Morgen allerseits,
ich hab da mal ne Frage zu Standlichtringen...
Es geht dabei aber nicht um VW sondern um BMW...
Ich hab vor mir standlichtringe zukaufen, aber ich wollte sie direkt ans Zündschloss anschließen, damit sie immer an sind, sobald ich den Motor starte, also nur die Ringe... Damit ich quasi nicht mit standlicht rumfahre!
Kann mir da einer sagen ob ich das darf? Muss das eingetragen werden? Oder sonst was?
Wär cool wenn mir da jemand weiter helfen könnte
MfG
normal musst du das nicht eintragen. die bmw`s ab E90 und die letzten e46 haben ja die standlichtringe als tagfahrlicht...also sind imma an. nur ich weiß nich wie das geregelt is wenn du welche aus dem zubehör hast. also wenn es ori scheinis sind is das kein problem.
Also isn E36 und er hat die normalen Scheinwerfer drin (die ja keine Ringe haben). Und da wollt ich halt "nachträglich" solche ringe einbauen, weil mir die original scheinwerfer gefallen und ich nich sone klarglas angel-eye-scheinwerfer haben will, mit denen eh jeder rumfährt!
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MfG
mmhh gute frage. da hab ich keine ahnung. Normal müsst es kein ärger geben da jeder bmw das hat. aber wenn du nen bullen erwischst mit plan. will der nachher das TFL steuergerät und so sehen^^ ruf doch einfach mal bei bmw oda dem tüv an und erzähl denen dein vorhaben.
ja gute idee, aber hätt ja sein können das hier jemand nen Plan hat! aber ich bin ja eigentlich auch der meinung das, dass keine Probleme gibt!
Also ich war mal eben bei ATU (is die nächste Werkstatt mit nem TÜVi), aber der TÜV-Mensch selber war nich da.
Aber der Typ an der Kasse meinte, das man die nicht extra anschließen und als "Tagfahrlicht" benutzen kann!
Er sagte, die heißen nicht umsonst STANDLICHT-Ringe... Und wenn die leuchten zählt das als Standlicht!
Irgendwie glaub ich das trotzdem nich... Schließlich fährt jeder modernere BMW mit solchen Ringen um...
MfG