Hallo Leute,
jetzt in den Ferien plagt mich die Langeweile^^ Die hella Doppelhorn Fanfare sagt mir auch nicht wirklich zu. Die Frequenz ist viel zu hoch, bei 750 Hz!
Nun dachte ich mir kaufst bei Ebay für ein paar Piepen nen LKW Horn mit Magnetventil auf 12/24V Das das ganze nicht straßentauglich ist, ist mir schon klar. Soll auch NICHTS mit der normalen Hupe zu tun Haben. Das Magnetventil schalte ich mit einem Taster, die Druckluft würde ich aus nem Tank bekommen.
zum Tank wollte ich eine leere Propangasflasche 5kg nehmen. Meint ihr, ich bekomm ein Problem mit der Polizei, wenn ich die Flasche im Kofferaum ohne Propan transportiere? Flasche muss man eben immer auffüllen am Kompressor, nicht das Ding. Dann per Schnellventil wie auch am Kompressor die Druckleitung anschließen. D.h. den Tank kann man in 30s rausnehmen.
Soll ich mal dran werken und das versuchen oder meint ihr das ist Schwachsinn?
Ganze währe dann nur zu Show Zwecken
hol dir doch vom vw bus die tieftonhupe. die hat 420 Hz und 110 dB. schalte die zu deinem ori hochton und ab gehts. hab ich im moment auch ist viel lauter und tiefer. die beiden töne harmonieren perfekt
vor allem spricht die tiefe schneller an. dh wenn du einen am straßenrand grüßt und dabei leicht die hupe drückst ertönt nur die tiefe
und natürlich alles legal wegen E-Prüfzeichen
mfg
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
(5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
(6) Mofas müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig.
Hallo, nett das du mir den Gesetzestext erläutert. Kenne das zwar schon aber ok. ich schrieb deswegen ja extra:
Zitat:
Soll auch NICHTS mit der normalen Hupe zu tun Haben.
Ganze währe dann nur zu Show Zwecken