Habe jetzt die leselampen birnen durch Blaue LED Birnen ersetzt.....bei mir stht im nächsten Monat der TÜV an.........falls die das sehen sollten, dass ich die Glühlampen ausgetauscht habe, können die da nen aufstandt machen?oder kann ich auf meinem Recht bestehen&kann die lampen drinne lassen?Denn es leuchtet ja nur blau, sobald man die Tür auf macht und erlischt ja wieder sobald man den Motor startet...und ich hab ja nun auch nicht vor das licht während der fahrt leuchten zu lassen...was man ja auch gar nicht darf
Danke für eure Antworten......
mach dir kein kopf
ich hatte mal über 200 blaue ultrahelle leds verbaut am himmel und da is nie was passiert.mein tüvprüfer hatte auch nie was dagegen
und wenns e übern türkontakt läuft bzw ausgeht wenn motor an, dann brauchst erst recht keine angst ham
Gut also ich muss sagen, dass ist der erste TÜV den ich mitmache...und von daher weiß ich auch nicht wie der TÜV Prüfer so drauf ist........hab halt nur kein bock....dass uich durchn tüv fliege was ich sicherlich shcon werde...zwecks meinen angel eyes und den LED rückleuchten.....aber naja werde ich sehen...guti...dann mal gucken
Die LED und ANGLE sind doch sicherlich mit E prüfzeichen oder? dann musst du diese auch nicht eintragen...es sei denn sie sind nicht wie die serienbeleuchtung sprich ohne Leuchtweitenregler oder so (was ich aber nicht denke)
Aber deine haube...ist die eingetragen?
Also die LED haben hinten ihre Nummern also die ABE....was ich vorne bei den Angeleyes aber irgendwie net gefunden habe...habe auch bei beiden keien ABE bescheinigung mitbekommen!
Ja die haube hab ich eintragen lassn!
Dann Fahr einfach zum Tüv...zur not baust die ori dingers wieder ein...
LG Olli
Mach dir keinen Kopf
Les dir das mal durch:
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Solange die dich also nicht selbst blenden oder das Signalbild des Autos, durch zu starkes nach Außen leuchten, verändern, gibt es nichts gesetzliches dass eine Blaue Innenraumleuchte verbietet.
Da sie auch keine Leuchtmittel im Sinne der STVZO sind, müssen sie auch nicht unbedingt bei der Verwendung im Innenraum die EWG- oder ECE-Genehmigung aufweisen.
Die Werksseitigen Ambientelichter aus neuen Autos oder die neue LED-Fußraumbeleuchtung von Audi haben als Beispiel genannt, auch keine Genehmigungsnummern.
Ich will wirklich nicht klug scheißen aber ich musste schon mit meheren freunden und autos andere erfahrungen sammeln.
es ist klar das einige mit sonstwelche beleuchtungen durch den tüv kommen aber gesetzlich ist auch dort nich alles erlaubt.
es ist geregelt das unterhalb der fenster alle farben leuchten dürfen,es darf aber nicht blenden. auch sowas müsste vom tüv abgenommen werden.
abgesehen vom tacho oberhalb der fenster darf man selber nichts beleuchten. dies gilt während der fahrt. erst bei stillstand mit tür auf darf licht angehen im innenraum. hier darf einzig weißes licht leuchten. die rote ambientebeleuchtung hat eine genehmigung (original).
blau ist absolut verboten sobald es in den verkehr hineinleuchten kann.
wie gesagt,das sind nur persönliche erfahren und auch im angegebenen link ist sowas nieder geschrieben. und nur weil jemand sagt mach dir keinen kopf würde ich nicht automatisch davon ausgehen das es in ordnung ist. der tüvprüfer und die polizei endscheidet was richtig und erlaubt ist.
für alles wo du gegen an gehen willst brauchst du geld und zeit .
hoffe geholfen haben zu können
gruß stefan
Zitat:
blau ist absolut verboten sobald es in den verkehr hineinleuchten kann.
die rote ambientebeleuchtung hat eine genehmigung (original)
es ist geregelt das unterhalb der fenster alle farben leuchten dürfen,....
abgesehen vom tacho oberhalb der fenster darf man selber nichts beleuchten. dies gilt während der fahrt. erst bei stillstand mit tür auf darf licht angehen im innenraum. hier darf einzig weißes licht leuchten
Naja beim kauf der lampen standt aber wohl sind net im bereich des STVZO gestattet...naja wie gesagt beim fahren lass ich ja die dinger aus......würden halt nur angehen, wenn ich die tür öffne oder mein auto aufmache....
bau das ein und gut is
wird nix passieren und lass dich ent verunsichern... zur not war das schon drin bzw stellst dich doof oder sagst, "tut mir leid, ich bau die wieder aus wenn ich zuhause bin! kommt nimmer vor"
Ja werde ich auch einfach so machen
Zitat:
Naja beim kauf der lampen standt aber wohl sind net im bereich des STVZO gestattet...naja wie gesagt beim fahren lass ich ja die dinger aus......würden halt nur angehen, wenn ich die tür öffne oder mein auto aufmache....
ja das "unwissenheit schützt vor strafe nicht" kenn ich , aber wenn man fehler zugibt bzw so tut als hatt mans net gewusst und noch dabei freundlich bleibt, drücken die polizisten auch mal ein auge zu
und glaubt mir, hat bis jetzt immer geklappt
Bei mir auch immer
So hab die LED Leuchten jetzt verbaut und ich muss sagen sieht echt hammer aus.....Geile Optik finde ich!
Danke nochmals für eure Zahlreichen Tipps