Moin,
meine frage:
Habe mir sitze gekauft und möchte aber meine rückbank auch behalten,und darum Klappbare sitztkonsolen.
diese konsolen haben aber kein teilegutachten,oder abe und es steht aber auf der seite drunter das ich es ohne eintragung nicht benutzen darf.
kann mir aber nicht vorstellen das ich beim tüv die dinger so leicht durchbekomm.
hat da jemand schon eine erfahrung gemacht ?
bitte um viele koments.
danke pologemeinde
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MEWAX:IT&item=220426624955&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)
guck mal was in der Artikelbeschreibung steht
Zitat:
Ohne ABE oder Teilegutachten und daher im Bereich der STVZO nicht zulässig. Eine Einzelabnahme nach §21 STVZO ist zum ordnungsgemäßem Betrieb erforderlich .
ich habe ein sehr guten Tüvi,aber habe ich ein bisschen bammel das er mir die dinger einfach nicht einträgt.
aber mal sehen was kommt,vieleicht hat ja jemand schon was eingetragen.
ruf deinen Tüver an bevor du die Konsolen einbaust und klär das ab
wenn er dann nix machen kann, haste die nicht umsonst eingebaut
Da man die A4 Türgriffe auch nicht eintragen muss (mein Tüv meinte das) würde es mich wundern wenn ne Sitzkonsole eintragungsfähig/pflichtig ist ^^
klar bei Schalensitzen werden die meistens eingetragen da sie ja auch sicher sein muss und nicht irgendwas selbst gebrutzeltes seien darf.
das weiss ich ja alles.
uss nur wissen ob jemand schon erfahrungen gemacht hat ?
keiner mit erfahrungen
klappbare konsolen im 86c kannst du vergessen, wenn du sportsitze oder schalensitze drauf bauen willst stossen die beim umlegen der konsole gegen den himmel, da is der polo leider zu klein gebaut für.