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Fluoreszierende Lacke in STVO

Hansey
  • Themenstarter

hey Leute, wollte mal fragen ob fluoreszierende Lacke in der STVO verboten sind? Weiß einer da was?



gelöschtes Mitglied

    Glaube kaum das das erlaubt ist.

    Selbst Signalfarben (Krankenwagen, Feuerwehr..) darf man nicht benutzen.


    In welchem Paragraphen der STVZO steht das man diese Farben nicht benutzen darf?



    Hansey
    • Themenstarter

    würd mich auch wundern wenns erlaubt ist. Aber wenns nirgenssteht dann hat man ja nen schönes schlupfloch


    Krankenwagen und feuerwehren kann man ganz normal kaufen. Nen bekannter von mir fährt auch nen ausrangierten krankenwagen in genau der lackierung . Da ist blo das blaulicht ab und die schrifft unten. Sonst siehts aus wie normaler krankenwagen


    Hansey
    • Themenstarter

    hab da was bei nem Lackhersteller gefunden
    Zitat:

    In Deutschland dürfen Zivilfahrzeuge nur an Türinnenkanten und als Warnmarkierung auf den Innenseiten von Motor- und Kofferraumhauben lackiert werden.


    gelöschtes Mitglied

      Signalfarben zB. Tagesleuchtrot sind in der Deutschen StvZo verboten und sind nur Behördenfahrzeugen gestattet.

      Fluriszierende Farben/Lacke sind verboten, da sie andere Verkehrsteilnehmer ablenken und/oder blenden können und somit das Unfallrisiko erhöhen.

      Folgende Lackarten sind gestattet:
      Matte Lacke
      Glänzende Lacke (ausgenommen Chromlackierungen)
      Glänzende Lacke mit Metallpartikel unter 15%

      Acrylfarben sind nicht gestattet laut Umweltschutzgesetz (UmSchuG)

      Quelle:
      Lackiererei Fachbetrieb Riegler Delmenhorst


      und so auch nicht ganz richtig!

      Signalfarben wie Tagesleuchtrotsind sehr wohl erlaubt nur mit halt mit einem geringerem Anteil der Flureszierenden Stoffe! (fährt hier nen Golf 2 mit LEGAL rum)

      Chroimlackierungen wie Candy Chrom sind erlaubt!

      Ich kenne Basislacke vo nSeat die haben nen Metallpartikelanteil von 25%

      Acryllacke kannstdu noch in jemdem Baumarkt für dein Auto kaufen und auch aufs Auto lackieren!


      wo wir grad dabei sind hab ich auch noch ne Aussage/Nachfrage...

      15% Metallpartikel...mhh
      gibt doch immer mal wieder solche Tuningfans, die ihr Auto mit Klarlack + Flitterpartikel (Metall?!) lackieren.

      Find ich persönlich auch Klasse, erlaubt?!

      LG Ina



      gelöschtes Mitglied

        Chromfarben sind nur auf Show&Shine erlaubt..

        Und das dein Golf legal fährt mag möglich sein,
        aber dann war es vorher ein Behörden FzG..
        Dann ist es ja auch wieder erlaubt

        Kp warum das so ist, DSchLAND

        Deine Basislacke von Seat werden mittlerweile nichtmehr verwendet.
        Da es mittlerweile verboten ist. Was davor war, darf Fahren.

        Acryllacke kannste Kaufen, aber darfste nicht nutzen für´s Auto.
        Kann mir ja auch ne Knarre kaufen und darf nich Schießen ^^



        Hab hier was im Netz gefunden!

        An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten nach § 49 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein und ein Genehmigungszeichen für die jeweilige Leuchtenart tragen.







        Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen

      • . - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden.







        Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin, von ihm weg oder quer dazu bewegt.







        Die Verwendung von retroreflektierenden Lackierungen wird für die Fahrzeuge der Polizei, des Zolls, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes durch Ausnahmegenehmigung erlaubt. Diese werden üblicherweise bei der Erstzulassung des Fahrzeugs von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt.







        Die Ausführung der retroreflektierenden Lackierung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Nachträgliche Lackierungen mit retroreflektierenden Farben werden im Interesse einer einheitlichen Kenntlichmachung, und auch um keine Steuermittel zu verschwenden, von den jeweils zuständigen Landesbehörden nur nach Prüfung des Einzelfalles genehmigt.







        Werden die vorgenannten Fahrzeuge an private Halter verkauft, dann müssen die Sonderlackierungen entfernt oder mit normalen Farben bzw. Folien überdeckt werden


      • Hansey
        • Themenstarter

        schade! wollte nen fluorizierenden nadelstreifen um meine felgen machen :(


        Musst du sie halt in einem oragne ton machen. Das ist anch dem text da oben zumindest erlaubt


        Hansey
        • Themenstarter

        die sollten ja im dunkeln leuchten


        also ich bin am führerschein dran und da kam so ne frage auch schon und da kam raus dass es nicht verboten ist grelle und auffallende lacke aufem auto zu haben


        grell und auffalend ist etwas anderes als floureszierend!

        hier ging es um lack der beim anleuchten anfängt zu strahlen und um welchen der von selbst nachts leuchtet!


        achso
        sorry


        Hansey
        • Themenstarter

        Fazit: Also nicht erlaubt.


        gelöschtes Mitglied

          Bingo


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            Acryllacke kannstdu noch in jemdem Baumarkt für dein Auto kaufen und auch aufs Auto lackieren!


            Nein die sind seit Januar 2008 verboten, es dürfen nur noch die Restbestände vermarktet werden, aber die Herstellung darf nicht mehr erfolgen


            polotreff.de
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