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32er Momo

Syrincs
  • Themenstarter

Hy ich weiß den thread gabs mit sicherheit schon aber ich hab auf meine frage in der suche keine antwort bekommen deshalb so...

Hab hier n 32er Momo liegen bzw bei nem Kumpel nun is meine Frage :
Sind Momo Lenkräder nun eintragungspflichtig oder nicht hab da im Inet so schriiebs ausgedruckt über 16 seiten blick da aber nicht ganz durch auf jeden fall steht mein polo mit drin....
Also Eintragen Ja oder Nein?

Danke mfg Daniel



hi,

Jein Also bei momo is das eig so das wenn du alles serie Fährst also fahrwerk und reifen dann musst dus nicht eintragen, ist aba nur eine sache an dem beidem anders als serie dann musst dus in Kombination eintragen lassen. Is bei fast allen so, es gibt auch freigabem mit rad/reifenkombis aba dann komtm das fahrwerk noch dazu. Musst mal dein tüvi fragen.


Syrincs
  • Themenstarter

jo werd ich dann wohl mal tun danke aber trotzdem!
läuft das dann über §21 oder §19?

Mfg Daniel



Wenn ich weiß welche das wären ich kenn das net alles ausm kopf xD


Syrincs
  • Themenstarter

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.

(1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministers für Verkehr und den Vorschriften der Verordnung entspricht. Die Betriebserlaubnis ist ferner zu erteilen, wenn das Fahrzeug anstelle der Vorschriften dieser Verordnung die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllt.

§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.

(1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat die oder der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist


Hoffe das hilft dir weiter...
nein mal im ernst.
Das Ding is doch das alles was an Eintragungen mit §21 zu tun hat schweine teuer ist deshalb meine frage.

Mfg Daniel


Ja dann geht das wohl auf 21.
Ne eig is das gar nich so teuer wenn du felgen und fahrwerk und so schon eingetragen hast dreht der ne runde guckt ob man das "fahren kann" und wenn er meint is ok, dann is ok, wenn nicht dann such dir nen anderen. Meistens steht in der abe drinne was du noch fahren darfst und was nicht.


Syrincs
  • Themenstarter

aso na gut muss ich nochmal schauen


polotreff.de
#8 - 22.06.2009momo betriebserlaubnis
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