moin...ich habe vor meine originalen rückleuchten lasieren zu lassen in schwar hoch gläzend meine frage nun ob ich dann arger kriege mit dem tüv? e prüf zeichen ist ja original drauf
ok hat sich schon erledigt :P
Zitat:
ok hat sich schon erledigt
Spo nochmal zu mitschreiben!
Lasieren ist komplett verboten und nicht STVZO zulässig.
Ist also egal ob Blinker,Rückleuchten oder Seitenblinker.
Auch der angebliche Trick den Refelktor in Rot zulassen, zeiht nicht.
Das E-zeichen erlöscht sowie auch der Versicherungsschutz wegen einer technischen Veränderung.
Denn Rest bitte aus der Suche entnehmen.
jaja ich weiß hat sich auch schon alles erledigt... dankkee....