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Vom Kaufvertrag zurücktreten

JaRoel
  • Themenstarter

Ich hatte mit meinem Polo einen Unfall. Jetzt hab ich das Auto für 150 EUR an einen südländischen Autohändler verkauft. Aus persönlichen Gründen würde ich aber gerne vom VERkaufvertrag zurücktreten, den ich gestern unterzeichnet habe. Ist das möglich?
Der Händler hat ausserdem noch meinen Fahrzeugschein und ich möchte das Auto abmelden. Jetzt habe ich im Internet recherchieren können, dass ich den Fahrzeugschein u.a. auch brauche. Stimmt das?
Danke



gelöschtes Mitglied

    eigentlich hast du die arschkarte! Aber wer den Brief hat ist der Besitzer! ist das auto schon weg? Wenn ja kann es sein das Hassan,Metin oder sonst wer das auto schon weiter verkauft hat,wie die jungs das auch immer machen....Erkundige dich mal besser..aber die chancen stehen eher schlecht für dich.


    gelöschtes Mitglied

      klar hast du ein rücktrittsrecht.

      schein wird eingezogen aber geht auch ohne. hauptsache brief



      Oh man...
      Auch wenn man für den rechtmäßigen Besitz den Fahrzeugbrief kauft, hätte er sich kurzer Hand den Schlüssel in Knete packen können, Dich Nachts besuchen und das Auto mit Schlüssel und Schein mitnehmen können, einen Diebstahl hättest Du so wohl nur schlecht Nachweisen können da er den Schein hatte.

      Wie das dann weiter gegangen wäre weiß ich nicht, doch das war der erste Gedanke eben.

      Ob ein Verkäufer ein Widerufsrecht hat weiß ich leider nicht, lerne ich aber bald

      Grüße


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        klar hast du ein rücktrittsrecht.



        Ja aber man weiss wie "die" abgehen weil die sogesehen das auto schon weiter verkauft haben! Zum verschiffen o.ä..


        10 Brüder sag ich nur


        JaRoel
        • Themenstarter

        Naja, es ist eigentlich ein Deutscher (Opelhändler) mit einem arabischen Autoankäufer. Er hat nur den Schein, ich habe den Brief und den Schlüssel... und einen Kaufvertrag.

        @ ichbins240481: Mit dem Rücktrittsrecht, wie kann ich dem Käufer klar machen, dass ich auf mein Rücktrittsrecht bestehe?


        gelöschtes Mitglied

          indem du ihn darüber informierst.

          als ich damals meinen anderen wagen gekauft habe hatte ich meinen alten ja auch an den händler verkauft. als anzahlung und ich konnte jederzeit vom vertrag zurücktreten..

          habe den händler auch mal gefragt und der sagte das er eh nix ändern kann wenn jemand doch nicht verkaufen will.

          das einzige was dich ansch****en kann ist das der käufer schadensersatz verlangen kann.. rede erstmal mit dem händler und das weist du mehr


          Naja wenn es n Vertragshändler ist glaub ich zur Zeiten der "ich bin ja auf einmal so Umweltbewusst weil ich Geld vom Staat bekomme" Generation, schon großer Zufall wäre, wenn sich ein solch altes Auto innerhalb von, ich sag einfach mal, 2 Std. weiter verkauft.

          Selbst Fahranfänger hier scheinen es ja gar nicht mehr einzusehen ein Auto über 5 Jahre zu fahren, komische Entwicklung.



          Du kannst vom Kaufvertrag nicht zurücktreten, nur weil dus dir anders Überlegt hast oder eben aus persönlichen Gründen.
          Ihr habt einen rechtmäßigen Kaufvertrag geschlossen und wenn der Käufer des Auto unbedingt will, dann kann er dich auf herausgabe oder so verklagen. Da wirst du wohl oder übel leider Pech haben.

          Habt ihr im Kaufvertrag irgendwie vermekerkt, von wem des Auto abgemeldet wird?
          Im Notfall ruf wegen der Abmeldung mal bei der Zulassungsstelle an und frag was du machen kannst.


          Viel rum spekulieren bringt da gar nichts. Einfach direkt zum Händler gehen und nachfragen. Man wird sich schon einigen.
          Der geht bestimmt nicht wegen so ner kleinen Summe vor Gericht und besteht auf den Kauf.

          Zitat:

          großer Zufall wäre, wenn sich ein solch altes Auto innerhalb von, ich sag einfach mal, 2 Std. weiter verkauft.


          Das geht sowas von einfach und schnell.
          Ich kenne selbst einen der kauft ständig i-welche alten Autos, oft sogar nur übers Telefon ohne sie je gesehen zuhaben, und verkauft sie fast immer innerhalb kürzester Zeit übers Telefon. Teilweise verkauft er Autos, die er selbst noch nicht gekauft hat.


          Auch während der "Umweltprämie"?


          Klar^^
          Sogar mehr wie vor der Prämie da viele kleine Händler ihre alten Gebrauchten nicht mehr loswerden kauft er billig ein.
          Der Verdient sogar an Golf2, die eigentlich in die Presse landen sollten haufen Kohle.


          JaRoel
          • Themenstarter

          Ich sollte das Auto abmelden. Wenn er es gemacht hätte, dann hätte es mich noch mal 30 EUR extra gekostet.
          Ich hoffe mal nicht das er es schon weiter verkauft hat, denn in dem Auto befinden sich noch ein paar meiner Sachen...


          naja die sachen dürftest du ja im schlimsten fall bestimmt rausnehmen, oder?


          du hast denn aber doch nicht wegen dem kleinen unfall an der front für 150€ verkauft oder?

          rechtlich gesehn muss ich poloteufel rechtgeben! es sind 2 übereinstimmende willenserklärungen auf vertraglich festgehalten! an deiner stelle würd ich zu ihm hingeh und mit ihm reden!


          Also so wie ich das sehe hast du auf der menschlichen Ebene vllt. Glück und der Händler gibt dir den Wagen zurück weil du einen Neuwagen o.ä. bei Ihm gekauft hast.

          Auf der rechtlichen Ebene wirst du das Auto wohl nicht wieder bekommen können. Da: "Ich habs mir anderst überlegt" eigentlich kein triftiger Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ist.

          Du hättest eine Chance wenn du in deinem Vertrag das Rücktrittsrecht vorbehalten hast oder der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät - zusätzlich muss aber noch eine 14-tägige Frist gesetzt werden mit deren Ankündigung du vom Vertrag zurück trittst.

          Aber auf alle Fälle in Zukunft:

          Erst denken - dann handeln.


          da hat 2F RM recht!

          Laut HGB bist du verpflichtet, deinen Teil der Abmachung einzuhalten, den Du vertraglich festgelegt hast (weiss net ob Du das nu schriftlich mit dem gemacht hast, weil wenn mündlich sehe ich da evtl. noch n möglichkeit).

          D.h. also den Wagen nach Geldübergabe unwiederruflich dem Käufer zu überlassen.

          Der Verkäufer darf aber auch bei Geldverzug nicht direkt vom Kaufvertrag zurücktreten.

          Du musst ihn erst 2 mal anmahnen und danach kannst Du zurücktreten.

          .....hat doch n vorteil, dass ich so ne scheiss ausbildung zum industriekaufmann gemacht habe....

          Schönen Tag wünsche ich Euch allen!

          Gruss Euer Robert!


          JaRoel
          • Themenstarter

          Sieht zwar wie ein kleiner Schaden aus ist aber ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das ist nicht nur vorne der Blechschaden. Der Schlossträger war gebrochen und die Karosserie hat sich verzogen. VW hat einen Kostenvoranschlag von 6000 € + gemacht und ein Bekannter hat mir einen Kostenvoranschlag von 4000 €+ gemacht (dabei werden halt die beschädigten Teile ausgebessert ggf durch Gebrauchtteile ersetzt).


          loooool
          ich sag mal so nun ist die suppe ausgelöffelt!
          im nachhinein kannst du eh nichts machen ,das hättest du alles vorm Verkauf rausnehmen müssen!sowas kann man auch schlecht beweisen im nachhinein


          @green devil und 2fRM

          Im großen und ganzen habt Ihr recht aber es gibt auch "störungen" im Kaufvertrag, wie Ware wird nicht geliefert, solange nicht bezahlt kein Betrug
          Ware stimmt nicht mit der Beschreibung über ein, Zahlungsverweigerung usw usw, da gibt es ne ganze menge die dazuführen kann. das ein Kaufvertrag nichtig ist oder aber aufgelöst wird, solange du nicht in den Kaufvertrag reinschreibst Rücktritt vom Kaufvertrag nicht möglich ist es immer möglich vom Kaufvertrag zurück zu treten es sei denn es sind sonderanfertigungen und glaube bei lebensmitteln gabs da auch nen passus!
          Bei dir gilt das BGB und nicht das HGB solange du von privat verkaufst!

          Mfg

          Gero


          Zitat:

          Denn, als ich das Auto abgegeben hatte, waren die noch hinten drin...


          ...ja, aber du hast dem das Auto verkauft so wie es da stand oder?



          Zitat:
          Ware stimmt nicht mit der Beschreibung über ein, Zahlungsverweigerung usw usw, da gibt es ne ganze menge die dazuführen kann. das ein Kaufvertrag nichtig ist oder aber aufgelöst wird, solange du nicht in den Kaufvertrag reinschreibst Rücktritt vom Kaufvertrag nicht möglich ist es immer möglich vom Kaufvertrag zurück zu treten es sei denn es sind sonderanfertigungen und glaube bei lebensmitteln gabs da auch nen passus!


          Schon klar - allerdings gibt es keine dieser Möglichkeiten bei dem Kauf. So wie der TS schreibt ist ja alles in Ordnung sprich...


          ok um das kapitel nun mal abzuschliessen:

          zu erst klärt man alles ab und nicht später!

          falls du den wagen wieder haben willst, klärs mit dem käufer (ist ja auch ein 2-seitiger-Handeslvertrag, wodrunter du als Privatperson eher im Vorteil bist als der Kaufmann (hier Händler). Vielleicht geht da ja was hinsichtlich Kulanz....

          falls der mukken macht und ihr nicht zu einer einigung kommt, schalt n anwalt ein - fertig!

          ansonsten kann ich da leider nur sagen PP = persönliches Pech! (nicht böse gemeint)

          ausserdem, kannste uns evtl. deine persönlichen Gründe für den Rücktritt nenen? Dann kann man da evtl. was überlegen...


          Genau schreibe mal grob deine genauen gründe!

          So mehrere Jahre Wirtschafts und Verwaltungsrecht sollten doch zu was nutze sein, diese efeurankendenbandwurmsätze


          Zitat:

          efeurankendenbandwurmsätze



          ach ja: haste das ganze mündlich oder schriftlich gemacht? Ist auch nicht ganz so unwichtig......


          Wenn ích etwas gut kann dann isset schrauben und Paragraphenreiterei

          Der § im StGB ... welcher dich in den Knastbringt, holt dich da auch wieder raus


          hey gero, bald können wir noch im forum noch eine Rechtsabteilung eröffnen


          frage mal nen kollegen der ist beruflicher rechtsverdreher, freundin ist staatsanwätin und die mutter richterin... also was solls


          JaRoel
          • Themenstarter

          Klar ist es mein persönliches Pech! Ich hab die scheiße gebaut und muss da jetzt auch wieder raus.
          Ich bin mir unschlüssig ob ich das jetzt hier offen meine Gründe nennen kann, weil ich u. U. ein Anwalt hinzuziehe der mich da rausziehen muss. Gott sei Dank hab ich eine Rechtsschutz!

          Ich hab den Vertrag zwar nicht vor mir liegen, es war aber ein einseitiger Ankaufvertrag vom Händler, in dem eigentlich das Auto etwas beschrieben wurde. Es stand auch nicht drin: "gekauft wie gesehen"! Ich hab dann mündlich im nachhinein vereinbart, dass ich noch die Felgen erhalte, meine Anlage und ein paar Kleinigkeiten aus dem Interieur. Das haben wir natürlich nicht niedergelegt, weil es handelte sich hierbei um einen fernen Bekannten, dem ich einfach mal blind vertraut habe. Ich habe aber Zeugen, dass er mir einen Tag später noch mal die Sachen die ich oben aufgelistet habe, zugesichert hat, dass ich sie die Tage bekomme.


          polotreff.de
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