hi habe heute festgestellt das meine nebelschlussleuchte weiss ist und wollte mal fragen ob ich damit durchn tüv komme oder ob es sowas wie rote glühbirnen gibt wenn ja dann wo? das komische ist die scheinwerfer sind original.
Durch den TÜV kommste damit nicht Nebelschlussleuchten müssen lt. StVZO rot sein. Rote Lampen gibts net nur orange oder weiß, ist da vielleicht nur ne Lampe mit viel zu viel Watt drin?
Oder hattest du den Rückwärtsgang eingelegt
mfG
Das liegt dran das du links ne Englische Rückleuchte dran hast, und da bei denen ja alles seitenverkehrt ist passt das nicht mit der NSL.
klare sache, laut deinen bildern hast du links die englische rückleuchte drin, statt der normalen mit rotem fenster....
du hast eine rückleuchte vom rechtslenker dran und eine von linkslenker, damit wirst du beim tüv schwierigkeiten bekommen, weil ie nebelschlussleuchte rot sein muss. es gibt zwar auch rotleuchtende birnen, die sind jedoch meist ohne zulassung, ich meine es gibt aber seit geraumer zeit ledbirnchen mit zulassung, aber info ohne gewähr, ansonsten hol dir aufem schrott noch eine linke rückleuchte vom schrott, kostet 15,- maximal.
mfg netsky
Mal abgesehen von der Zulässigkeit, aber ich finde, dass das gut aussieht.
- Ich würde mir bei der Gelegenheit lieber gleich auch noch 2 zulässige Frontblinker und BEIDE Rückleuchten vom Schrotti deiner Wahl besorgen. Die Heckleuchten sind abgesehen vom RHD-Rücklicht links (ohne NSL) mit Rotem und deine gelben Frontbliker mit schwarzem Tönungsspray unzulässig eingefärbt worden. - In diesem jetzigen Zustand: Nix mit Hauptuntersuchung! Bei einer Verkehrskontrolle bestehen neben dem dafür fälligen Bußgeld samt Mängelkarte durchaus die Chance einer Fahrzeugstillegung wegen führen eines Fahrzeugs mit erloschener ABE...
Man(n) sollte sich das vielleicht mal durch den Kopf gehen lassen.
Weisse frontblinker kosten nicht die Welt und die RHD-Heckleuchte wäre sogar zulässig gewesen, sofern die Gläser nicht eingefärbt und eine bauartgenehmigte separate Nebelschlussleuchte den Anbauvorschriften entsprechend angebracht worden wäre. Die Sache mit der roten Glühlampe, selbst wenn diese Bauartgenehmigt sein sollte kann man auch sofort vergessen. Die RHD-Heckleuchte links trägt das Genehmigungszeichen AR-00 (Rückfahrscheinwerfer) und nicht wie die LHD-Heckleuchte links F-00 (Nebelschlussleuchte). Abgesehen von der nicht vorhandenen Zulässigkeit eines mit roten Glühlampe betriebenen RÜCKFAHRSCHEINWERFERS in der RHD-Heckleuchte links, würden auch die Helligkeitswerte nicht passen. Reflektor und Streuscheibe sind gänzlich verschieden gegenüber der für unseren markt üblichen linken LHD-Schlussleuchte mit Nebelschlusslicht.
Take care!
PS: Nur als Tipp für die bevorstehende HU: Ein penibler Prüfer könnte die durchaus berechtigte Frage stellen, ob du die entfallenen Sitzplätze hinten, sowie auch den nun fehlenden Heckwischer in deinen Fahrzeugpapieren hast ordnungsgemäß austragen lassen... (leider kein Scherz!)
Fahr auch ne linke Rückleuchte aus England und hab einfach ne rote "Birne" drin, die gibts tatsächlich!
Frag mich jetzt aber bloß nicht wo die herkommt, die ist da schon 3 Jahre drin und ich hoffe das sie niemals kaputt geht
Hatte so auch keine Probleme mit der HU...
LG
hallo,
ich hab es bei meinem 6n so gemacht, dass ich die jeweiligen kabel vertauscht hab. sprich nsl kabel von fahrerseite aufbeifahrerseite verlängert und umgekehrt mit der rückfahrleuchte.
aber davon abgesehen, wenn du bei der hu einen ganz peniblen prüfer hast, beanstandet er dir, dass die nsl auf der falschen seite ist. muss auf der fahrerseite sein (glaub ich). so ists bei mir, deshalb brauch ich diesen monat noch neue rückleuchten trotz e-prüfzeichen, etc
Zitat:
Rote Lampen gibts net nur orange oder weiss
Zitat:
- Ich würde mir bei der Gelegenheit lieber gleich auch noch 2 zulässige Frontblinker und BEIDE Rückleuchten vom Schrotti deiner Wahl besorgen. Die Heckleuchten sind abgesehen vom RHD-Rücklicht links (ohne NSL) mit Rotem und deine gelben Frontbliker mit schwarzem Tönungsspray unzulässig eingefärbt worden. - In diesem jetzigen Zustand: Nix mit Hauptuntersuchung! Bei einer Verkehrskontrolle bestehen neben dem dafür fälligen Bußgeld samt Mängelkarte durchaus die Chance einer Fahrzeugstillegung wegen führen eines Fahrzeugs mit erloschener ABE...
ok hmm das is natürlich blöd das es alles nich zulässig ist weil hab den wagen so geschenkt bekommen. würden denn die rückleuchten von dem coupe passen weil ein kumpel hat noch ein paar rumliegen oder passen die nicht?
Nein, passt nicht.
Die vom Coupe sind breiter.