Moin also wie in der Überschrieft schon geschrieben.Mein kumpel ist dabei sein B 17 zu machen.Er ist Bäcker und wenn er zur Arbeit muss fahren KEINE Verkehrsmittel es gibt doch da eine Regelung das er den direkten weg von seinem zuhause bis zur Arbeit aleine fahren darf oder im Umkreis von 25km ? Weiß da einer bescheid ?
MFG Mariusz
Ps:Wer ein Polo Verkauft egal was für ein bis 2500€ kann sich auch melden
Ja da gibbet eine Regelung aber da muss schon sichergestellt sein, dass gewisse Grenzwerte erreicht sind.
Mein Kollege konnte mit 17 auch schon zur Berufsschule fahren damals, weil es keine Möglichkeit gab einen Bus oder dergleichen zu Benutzen.
Dein Kollege brauch aber ein Formular/Erlaubnis von dem Kreis!
Er soll am Besten den FAhrlehrer fragen, der kennt sich damit aus.
Ersatzweise einfach mal beim Bürgerbüro oder Führerscheinstelle Fragen.
Er darf dann aber nur auf der direkten Strecke fahren und nicht woanders erwischt werden, sonst ist sein Lappen wieder weg!
ich hoffe ich konnte Helfen.
Lg
Ok thx
Hey,
also ich bin in der Führerscheinstelle beim Landkreis Vechta. Wir haben erst einer Person eine solche Erlaubnis gegeben. Diese Person war körperlich behindert. Es muss eine sogenannte erhebliche Härte vorliegen. Das schafft man nur, wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt (ein Wohnungswechsel muss auch unmöglich sein!).
Also kurz: vergiss es
Tut mir Leid aber so ist die Rechtsgrundlage von Deutschland...
Kannst es ja trotzdem mal versuchen, vielleicht schaffst du es ja bei deinem Landkreis.
Gruß VEC-Polo
also aus meiner klasse haben 2 leute diese erlaubnis bekommen der eine für in die berufsschule der ander für zur arbeit
mfg