Hallo leute muss mir mal meinen frust von dere selle reden.
War vorhin gegen 17,30 auf dem weg von der Arbeit nach Hause mit meiner freundin ihrem Polo(86C 2F GT STeilheck AAV motor).
Der Wagen hat 40er AP Federn verbaut ein 32er Raid Lenkrad und 185/60R13 auf Stahlrädern.
Beim TÜV war ich im februar um das fahrwerk abnehmen zu lassen die reifen sind nicht eingetragen da habe ich so einen wisch vonwegen sereienbereifung neuer fahrzeugschein usw kennt ihr ja.
Das Lenkrad hat ne ABE, (Bei Fahrzeugen Ohne verstellbare Lenksäule, ohne Airbag Und nur in verbindung mit serienmässiger Rad/Reifen kombination).
Soweit ja kein problem sollte man denken, der Oberbulle ist der meinung das weil im Fahrzeugschein ja nur 145 R13 drin stehen, keine andere Reifengrösse gefahren werden darf, soweit ja auch Fast nachvollziehbar habe dem das dann kurz erklärt mit dem neuen schein bla bla
"Wenn das Fahrwerk mit einer anderen Reifengröse als der im Fahrzeugschein vermerkten geprüft wurde, und gefahren werden darf, dann muss das auf der Abnahme vom TÜV vermerkt sein, genauso wie das geänderte Lenkrad. Da das nicht der fall ist muss ich davon ausgehen das dies nicht der fall ist und somit ist das TEILEGUTACHTEN nicht mehr gültig(....)und ausserdem muss der Sachverständige des vermerken wenn die hinteren radlaufkanten bearbeitetworden sind um freigängigkeit an der hinterachse zu erreichen"[nach gedächtniss protokoll
Jop musst du, kumpel von mir fährt Honda crx ohne servo mit 195ern und 30er Momo Corse lenkrad drin, der prüfer meinte das sei hart an der grenze diese reifen/lenkrad kombi zu fahren
Das problem ist wohl eher, das die momentane Rad/Reifen Kombi wohl so nicht im schein steht. Ergo weicht die ABE des Lenkrades von den Fahrzeugdaten ab. Für den Polizisten ist es also in der tat so nicht nachvollziehbar ob du die Reifen fahren darfst..
Ich hab in meinem Schein auch nur noch die 155er Wintertrennscheiben stehen.
Trotzdem sind z.B. die 185er auch vom Werk aus als Serienbereifung zugelassen.
Ich hab dafür immer ne entwertete Kopie von dem alten Brief mit dabei. Da stehen alle erlaubten Größen drin.
Sind die 185/60R13 denn Serienbereifung bei dem Wagen? Ist mir jetzt nicht so ganz klar geworden....
Schönen Vatertag! (Ich geh jetzt Bier zapfen! )
Max
Mh ich habe auch den wisch(von VW) wo alle serienmäßige größen stehen,auch die 185/60/13,nur bin ich mir sicher das die es nicht sind(serienmäßig),dahmals als ich den wagen zugelassen habe,habe ich mir extra so nen wisch vom vehkersamt ausdrucken lassen,welch reifen ich schon eingetregen habe,da sind nicht 185/60 bei,nur bis175/60/13!
Also wenn du nachweisen kannst das die reifen serienmäßig draufgehören,dürftest du das lenkrad ohne prob, fahren,nur so als tipp,fahr mal zum tüv und lass dir anhand der ABE deines wagens mal raussuchen was serienmäßig ist! Solten die eigendlich einsehen können,lass es dir ausdrucken!
Wenn du recht hast,würd ich wenn das schreiben von der rennleitung kommt,zum anwalt und einspruch einlegen!
Aber das brauch mann ja nicht zu erwähnen
Und halt uns auf den laufenden ob die serienmaßig sind oder nicht!
Mario
Auch von mir schönen Vatertag!
Also nach meinem Wissensstand müssen alle Änderungen einer Rad- Reifen Kombi eingetragen werden auch die "Serienbereifung", wenn eine Änderung am Fahrwerk vorliegt. Und andere Federn sind halt ne Änderung am Fahrwerk.
Dem Prüfer kannst du gar nix da er bei Eintragungen nur das eintragen muss was er abgenommen hat und das waren nicht die 185er.
Waren die bei der Abnahme drauf? Wenn ja hätte er ja n 21er Gutachten machen müssen und dabei Reifen, Fahrwerksfedern UND Lenkrad eintragen müssen, hat er nur n 19.3er gemacht dann ist er Schuld da er wissen sollte welche Abnahme zu machen ist.
mfG
Und nen schönen Vatertag
Moin,
also der Polo 86c wurde nie mit 185er Reifen ausgeliefert, das ist Fakt.
Also ist es keine Serienbereifung, also hätte die Rad-Reifen-Kombination mit eingetragen werden müssen.
Und wegen deinem Lenkrad, wie du schon gesagt hast: NUR IN VERBINDUNG MIT SERIENMÄßIGER RAD-REIFEN-KOMBINATION....also MUSS das Lenkrad extra mit abgenommen werden, weil deine ABE hierfür ungültig ist.
Der Polizist hat vollkommen Recht, so Leid es mir tut.
ABE´s verlieren ihre Gültigkeit, wenn weitere Änderungen am Kfz vorgenommen wurden, die das Teil (in dem Fall Lenkrad) beeinflussen.
Dh: Du musst die gesamte Kombination eintragen lassen.
Ist übrigens keine 21er sondern müsste 19.2 sein
kann mich den vorrednern nur anschließen, sobald du noch weitere Veränderungen an den teilen vornimmst erlischt die ABE, da die mit den anderen Teilen in verbindung nicht geprüft wurde. musst du also alles in verbindung eintragen lassen.
@ Han-S: ein 19.2er gibt es nur in Verbindung mit einem 21er laut "Verbindliche Arbeitsanweisung
der Technischen Leitungen aller amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen".
mfG
[b
Zitat:
Also wenn du nachweisen kannst das die reifen serienmäßig draufgehören,dürftest du das lenkrad ohne prob, fahren,nur so als tipp,fahr mal zum tüv und lass dir anhand der ABE deines wagens mal raussuchen was serienmäßig ist! Solten die eigendlich einsehen können,lass es dir ausdrucken!
Mh also is sehr komisch der fall
Beim anmelden bekommt mann bei uns (ich hab von den alten,auf neue gewechselt)neben dem teil 1 und teil2 der zulassungsbescheinigung einen zettel wo drauf steht was noch für reifen/felgen genehmigt sind! Bei euch nicht?müsst ihr mal nachfragen!
Mario
Der bulle hat gersagt das der tüv die verbaute reifen grösse bei der änderung vom fahrwerk hätte mit vermerken müssen, genauso wie das lenkrad
ist das wirklich so? gehe morgen nochmal bei vw vorbei und lass mir die reifen grössen noch mal bestätigen mit stempel und so
eigentlich war ich ja extra mit meinen papieren beim tüv und der hat gesagt des sei so in ordnung
sonst hätte ich die reifen gar nicht drauf gebaut
leider habe ich den alten brief von dem auto nicht habe schon mit neuen papieren bekommen
@prens6n1
zoll? seit wann darf der zoll fzg anhalten zwecks verkehrskontrolle wie die rennleitung? udn strafen verhängen? der hat euch glaub ich nur ngst machen wollen
sportauspuff hatte doch bestimmt ne abe, somit musser net eingetragen werden
okay der kleber den darfste net haben, das hat abe rnix mit punkten zu tun, das hätte einfach ne anzeige wegen urkundenfälschung gegeben, und wäre vermutlcih eh fallen gelassen worden!
zum anderen:
zu klären wäre was dir der prüfer dmaals eingetragen hat. ansonsten die abe gilt nur mit standard reifen und felgen! d.h. wenn du dir andere felgen holst die aber theorethsich die selbe größe haben wie serienbereifung/felgen und auch eine abe besitzen, müsstest du es trotzdem komplett eintragen lassen.
185er sind meines wissens nahc in 13 zoll nciht serie, der 6n hat 185er in 14 zoll serie, daher denke ich nicht das der 86c die selbe breite schon bei 13 erlaubt hat
sieht leider dem anschein nach, falls der prüfer es dir damals bzw du es net eintragen lassen hast alles als kombi so schauts etwas scheiße aus für dich...
dein vorgehen:
mim tüv bzw der abnahme(musst ja damals so en wisch bekommen ahebN) und mit vw zwecks serienbereifung klären, sollte es wirklcih der fall sein das serie dann beschwerde einlegen sobal post kommt. aber ich vermute das der herr von der rennleitung vollkommen im recht war und dir dadurch das du mit ihm diskutiert ahst erst recht einen reinwürgen wird und du definitiv post bekommen wirst, was höchstwahrscheinlich etwas teuer werden könnte
grüße
Ok ich habe meinen fehler gefunden Die reifen freigabe von der ich gedacht habe das sie für mein fahrzeug gilt wurde von mir falsch interpretiert habe nicht gesehen das 165/65 175/60 und 185/60 in fettschrift waren was zu bedeuten hat das sie als mögliche umrüstgrössen gelten habe jetzt wieder winterreifen drauf und werde morgen mal anfragen was die eintragung der reifen und des lenkrades kosten sollen wird mir aber wahrscheinlich zu teuer sein und ich lasse die winterreifen drauf