube ich, so Zusatzscheinwerfer (ähnlich denen, die man sich in den Kühlergrill setzen kann) für die NSW Aussparung. Ob die allerdings legal sind, weiß ich nicht.

    Gruß


    gelöschtes Mitglied

      NEIN darfst net...aber n cooler gag was auch net schlecht aussieht is lichthupe mit neblern^^

      legal weis ich net glaub aber eher mal net


      -Polo-Snake-
      • Themenstarter

      lol ja das mir jetzt klar^^ weil ich hab jetzt in meiner umgebung schon so viel gesehen die die unteren scheinwerfer mit an haben...


      ok aber wo ich die zusatzscheinwerfer die da passen her bekommen weis niemand oder?


      Zitat:

      g40 nebelscheinwerfer


      was ist denn bei den so besonders als die anderen


      gelöschtes Mitglied

        Ich schlisse meine per Knopf an so kann ich sie immer anmachen egal ob ich standlicht an hab oder net das finde ich geil :P
        und erlaubt ist es auch (so anzuschlissen)
        wie gesagt an haben nur bei Nebel Regen oder Schnee, aber ich bin Russe und habe sie immer an :P



        -Polo-Snake-
        • Themenstarter

        naja soweit ich was hat nur der G40 die nebelscheinwerfer drin


        Du darfst BEI TAG die Nebelscheinwerfer zusammen mit STANDLICHT fahren. Das ist als Fahrtlicht erlaubt. Allerdings sagt die Polizei eigentlich nichts dazu, wenn du auch nachts damit fährst.

        Mein Tipp:
        Kauf dir Tagfahr-LED mit E-Zeichen und setz die unten rein. Sieht besser aus finde ich. Und das ist erlaubt.


        Zitat:

        naja soweit ich was hat nur der G40 die nebelscheinwerfer drin


        Eigentlich haben glaub ich alle Modelle ausser der Fox die drin. Also GT, G40 und Genesis auf jeden Fall.


        -Polo-Snake-
        • Themenstarter

        sinf die tagfahr led auch nacht mit den normalen scheinwerfern zusammen erlaubt?


        Keine Ahnung.
        Ich habe die auch drin und immer an. Einmal hamse mich angehalten und mich gebeten die auszumachen. Ein andermal hamse nur nachem E-Zeichen geguckt. Bezahlt hab ich nie was. Der Tüv meckert auch nicht.

        Gilt zwar nur als "Positionslicht" aber des ist ja auch Nachts am LKW an...


        gelöschtes Mitglied

          Und blenden tuts auch keinen, mh?

          Ich finds bescheuert. Ich mach Nebelscheinwerfer an, wenn ich aufgrund der witterungsbedingungen mehr sicht brauche.. sonst bleiben se halt aus!


          Zitat:

          Und blenden tuts auch keinen, mh?


          Da fragt beim Audi auch keiner nach !

          Ich finds ne gute Sache, bringt mehr Sicherheit. Und wenn die richtig eingestellt sind, blenden die nicht !


          Zitat:

          Ich finds bescheuert. Ich mach Nebelscheinwerfer an, wenn ich aufgrund der witterungsbedingungen mehr sicht brauche.. sonst bleiben se halt aus!


          Wirklich mehr sehen tut man da auch nicht, schließlich sind da schwächere Birnen drin als im Abblendlicht !


          -Polo-Snake-
          • Themenstarter

          soweit ich weiß tun nebelscheinwerfer nur die seiten weiter ausleuchten


          Röschdösch. Deswegen werden die auch bei Mercedes & Co als Abbiegelicht eingesetzt.


          -Polo-Snake-
          • Themenstarter

          hm jo allerdinghs bin ich langsam verwirrt

          der eine sagt ja darfste der andere sag nein darfst nicht löass es


          So hier jetzt offiziell:

          Bei Tag mit STANDlicht erlaubt.
          Und logischerweise bei schlechter Sicht und Nebel

          Bei Nacht zusätzlich:
          Nur bei schlechter Sicht und Nebel !


          Die LED Tagfahrlichter dürfen nicht mit dem normalen Licht gefahren werden und müssen bei eingeschalteten Licht aus sein bzw. bevor mir jetzt jemand mit Audi und co kommt Gedimmt sein.
          Heisst ja deswegen auch TAG fahrlicht und nicht Cruiserlicht!

          Warum machst du dir wegen den Neblern so eine stress.
          Kabel ist soweit doch schon verlegt wie vieles im 86C
          Einfach nebler mit Kabelbaum rein am weissen Stecker im Motorraum nähe Steuergerät einstecken und gut ist.

          Kannst dann die ohne weiteres dann mit dem Standlicht und Fahrlicht fahren.
          So wie bei jedem anderen Auto mit Nebellauchten auch.


          Zitat:

          Bei Tag mit STANDlicht erlaubt.
          Und logischerweise bei schlechter Sicht und Nebel


          man darf bei tag mit standlicht und neblern an rumfahrn?

          wusst ich jetz auch nich


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            Bei Tag mit STANDlicht erlaubt.
            Und logischerweise bei schlechter Sicht und Nebel


            NEIN!

            Falls doch bitte widerlege es mit dem passenden §.
            Danke schonmal!


            ich habs einfach so gemacht hab im lichtschalter kabelbaum 2kabel zusammen geknippst jetzt gehen die nebels sogar ohne zündung die kann ich als TFL benutzen


            gelöschtes Mitglied

              Zitat:

              ich habs einfach so gemacht hab im lichtschalter kabelbaum 2kabel zusammen geknippst jetzt gehen die nebels sogar ohne zündung die kann ich als TFL benutzen


              auch verboten!
              tfl ist nicht so hell wie nebelscheinwerfer... -.-


              gelöschtes Mitglied

                wo steht das,das die Nebelscheinwerfer nicht mit standlicht gefahren werden dürfen?
                Ist mir neu!?
                Man DARF Nebler mit Standlciht fahren,da die Nebler die Abblendlichter in dem Falle ersetzen!
                ausserdem steht er nirgends das es verboten sei! also gibt es keine auflagen usw...


                gelöschtes Mitglied

                  es heißt, dass nebler bei regen, schnee und nebel gefahren werden dürfen. und abblendlicht ersetzen...

                  das heißt wenn das abl funktioniert, was es muss, sind nebelscheinwerfer nur unter den o.g. voraussetzungen zulässig.

                  wieso sonst gibt es ein abl?


                  Hier der Text aus der StVZO:
                  § 50 abs. 3 - 6a

                  (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich
                  nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht
                  darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und
                  der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200mmüber
                  der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
                  1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen
                  oder in deren Auftrag verwendet werden,
                  2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche
                  Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung
                  der Scheinwerfer nicht zulässt. Ist der höchste Punkt der
                  leuchtenden Fläche jedoch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn,
                  dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit
                  von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

                  4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere
                  Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei
                  Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.

                  (5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten
                  (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung
                  von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten
                  mindestens beträgt
                  1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als
                  100 cm3,
                  2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm3,
                  3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.
                  Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe
                  im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern
                  und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des
                  Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge
                  mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
                  von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet
                  zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen.

                  6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
                  müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig
                  abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht),
                  wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m
                  vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn
                  in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx
                  beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer
                  (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn, so darf
                  die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer
                  Höhe von 1 000mm1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren
                  Anbringungshöhe 1 400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze
                  15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte.
                  Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf
                  die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden
                  Punkt unter einemWinkel von 158 nach rechts ansteigen, sofern nicht in
                  internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas
                  anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten,
                  dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor
                  den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe
                  über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.

                  (6a) Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen
                  mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen
                  Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer
                  auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte
                  und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muss am
                  Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt
                  verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer
                  muss 15W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder
                  und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende
                  elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
                  nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht
                  nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist.


                  Zitat:

                  tfl ist nicht so hell wie nebelscheinwerfer... -.-


                  wobei ich sagen muss dass die led tfl heller sind als die nebler vom 2f (originalbirnen vorausgesetzt)

                  Zitat:
                  Man DARF Nebler mit Standlciht fahren,da die Nebler die Abblendlichter in dem Falle ersetzen!


                  aber die nebler vom 2f können des abblendlicht niemals ersetzen --> Helligkeit

                  ALSO: Meines wissens darf man am tage mit standlicht und nebelscheinwerfern rumfahren. doch bei dämmerung, bzw widrigen Lichtverhältnissen (waldstück, tunnel, etc) MÜSSEN die abblendlichter AN und die nsw AUS sein. (nachts sowieso)
                  was geht, bzw wo mich noch niemand angemeckert hat ist, wenn du die nebler an hast, und den rest aus sozusagen als tfl, dann dürfen aber NUR die nebler an sein. (hat mir n bulle erklärt nachdem ich mit abblendlicht und neblern am tag rumgefahrn bin, weil des beim 2f so bescheuert geklemmt ist.) also tagsüber Abblendlicht ODER nebler.

                  Berichtigt mich ggf aber ich hatte so bisher seit fast 3 jahren nie probleme. (hab auch so lang den führerschein und bei ner kontrolle wurde nie was beanstandet, ausser des mit der vollen beleuchtung.)

                  Tipp von mir: bau dir sml ein mach nur die nebler an und die sml. sieht am tag auch supi aus und wenn du dir den wischer hinten cleanst, kannste die funktion vom hebel als nsw lichthupe nehmen. bin damit sogar durch den tüv gekommen als ich ihm erklärt hab wie des gedacht ist.

                  in diesem sinne
                  MFG
                  Bolle


                  polotreff.de
                  #31 - 02.11.2009nebelscheinwerfer abblendlicht wann mach ich nebelscheinwerfer an tp://www.google.nl/imgres?imgurl=http://www.polotreff.de/data/upload/cars/thumb/31000/31478_1.jpg nebelscheinwerfer und standlicht am tage polo 86c nebelscheinwerfer knopf nebelscheinwerfer und abblendlicht nebelscheinwerfer und standlicht bei tag polizei einbauanleitung nsw vw fox kann man nebelscheinwerfer und abblendlicht gemeinsam verwenden nebelscheinwerfer welcher knopf mit nebelscheinwerfer fahren nebelscheinwerfer regen legal nebelleuchten an abblendlicht nachts nebelscheinwerfer verboten ? nebelscheinwerfer und ablendlicht nebelscheinwerfer mit abblendlicht zusammen zusatzscheinwerfer im kühlergrill für polo 86c nebelscheinwerfer als abblendlicht auf und ablendlicht zusammen zusatzscheinwerfer
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