Also ich habe gehört das die scheibenwasseranlage nicht pflicht ist, ich habe sie rausgebaut den wasserbehälter. Aber es sagen auch welche es ist Pflicht.
Meine frage nun, ist es wirklich pflicht, komm ich sonst nicht durch Tüv?
Weil ich muss jetzt dann Tüv machen.
Danke im Vorraus
LG
Mario
kann mir gut vorstellen das es pflicht sein könnte.... es trägt ja ungemein zur freien sicht bei?
Aber jetzt mal unter uns,.. warum baut man die raus?
Aus optischen gründen ? Und dann bei schlechter sicht?
Es gibt ja einige die sich kleinere Behälter verbauen um den gecleanten Motorraum aufzuwerten aber ganz ohne halte ich für sinnfrei wenn das auto noch im alltag bewegt wird
grüße
Tristan
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
(2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, daß ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.
(3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Noch Fragen?
muss vorhanden sein..
Selbst bei Motorsportfahrzeugen muss die waschanlage sowie die Lüftung bestehen bleiben
Zitat:
(3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein,
hab bei meinen grünen siet jahren keine scheibenwaschanlage und es hat sich nie jemand beschwert
Hinten is nicht Pflicht, wenn 2 ausenspiegel vorhanden sind, aber das liegt immer im ermessen des jeweiligen Prüfers, ob und wie er das handhabt.
Hatte auch schon n prüfer , der wollte mir kein tüv geben, weil hinten der wischer gefehlt hat. Der nächste prüfer hat da nix gesagt und mir das mit den spiegeln erklärt.
Jaja die stvzo regeln sind sehr unterschiedlich auslegbar, hehe
Zitat:
(3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Ja, der Behälter ist Pflicht, aber ich ahbe den auch in den Radkasten gebaut.
Hinterm linken Scheinwerfer ist nun ein 5cm dickes Rohr mit Deckel, wo man das Wasser einfüllt.
Als behälter habe ich zusammengeklebte Kunststoffrohre aus dem Baumarkt genommen.
marco
haste davon mal fotos?
Im Behälter muß sogar Wasser sein.
Sonst strafe/Verwarnung
Alle vorhandenen Sicherheitsrelvanten Teile müssen funktionstüchtig sein (auch Scheibenwischwaschanlage)
HAtte das Probl. selbst 2 x beim TÜV und immer bei anderen Prüfern
MfG
Thomas