Schaut euch mal bitte das Gutachten an, das ich angehängt hab.
Kann das sein, daß man das Gewinde nur bei einer bestimmten Tieferlegung eigetragen bekommt?!?
Hab die beiden Stellen im Gutachten mal eingekreist.
Hoffe man kann es lesen.
Ist überigens ein Patec.
Keiner da, der sich damit auskennt?!?
Hi!
Ich weiss nur aus erfahrung das du jedes mal zum tüv fahren muss wenn du die höhe veränderst!
hi
also in meinem gutachten stand, dass ich 30mm am gewinde spiel habe...
also es mußte ein gewisser abstand vom sicherungsring zum gewindeende bleiben, sonst wars egal....
Ich kann da erstens nix lesen und zweitens iss da nix eingekreist, was ja auch egal wär weil ichs ja eh nihct lesen kann......
aber n gewindefahrwerk hat meines Wissens nach einen Bereich in dem das §19 Gutachten gilt, darüber hinaus musst du das per Einzelabnahme eintragen lassen.
Also....
da steht:
Einstellung (Abstand zwischen mitte der (oberen) Federbeinbefestigungsschraube und Federtelleroberkante)
Achse 1 (VA) 100mm
Achse 2 (HA) 230mm
Ist ein Teilegutachten gemäß §19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
Seit wann braucht man zum eintragen von nem Gewindefw. ne Einzelabnahmen zu machen?
SEIT GESTERN.................................
wenn du über den Gutachten Bereich hinaus verstellst (darüber hinaus)
ups!
Also ich habe auch das Patec drin. Ist eigentlich nicht Schlecht das Fw.
Ich habe meins zum Eintragen auf die angaben im Gutachten eingestellt (den Text mit 100mm von Schraube bis Federteller vorne und 230 mm hinten ), bin so zum Tüv und der hats sofort eingetragen. Allerdings mit Restgewinde vorne glaub ich 5 und hinten 7,5 cm. Den rest kann man beliebig verstellen.
Hallo,
ich habe auch ein Patec Gewindefahrwerk und ich bin sehr zufrieden leider fehlt mir das Gutachten! Wäre es denn möglich das du mir das kopierst und dann schickst? Da Patec ja pleite gemacht hat!