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Strafanzeige

Zitat:

Wohnwagen und Sportanhänger


Das stimmt nicht. Im Gesetz steht nichts von Wohnwagen oder Sportanhängern...

Du kannst fahren was du willst, insofern die o.g. Voraussetzungen eingehalten werden. Ob es nun ein Wohnwagen, ein Bulli oder auch ein Van ist, kann man sich quasi aussuchen.

Gruß



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