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Kaufvertrag reicht das so?

Waldemar85
  • Themenstarter

Hallo leute ich möchte meine wagen verkaufen und suche einen ver./kaufvertrag habe jetzt einen gefunden und wollte gerne wissen ob er so geht!
Ich möchte auch ausschliesen das wenn ich den wagen heute verkaufe und morgen beim käufer was kaputt geht das er mir den wagen zurück gibt!
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  • Bitte um hilfe!



  • jo der reicht!

    kannst auch den von www.autoscout.de nehmen.
    aber der ist in ordnung!

    mfg


    gelöschtes Mitglied

      Ist vollkommend ausreichend.

      Ansonsten kannst du auch das hier nehmen: [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



    • Edit: Kann auch online ausgefüllt werden und dann drucken



    • Waldemar85
      • Themenstarter

      Muß ich da noch was wichtiges einfügen?


      gelöschtes Mitglied

        Kommt darauf an,

        bei vielen ABE´s würd ich unter "Mit verkaufte Ausstattung" schreiben:
        Veränderungen siehe ABE´s / Eintragungen

        Ansonsten alles Wahrheitsgemäß ausfüllen :P


        Waldemar85
        • Themenstarter

        also nach dem moto "Wie gesehen so gekauft"?


        Waldemar85
        • Themenstarter

        Für mich ist es wichtig das ich es ausschließe kann das sie mir den wagen zurück bringen weil wenn ich meinen verkauft habe möchte ich mir sofort einen neuen kaufen und dann würde ich nicht mehr das geld haben für meinen alten wenn die mir den zurück bringen!


        gelöschtes Mitglied

          Dann schreib drauf "Bastlerfahrzeug"


          Waldemar85
          • Themenstarter

          Ich habe aber schon in der suche gelesen das ein bastlerfahrzeug nicht teurer sein darf als 500€ und da liegt meiner deutlich darüber!



          gelöschtes Mitglied

            Stimmt ja mal garnicht

            Ich hab für meinen 1200 EUR bezahlt, war auch Bastler und rechtsgültig

            Oder schreibst unter Sondervereinbarungen:
            Der Käufer verzichtet völlig auf sein Rückgaberecht.


            Zitat:

            Oder schreibst unter Sondervereinbarungen:
            Der Käufer verzichtet völlig auf sein Rückgaberecht.


            genau!


            muss ich was besonderes beachten, wenn ich ein auto verkaufe das abgemeldet ist und das ich ohne nummernschilder verkaufe? muss ich da was bestimmtes in den vertrag schreiben, weil von der zulassungsstelle hab ich da ja nix in der hand, es steht ja lediglich nur im alten schein "vorübergehend stillgelegt"...


            polotreff.de
            #13 - 08.01.2010kaufvertrag ausgefullt
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