Hallo ,
hab hier mal 2 Bilder von meinen Scheinwerfer gemacht und wollte mal von euch wisen ob das so erlaubt ist oder nicht.
Bin mir da nämlich nicht so sicher ob ja oder nein und ob ich sie vom Tüv eintragen lassen muss.
MFG
noch ein bild
nicht erlaubt...aber wurde hier schon oft gefragt...genau wie lasierte rückleuchten...
gruß
Solange wie ein E-Prüfnummer drauf steht kannst du sie ohne Bedenken einbauen.Ich bin auch bald der Meinung die brauchtst du nicht mal eintragen lassen da ja eine E-Prüfnummer vorhanden ist.Kann mich aber auch irren.
ich weiß nich ob da fadenkreuze drin sind oder nich, erkenn ich iwie schlecht, aber nur schwarze, wenns die originalen von hella sind sind die zugelassen, davon gibts aber nicht mehr soviel und gibts auch nicht mehr neu zu kaufen, wenns die sind ist es erlaubt.
leider sieht man immer mehr selbst eingefärbte und die sind nicht erlaubt, kann man also schlecht sagen.
die sehen aus wie selbst gemacht....egal ob e nummer oder nicht..is ne veränderung die nicht zulässig ist...
lasierte Rückleuchten sind ja klar das weis ich ja auch
Weshalb sollen die denn nicht erlaubt sein? Gibts doch von InPro, DJ Auto uvm mit E-Prüfzeichen und so...
Berichtigt mich wenn ich falsch liege. !
Mfg
also ich hab die ebay gekauft sind mit fadenkreuz
ein Freund hat welche bei seinem Audi und hatte damit noch nie Probleme
hmm genau die such ich... verkaufst du sie mir?
Hattest du die gleiche Fragen nicht schon mal in einem anderen Threat gestellt?
Sind immer noch verboten (wenn selber eingefärbt).
hast die selber gebastelt oder so gekauft?
es soll wohl mal solche zu kaufen gegeben haben...
sind orginale Hella aber wohl selber eingefärbt
hmm genau die such ich... verkaufst du sie mir?
wenn die nicht erlaubt sind kannste sie haben weil ich sie dann nicht einbaue
die scheinwerfer müssen nicht eingetragen werden, weil auf den scheinwerfern eine e nummer steht = die abe dafür.
es gibt noch viel schönere scheinwerfer mit abe, schau dir meine schwarzen led xenon klarglas scheinwerfer doch an.
mfg kalle und bibi
ich würde aber so gerne diese fahren
so ich glaub keiner weis das hier so richtig da die Meinungen ja ganz so weit auseinander gehen
werd wohl mal beim Tüv nachfragen müssen
benutz mal die sufu oder guck mal im netz was die veränderungen an der lichteinrichtung betrifft...
es is einfach verboten, egal ob e zeichen oder nicht...außer die von inpro...aber die du da hast sind definitiv selber gefärbt.
wird dir der tüv auch sagen....
die sind defenitiv selbst gefärbt und das kreuz ist auch nicht original!also verboten!ich denke aber nicht das dir deshalb jemand dein auto stillegt.wäre bei uns hier jedenfalls so.
also ich hatte damals die von DJAUTO verbaut.
In schwarz mit Fadenkreuz.
Per Einzelabnahme ohne Probleme, da ich keine ABE mehr hatte.
IN Tuning hatte damals eine geringe Charge dieser Scheinis im Programm.
Ist aber schon ein paar tage her.
Mein Winterwagen hat auch welche verbaut.
Bei X Polizeoikontrollen waren die nie ein Thema geschweige denn beim Tüv.
P.S habe noch soein Satz schwarze liegen...
Scheinis drei Monate alt...Fadenkreuz gestrahlt und hochglanz gepullvert und danach verschlossen...
Näheres per PN
Ja die sind selber gefärbt! Also eigentlich ohne Zulassung, da aber die E-Prüfzeichen von den originalen Gläsern drauf sind werden die meisten Bullen drauf rein fallen.
Die sind total verboten.
was mir irgendwie Angst macht: Hier geben Leute Unwahrheiten von sich "Wenn ein E drauf ist, ists erlaubt" und wissen garnicht, was sie damit anrichten können...
marco
Zitat:
Solange wie ein E-Prüfnummer drauf steht kannst du sie ohne Bedenken einbauen.Ich bin auch bald der Meinung die brauchtst du nicht mal eintragen lassen da ja eine E-Prüfnummer vorhanden ist.Kann mich aber auch irren.
so siehts aus, e zeichen hin oder her, nachträgliches verändern führt zum erlöschen der betriebserlaubnis.
Hab aber schon öfter gelsen das es die mal von nem hersteller auch ma zu kaufen gab, sollen aber sehr selten sein, genauso wie die schwarzen mit fadenkreuz fürn 2er...
Und selbst Eintragung schützt vor Strafe nicht...
ich will mir keiner Ärger einfangen und deswegen irgendwelche Punkte einfangen deswegen
Zitat:
so ich glaub keiner weis das hier so richtig da die Meinungen ja ganz so weit auseinander gehen
werd wohl mal beim Tüv nachfragen müssen
Und wenn Du hinfährst und fragst, riskierst Du, wenn Du an den richtigen kommst, das die Dir den wagen stilllegen...
Aber mit den Dingern in der hand mal da aufschlagen...da werden die nichts sagen... was die Sache aber nicht erlaubter macht.
Nur vor Gericht kriegst Du dann nicht Lebenslänglich sondern nur 25 Jahre...das wär ja nicht so wild
Grüsse...marco
Zitat:
Und selbst Eintragung schützt vor Strafe nicht...
Meines Wissens nach sind das eigenbauten und das E-Zeichen ist drauf, weil das original Scheinwerfer sind.
Auf lasierten Leuchten sind ja auhch Prüfzeichen !
Definitiv nicht erlaubt, da Sie den Lcihtaustriit behindern.
Für den Golf gab es angeblich welche die erlaubt sein, das mag aber auch an den runden Reflektoren gelegen haben, genaues weiß ich aber leider auch nicht.
Wenn das mit dem E-Prüfzeichen stimmen würde, wäre toll. Dann könnte man ja machen was man will! Leider ist es ja nicht so... .
also so weit ich weiß ist es erlaubt, wenn man damit im eingebauten zustand zum tüv fährt! wenn man ein fahrwerk verbaut und der tüv sagt nein, dann darf man damit auch noch nach hause fahren und es wieder ausbauen!
außerdem stimmt es was viele sagen, dass wenn da ein e-prüfzeichen drauf ist und die scheinwerfer verändert wurden, dass sie dann illegal sind! sie wurden ja schließlich so geprüft, wie der hersteller sie gebaut hat und nicht nochmal nach der veränderung! hatte meine damals auch selber gefärbt und hatte aber nie probleme damit! trotzallem sind sie nicht erlaubt!
leider lassen sich immer noch viele verarschen, wenn zum beispiel welche bei ebay angeboten werden, so von wegen e-prüfzeichen usw...
eigentlich müßte man diese leute verklagen und komplett vom handel ausschließen!
Zitat:
leider lassen sich immer noch viele verarschen, wenn zum beispiel welche bei ebay angeboten werden, so von wegen e-prüfzeichen usw...
eigentlich müßte man diese leute verklagen und komplett vom handel ausschließen!
tja, das problem is nur das du es vertreiben darfst, solange du im kleingedruckten die klausel mit dem nicht STVZO zulässig einbringst...so is es zum beispiel für show autos erlaubt...
das problem ist ja meistens, dass diese leute das nicht drin haben, oder man es halt nicht offensichtlich sieht! wenn alles seine ordnung hat und sie reinschreiben nur für showfahrzeuge, wie man es in den katalogen sieht, dann wäre ja alles kein thema, aber die preisen ja meistens alle, das man damit auch auf der strasse fahren kann und das ist das was mich halt aufregt! und unwissende haben dann die probleme...
deswegen sollte man nicht jeden Schei** glauben! denke das jetzt jeder verstanden hat das die so nicht erlaubt sind.
Zitat:
also ich hatte damals die von DJAUTO verbaut.
In schwarz mit Fadenkreuz.
Zitat:
Zitat:also ich hatte damals die von DJAUTO verbaut.
In schwarz mit Fadenkreuz.
Ich hab die heute auch noch drin.Von DJ AUTO.
@derlüdde:
Ist das was besonderes?
Zitat:
@derlüdde:
Ist das was besonderes?
Das ganze Auto wird in Ehren gehalten
Hier ist aber letztlich auch ein Set von DJAUTO verkauft.
Ist genau wie mit diesen schwarzen Rückleuchten von MHW für 86C.
Die gibts ja auch kaum noch.
EDIT (für einen guten Kollegen)
Die DJAuto Scheinwerfer wurden mit Fadenkreuz gebaut.
ABE gabs auch dazu.(Die ist aber nur für diese Scheinwerfer passend und nicht für irgendwelche nachgemachten!).
Zitat:
Das ganze Auto wird in Ehren gehalten
Hier ist aber letztlich auch ein Set von DJAUTO verkauft.
Ist genau wie mit diesen schwarzen Rückleuchten von MHW für 86C.
Die gibts ja auch kaum noch.
EDIT (für einen guten Kollegen)
Die DJAuto Scheinwerfer wurden mit Fadenkreuz gebaut.
ABE gabs auch dazu.(Die ist aber nur für diese Scheinwerfer passend und nicht für irgendwelche nachgemachten!).
Hat denn einer diese von DJ Auto eingetragen und könnte mir eine Briefkopie zu schicken?
Oder halt eine ABE...
Das wäre echt super!
E-Mail ist: Ozne_micha@lycos.de
Gruß Polo-Basti
ich habe meine scheinwerfer auch schwarz gemacht (siehe bild) ich war beim tüv und habe nachgefragt und er sagte zusammen mit einem kolegen von ihm JA es ist zulässig die scheinwerfer zufärben SOLANGE die REFLEKTOREN NICHT mit verändert werden !
auch wenn einige jetzt sagen werden dann haste aber nen lockeren tüv...
NEIN gerade der tüv verein wo ich war ist nicht locker
grus flo
die leuchten sehen aus wie die von depo....also die am audi...
ich weiß nicht warum ihr die dinger alle färben wollt?es mag zwar sein das der tüv kerl sagt es is kein problem, aber es wird sich niemand den schuh anziehen und sagen das er es genemigt hat..
sobald es zum unfall kommt, und der gegner verlangt ne genaue begutachtung, is es zu spät...kauft euch die dinger die es mit abe gibt und gut...
es gibt nunmal dinge die kann man nicht ändern....und dazu gehören unsere gesetze und vorschriften...mir wäre es das risiko auf einem 5stelligen betrag zu sitzen ( beim unfall) nicht wert...
gruß