Wurde letztens angehalten wegen meinen NS.15euro strafe! Dann hörte ich das es eigentlich nirgendwo steht und es für die leute in grün nur taschengeld ist! Hab ich mich vera...lassen?
hi
also soweit ich weis kostet es 15eus wenn du sie am tag anhast steht auch im bußgeldkatalog!
Die können dich auch ficken, wenn du die nur zum Spaß in der Nacht anhast. Mann Leute, die Dinger heißen NEBELscheinwerfer ....
ist ja schon klar...darf man nur bei nebel oder schlechter sicht anhaben...
falsch!
nebelscheinwerfer darfste bei Regen, Nebel, Schnee, Hagel...eben bei allem was nass ist ^^ anmachen,
also wenns ganz leicht tröpfel drafst sie auch anmachen
und auf unübersichtlichen straßen...
Wie definiert man "unübersichtliche Straße"? Dann fahren in meiner Gegend Leute rum, die hätten überhaupt garkeinen Fürhrerschein bekommen können ....
Und man darf wenn man sie an hat nur noch 50 km/h fahren, da es ja schlechte verhältnisse sein müssen wenn du se an hast.
Ich dachte nur, wenn die die Nebelschlußleuchte anhast? Naja, man lernt nie aus ...
Weiß net ob ich mich jetzt irre, aber in der Fahrschule habe ich nie von einer Geschwindigkeitsbegrenzung gehört, weder bei Nebelsscheinwerfern noch bei der Nebelschlussleuchte.
Hieß immer nur:" Geschwindigkeit an die Wetterbedingungen und das eigene Fahrkönnen anpassen"
Nebelscheinwerfer darf man schon bei leichtem Regen einschalten, wird zwar nicht gern gesehen, ist aber glaube ich auch nicht strafbar.
Nebelschlussleuchte darf man ja nur bei einer Sichtweite unter 50 m an machen
Wenn ich mich noch richtig an meine Fhrschulzeit erinnere, dann darf man die Nebelscheinwerfer nur dann anmachen wenn es Regnet, Schneit, Hagelt, ... wenn eben schlechte Sichtverhältnisse sind. Von einer Geschwindigkeitsbeschränkung bei angeschalteten NSW hab ich noch nie was gehört.
Im Gegensatz zu den NSW darf man die Nebelrückschussleuchte nur dann anmachen wenn es sehr schlechteSichtverhältnisse sind (sehr dichter Nebel mit Sichweite unter 50 m => Abstand der Begrenzungspfosten).
und soweit dürfen die nebelscheinwerfer innerorts gar nicht an sein...
deswegen hab ich gar keine!
naja ich hab noch nie welche gehabt!
das was grashalm gesagt hab ich auch schon gehört...
nsw darf man doch au erst ab ner sicht unter 50 m anmachen, hab ich etz gedacht.
wenn man des au immer anmachen will muss man sich tagfahrleuchten holen. die darf man tag und nacht anlassen. die von der polizei wissen allerdings manchmal gar nicht das des so tagfahrleuchten sind aber des kann man ja beweisen.
greetz ro11in
Hi!
Also wie schon gesagt es steht drin im Bussgeldkatalog am tage fahren mit Nebelscheinwerfer 15 euro.
Du darfst sie nur anmachen wenn eine schlechte sicht ist!
BEi Regen,hagel,schnee,nebel und so weiter!
und was ist jetzt in der nacht, bei klaren verhältnissen?
Nachts bei klaren Sichtverhältnissen sind sie auch verboten, soweit ich das weiß.
Ich find das ganze affig.
Kann mir jemand sagen, was an Nebelscheinwerfern und Tagfahrleuchten der Unterschied ist?
Knapp überm Asphalt sind sie beide und auch mindestens genauso hell.
Ich persönlich fahre tagsüber immer mit Standlicht und Nebelscheinwerfern, da ich es einfach sicherer finde. Sehe es jedoch nicht ein, mein Abblendlicht einzuschalten, da das ein höherer Energieverbrauch ist.
Mich stören allerdings die Leute, die tags-und Nachtsüber mit Nebel und Abblendlicht fahren, denn die blenden richtig.
danke
Nebelscheinwerfer sollen den Nebel von unten aufhellen, deswegen gibt es au eine bestimmte oberkante, über der sie nicht angebracht werden dürfen. anmachen darf man sie nur bei schlechter sicht und nicht wie "white-widower" behauptet bei geringstem regen. erst bei schlechter sicht, man sagt so 100-200m darf man sie anmachen (wegen Nebel, Regen, Schnee und Hagel). dunkelheit allein ist kein grund. nur wenn du angehalten wirst und du meinst es ist schlechte sicht, haben die uniformierten streifenhörnchen noch das letzte wort, wenn sie sagen man kann au prima ohne fahren. ich wurd au scho paarmal angehalten deswegen, nur alle meinten mach die aus und fahr weiter, und ich sag tschuldigung ich bin fahranfänger, war ein versehen.
Zitat Tuningangel:
"... aber in der Fahrschule habe ich nie von einer Geschwindigkeitsbegrenzung gehört"
"Nebelschlussleuchte darf man ja nur bei einer Sichtweite unter 50 m an machen"
-> Und wie schnell darf man bei 50m Sichtweite fahren, na ...
Zitat siborg:
"Ich persönlich fahre tagsüber immer mit Standlicht ..."
-> Warum hieß das nochmal so ...!?
"Sehe es jedoch nicht ein, mein Abblendlicht einzuschalten, da das ein höherer Energieverbrauch ist. "
-> Für dich wäre dieses H4-Tagfahrlicht das richtige
MfG DAB
@Der Allengegenwärtige Bärtige
Ich fahre Tagsüber mit Standlicht, damit ich meine Nebelscheinwerfer anschalten kann.
Ohne Standlicht würden auch meine Nebelscheinwerfer nicht funktionieren.
Dazu kommt noch, dass es ja wohl absolut scheisse aussehen würde, wenn ich neben den NSW noch Tagfahrlichter hätte.
Für mich gibt es keinen Unterschied zwischen Tagfahrlichtern und Nebelscheinwerfern, da sie ungefähr auf gleicher Höhe angebracht sind und ebenso die gleiche Helligkeit haben.
Okey Dokey
Du redest immer von "anbringen". Das sind auch stinknormale Lämpchen, die du anstatt deiner Fern-Abblendlichtlampen einbaust. Die sind nicht weniger schlechter, nur dass sie nicht soviel Enerdie verbrauche. Und wenn du Tagfahrlicht drinnen hättest, bräuchtest du auch keine NEBELscheinwerfer mehr. Und der Sicherheitsaspekt ist damit trotzdem gewährleistet.
btw, ein geiles Diskussionsthema
es könnte doch auch einfach mal jemand nen theoriebüchlein konsultieren
gibts wohl auch online....
also es is ja schon in einer weise sinnig, dass Gesetz...
ich meine Nebelleuchten sollen die sicht unterstützen, aber nicht es viel heller machen....
wegen der Geschwindigkeit, fast alles richtig was gesagt wurde, man sollte den Umständen entsprechend schnell fahren und die Geschwindigkeit nicht überschreiten, aber wer fährt bei 50 meter sich denn über 100?
es gilt für eingeschränkte sich, und nicht als ersatztageslichleuchten...
Schau einfach mal bei hella, die bieten zum beispiel schon tageslichtleuchten an, die zum Beispiel in anderen Ländern pflicht sind,... und die gibs auch integiert, so dass man keine neue anbauen muss... und dass die die selbe leuchtkraft haben stimmt auch nicht so ganz, die sind vom aufbau her schon anders als Nebler..
allgemein kann man sagen, dass es ja so is, dass man sagt, das sieht gleich aus, aber dieses ist bei weitem nicht der fall... die fäsungen in den kläsern sind meist ganz unterschiedlich, die lichtausbreitung für nebler is ja ganz anders als für tagesleuchten usw. usw...
also nur weil die gleich hell leuchten bedeutet das nicht, das sie austauschbar sind... schon meinerzeit kostet das richtig schotter, wenn man die nebler an hatte... und die sprüche kenne die auch schon (haben sie meist selber gesagt, als sie auch jung waren)
aber warum eigentlich? ich habe mal überlegt warum ich die damals immer an hatte... aber es fällt mir kein grund mehr ein,... und ganz eherlich, mehr gesehen wird man auch nicht...
Seitenbegrenzungsleuchten evtl grade noch, aber nebelleuchten?
mfg