Hallo leute
Ich hatte letztens einen kleinen Zusammenstoß mit den grünen Männchen.
Hab 3 Punkte bekommen und 75 Euro bezahlt weil ich mein Fahrzeug nicht auf LKW umgetragen habe. Dies begründeten die netten Polizisten damit, das ich, ich zittiere "Eine vergrößerte Ladefläche mit ständiger Zuladung" habe.
Daraufhin bin ich zu meinem netten Tüvmann gefahren und hab mich da nochmal kundig gemacht da er mir damals das Fahrzeug als 2 Sitzer umgeschrieben hat (auch ohne zuschweißen der Gurthalterungen).
Nachdem ich ihm den Sachverhalt erklärt hatte meinte er nur " leg Widerspruch ein!". Aus folgendem Grund:
Um eine LKW-Zulassung zu bekommen muss man falls nötig 1. auf 2-Sitzer umschreiben, 2. müssen mindestens 50% der gesamten Fahrzeuglänge als Laderaum genutzt werden können.
1. is denk ich klar
2. Trifft bei keinem unserer Polos, zu egal welches Modell, außerdem kann jemand diese so genannte Ladefläche garnicht nutzen wenn er einen Kofferraumausbau (fest) installiert hat. Das heißt im Klartext man kann garnix zuladen, was wiederrum bedeutet das das der 2. Grund ist weshalb man es nicht als LKW zulassen könnte.
So ich hoffe das ich jetzt mal etwas klarheit in die sache gebracht hab.
PS: Dies bezog auf folgenden Kofferraumausbau
Hammer und da wundern sich die Grünen Heinzemännchen noch, dass sie so unbeliebt sind.
Polizeiliche Willkür nenn ich sowas.
Tja
Wie schonaus dem Text der ersichtlich ham die absolut keine Ahnung.
Die Krönung der ganzen Sache ist ja noch, dass das die Bullen aus Erfurt waren, die direkt auf Tuning geschult sind.
Das heißt die müssten sowas eigentlich noch wissen.
mfg
Den Polo gibt es ab Hersteller mit LKW-Zulassung, als Coupé und Steilheck. Ist dann ein 86CF. Gibt es also doch. Trotzdem ist das, was die Polizisten gesagt haben, an den Haaren herbei gezogen. Allenfalls eine OWi, wenn die Anzahl der Sitzplätze nicht gepasst hat (bei einem solchen Ausbau sollte auf 2-Sitzer umgetragen werden, das hat aber mit einer LKW-Zulassung gar nichts zu tun).
Zitat:
Den Polo gibt es ab Hersteller mit LKW-Zulassung, als Coupé und Steilheck. Ist dann ein 86CF.
Wieder ganz klarer Fall von:
Wenn man keine Ahnung hat einfach mal Fresse halten !
Also wenn lt. Polizei ein zweisitzer einen großen Kofferraum hat, müsste er ein LKW sein. Das bedeutet, dass fast jedes Sportcoupé ein LKW wäre.
Nissan 350 Z = LKW ?
Ja nee is klar. Die Menschheit wird auch immer dümmer...
Zitat:
Nein. Ein 86CF ist ein 86C (F)acelift. Also mit der neueren Front, die Richtung 6n geht.
Zitat:
Wenn man keine Ahnung hat einfach mal Fresse halten !
Eigentlich nicht aber egal...
Zitat:
Den Polo gibt es ab Hersteller mit LKW-Zulassung, als Coupé und Steilheck. Ist dann ein 86CF.
das nennt man 86c2f
Zitat:
Nein. Ein 86CF ist ein 86C (F)acelift. Also mit der neueren Front, die Richtung 6n geht.
@Mail Man G40:
Mag sein, dass 86CF mit LKW Zulassung auch im Fahrzeugschein als 86CF genannt wurden. Sag ich auchnichts gegen ist ja Richtig. Allerdings bezieht sich das F nicht auf die LKW Zulassung, sondern auf die geänderte Front- und Heckpartie. Steht sogar im Handbuch vom 86CF , dass das F für Facelift steht.
Auch das ist falsch. Den 6N (das NICHT-Facelift) gibt es auch als LKW ("Post-Polo"). Ist dann im Brief ein 6NF und hat rein gar nichts mit einem Facelift zu tun.
Im Fahrzeugbrief vom Facelift steht auch nur 86C drinne...
Aber nicht in der Anleitung/in Prospekten.
Da kann ich leider nix zu sagen. Hab keins mehr...
Hab aber auch zuerst wie du gedacht...
Man lernt halt immer dazu
Wo stehen in Prospekten Modellbezeichnungen? Welche Anleitungen meinst Du genau? Grundsätzlich ist entscheidend, was für eine Modellbezeichnung im Brief steht. Nur das interessiert die Versicherung, das Finanzamt, den TÜV und z.B. auch die Polizei... strengenommen gelten für einen Polo Stadtlieferwagen (86CF) oder einen Post-Polo (6NF) auch die normalen ABEs und Gutachten nicht, wenn die Anbauteile nur mit einem 86C oder einem 6N geprüft wurden. Hierfür musste ich mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Volkswagen besorgen, welche die technische Übereinstimmung bestätigt.