hallo zusammen
habe da eine frage zu unterbodenbeleuchtung.
Wie ist das wenn man die nur für die show zwecke anbrint? Allso sie sind das ganze jahr montierd aber sie werde nur für showzwecke benützt wie tuning treffe usw...
wie ist das beim TüV?
z.B.[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Bitte keine antwort das das für den strassenverkehr nicht erlaubt ist usw.. ist mit klar und steht da auch für alle die sich das kaufen
Im Bereich des Strassenverkehrs nicht erlaubt!
THx gruss vipergts
also mein garagen nachbar hat auch unterbodenbeleuchtung unter seinem 3er e36. und das schon seit ein paar jahren.....und tüv hat er immer wieder neu. also scheint es ok zu sein.
du musst das so sehen...anbringen kannst du die dinger....aber anmachen nicht! ausser auf show und parkplatz und so.
ja genau so möchte ich das ja auch gerne haben. Aber wie hat er das angeschlossen das der tüv da nichts sagt einfach ein schalter oder wie?
als einstiegsbeleuchtung. also nur wenn die tür aufeght.
so hat das mein kollege gemacht und der tüver war einverstanden
ja genau...als einstiegshilfe! aber er hat auch noch einen zusätzlichen schalter innen wo er die UBB bedienen kann.
Zitat:
einstiegshilfe!
allso muss ich die so einbauen das sie abschalten sobald ich den motor starte.
und dazu noch einen schalter damit si nicht immer leuchten wenn der motor nicht läuft
so richtig?
Als Einstiegshilfe zählen aber auch nur bestimmte Farben. Und das umfasst nur die Seiten, sprich die Schweller. Damit hast du beim TüVER immernoch keine erklärung für die Röhren unter den Schürzen vorne und hinten.
Anschließen ist doch total easy... schließ das mit dem Türkontakt an, dann gehen die Dinger an sobald die Türaufgeht. Genauso wie die Innenraumleuchte.
Und wenn du die Dinger seperat noch ansteuern willst machste dir halt noch nen extra Schalter für dich mit Dauerplus.
ja wil das ja auch nicht unbedingt als einstigshilfe sonder nur für showzwecke.
denke wenn ich die so anschliesen kann das sie ausgehen sobald der motor starte wie das POLO .:R10 gesagt hat solte es wohl beim tüv keine probleme geban.
Dann würde ich es so machen das du es über ein Relais mit an die Handbremse anschließt. Das ist bei den DVD Radios mit Monitor genauso. Dort musst du ein Kabel an die Handbremse anschließen damit du die Filmfunktion nur benutzen kannst wenn die Handbremse angezogen ist.
soweit wie ich weiß, darfst du die ranbauen, aber net anschließen.. sozusagen ist das dann für den Tüv so, dass du damit zum Treffen fährst und die Beleuchtung dann erst komplett anschließst... ist ja mit NOS genauso einbaun ja, aber im Bereich der StvO nicht anschliessen, das ist auch erlaubt.
bastel dir einfach nen Schalter mit Funktion in den Motorraum und einen verstecken im Innenraum, dann kannst damit auch so nachts fahren und wenn du angehalten wirst, soll dir der Beamte mal verklcikern wie du angeblich den Schalter vorne unter der Haube für die Beleuchtung während der Fahrt an-und-ausgemacht hast. Hat mir mal jmd. auf einem Autotreffen erzählt, dass klappt angeblich sogar in Berlin... =)
okke danke für den tip mit der handbremse
des mit der handbremse klingt allgemein nicht schlecht...
ich habs bisher immer abgebaut wenn tüv ins haus stand, genauso den grill.
wo müsst ich dann des kabel anklemmen wenn ich des mit der handbremse mach? hinten am tacho (wegen der anzeige) oder direkt am kontakt von der handbremse?
MFG Bolle
andere Möglichkeit ist ein Wechlerrelais über Klemme 15 ansteuern das die Stromzufuhr zu den Leuchten bei eingeschalteter Zündung unterbricht.
Allen denen es noch nicht klar ist es steht beim Kauf dabei " NICHT
zulässig im Bereich der StVZO" und nicht "zulässig bei diesem und jenem". Der Anbau einer Unterbodenbeleuchtung ist einfach unzulässig (vgl. § 49a StVZO).
Die Liste möglicher Folgen umfasst:
* Erlöschen Betriebserlaubnis -> 50 €, 3 Punkte
* Sicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens --> Gutachterkosten
* Zwang zum Abbauen durch Verwaltungsanordnung -> (? &euro
* Strafrechtliche Konsequenzen bei Unfall
* Zivil-(haftungs-)rechtliche Folgen bei Unfall
* unzulässige lichttechnische Einrichtung -> 5 €
mfG
ja denke ich werde es einfach mal wie oben gesagt anbauen(an die handbremse). dan kann der tüv entscheiden wie das rechtlich genau aussieht.
Zitat:
Allen denen es noch nicht klar ist es steht beim Kauf dabei " NICHT
zulässig im Bereich der StVZO" und nicht "zulässig bei diesem und jenem". Der Anbau einer Unterbodenbeleuchtung ist einfach unzulässig (vgl. § 49a StVZO).
Zitat:
warum soll man sowas nich am auto haben dürfen? muss nur gut befestigt sein und alles was ans auto angebaut wird muss funktionieren!
Da gebe ich dem Radkäppchen Recht.
Showzwecke hin oder her.. Die meisten haben sowas dann auch über n seperaten Schalter während der Fahrt an.
Das weiß ich.
Das weißt Du.
Das wissen die Tüver.
Das wissen die Polizisten.
Also lassen wir die Kirche mal im Dorf, bau es ein, wenn du meinst das du das brauchst und rechne mit den konsequenzen.
Grüße
Tristan
Davon kann ich ein Lied singen. ich hab meine unterbodenbeleuchtung über einen verstecken schalter. also kann ich sie immer anmachen, die Polizei bei uns im berreich weiß auch das ich die drunter hab.
ich hab mir überlegt sie über ein wechselrelai das von der zündung gesteuert wird anzuschließen, das heißt das sie nur geht wenn die zündung aus ist also nur im stand. dann könnte man sie vll per einzelabnahme eintragen lassen. abba bringt ja auch nix da sie während der fahrt eh aus sein muss brauch ich se net extra eintragen.
im stand haben die bullen nur gemeckert abba nicht gesagt das ich se net drunter haben darf. also lass ich se über schalter.
ich gebs zu, ich habs auch manchmal wärend der fahrt an XDD abba nur wenn ich mir sicher bin das nicht viel oder keine Polizei unterwegs ist XDD.
MFG Jo_B!l
@Jo bil: welches von dein 10000000000 LED aussen darf denn sein wo es ist? Nicht böse meinen aber mir scheint es so das du dich ziemlich cool findest weil du nix eintragen lässt davon, bzw mängelkarten kassierst und es dennoch so lässt Bitte nicht bös nehmen
Ich hab aussen nur des Tagfahrlicht und die UBB. Ich hab nur 1 mal nen mängelbericht bekommen deswegen. und UBB brauch ich nicht eintragen lassen weils es nix ändern würde.
und die LED´s im innenraum interessieren den tüv Prüfer nicht sonderlich.
für das Tagfahrlicht nehm ich es in kauf angehalten zu werden. die machen ja nix mehr deswegen, des machen viele zeug einbauen und kurz vorm tüv raus und danach wieder rein setzten.