Hi Jungs und Mädels,
ich habe folgendes Problem. Ich hab am 17.07.08 ne Gerichtsverhandlung wegen nem Unfall (mir hat einer mein Polo hintn 60cm kürzer gemacht).
Der gegnerische Anwalt sagt nun, dass die matt schwarze Lackierung meines Polo´s 86c 2F WERTMINDERND sei...
Hat von euch jemand in "letzter" Zeit ein schwarz matten Steili oder QP gekauft/ verkauft? Mit Anlage ( ich hatte Frontsystem von JL Audio, Chrunch Amp+Kenwood Amp+ Impulse Sub), 60/40 Fahrwerk...kann bei Euch aber auch was anderes sein.
Ich hätte nur gern als Beweis(viell. Kaufkopie (auch OHNE NAMEN), wieviel ein solches Auto auf dem Markt kostet.
Daten zu meinem Polo:
-86c 2F
-Steilheck
-55PS
-152.000 KM
Schreibt mir BITTE ne PN, wenn Ihr irgendetwas habt...Lasst einen treuen Polo fahrer bitte nicht im Stich! Ich will nicht, das ich weniger Geld bekomm, weil ich "nur" einen "alten" Polo fahr, mir gehts hier um die Gerechtigkeit!
IST ECHT WICHTIG! D A N K E
Danke an den unbekannten Moderator für den Betreffwechsel...Gut geschrieben! DANKE!
Was soll der damit wollen ?
Sollst Du nun nachweisen ob es eine Wertminderung ist ?
Gehe mal lieber zum Anwalt .
Denke mal nicht das die GErichtscerhandlung wegen der LAckierung ist sondern wegen der Schuldfrage .
Also würde Dir das nichts bringen , dafür gibt es Gutachter und LIsten .
fahr doch mal zu nen gutachter und holl dir hier ein nachweiß.
kostet so 25 euro und dann kannste den anwalt auch noch das geld zurück verlangen.
Und ne wert minderung ist es nur wenn der Polo vorher ne metaliklackierung hatte ansonsten nicht.
Und denke mal das wird gebraucht um den wert des polos zu schätzen denke ich mal
jo, da solltes du dich beeilen, räum dein Polo auf saug ihn raus lass den gutachter kommen.
wenn er geplegt aussiet dann kommt da auch noch was rum,
wenn du drin geraucht hast beseitige alle spuren, aber auf jeden fall einen gutachter den in unserer Bürokratie zählt nur was auf dem Papier steht
Mfg.
wenn du keine schuld hast an dem unfall dann geh zum kfz-Sachverständigen und lasse ein gutachten von deinem wagen machen, das kostet dich keinen cent wenn du es bei dem sachverständigen gleich an die gegnerische versicherung abtrittst !
Also Jungs....
Ein Gerichtsverfahren kommt ja net von allein...! Anwalt ist eingeschaltet, schon lange! Mein Sachverständiger hat Gutachten erstellt, welches die gegnerische Versicherung nicht Zahlen will! Der Rechsstreit (Schuldfrage zu 100% geklärt, ich 100% Unschuldig) geht nun schon seit dem 19.07.2007!
Der Polo lag nach 6Wochen in der Presse, wegn Totalschaden...Die generische Versicherung hat 2 Tage DANACH angerufen...Sie wollten den Polo sehn..Nach 6 Wochen und 2 Tagen...Ist ja wohl klar, dass ich net für über 6 Wochen Abstellgebühren Zahl und die generische Versicherung bis dahin keine Anstalt gemacht hat nicht zu Zahlen!
Ich brauch halt irgendetwas um dem Richer zu Beweisen, was solch ein "stark individaullisiertes" Fahrzeug auf dem Markt kostet.
Ich weis hört sich alles "komisch" an, aber die wolln net Zahln, OBWOHL Gutachten vorliegt!(2Stück sogar!) Die sagen der Wert sei zu hoch..."Die matt schwarze Farbaufbringung wirkt sich als wertmindernd auf das beschädigte Fahrzeug dar..."
Also helft mir bitte...
Euer Nils
zu geil, wertminderung.... haste es selbst lackiert oder in lackiererei machen lassen?
wenn dann haste ja was für bezahlt, für deine AUFWERTUNG des fahrzeuges, wenn du dir 1000 euro felgen kaufst und drauf machst is das auch keine wertminderung ... solche vollidioten, die halten dich nur hin, du hast gutachten und fertig!
ich würde nur stoff mit dem anwalt machen.
es liegen 2 gutachten vor, und du bist 100% unschuldig, nur weil die nicht zahlen wollen...
zum glück hatte ich sowas noch nicht, ich habe nich solange gedult und hätte schon irgendwas gerissen glaub ich...
Also, die Versicherung macht des ja mit Absicht, um jemand hinzuhalten und zu hoffen, dass man dann halt sagt...ja ich nehm halt das Geld was ich bekomm und fertig!
Hab den selber lackiert/gewalzt. Aber mit sehr viel Aufwand und einem sehr guten Endresultat. Habe sogar Lackkosten und Zeitnachweise beigelegt...ist denen egal...! Wurde komplett angeschliffen, Zierleisten entfernt, gefüllert, gespachtelt...naja, ihr kennt ja die Prozeduren!
Es geht ja um dies: Man darf nach einem Unfall nicht schlechter gestellt sein als zuvor! Das bedeutet, ich könnte mir den gleichen Polo wieder so hertsellen/ besorgen WIE DER ANDERE WAR . Dann müsst der ja auch matt gemacht werden etc...Und das kostet ebenfalls Zeit und Geld!
Ganz Blöde Frage: Was hast´n du für nen Anwalt?
Wenn 2 Gutachten vorliegen?! wo liegt da das Problem?
Ein Gutachter ist eine staatlich geprüfte Person. Wenn der Gutachter ein Gutachten erstellt hat das Hand und Fuß! Fertig!
Ansonsten such dir nen anderen Anwalt!
Zitat:
Ganz Blöde Frage: Was hast´n du für nen Anwalt?
Wenn 2 Gutachten vorliegen?! wo liegt da das Problem?
Ein Gutachter ist eine staatlich geprüfte Person. Wenn der Gutachter ein Gutachten erstellt hat das Hand und Fuß! Fertig!
Ansonsten such dir nen anderen Anwalt!
Zitat:
Ganz Blöde Frage: Was hast´n du für nen Anwalt?
Wenn 2 Gutachten vorliegen?! wo liegt da das Problem?
Ein Gutachter ist eine staatlich geprüfte Person. Wenn der Gutachter ein Gutachten erstellt hat das Hand und Fuß! Fertig!
Ansonsten such dir nen anderen Anwalt!
Das mit dem Auto in der Presse ist so eine Sache. Ich kenne es so, das die Versicherung zu dir sagt, wann du dein Auto pressen lassen kannst(war bei mir so), ebenso sagt dir die gegn. Versicherung wann du dein Auto reparieren darfst. Normalerweise bezahlt die Versicherung ja auch die Standkosten bis der Fall geregelt ist, also Auto stehen lassen.
Mit den Gutachten ists so eine Sache- Es gibt Gutachten Gegengutachten, wieder eines etc... Das geht immer solange bis der Fall geklärt ist
Gutachten werden oft nicht anerkannt, sodass die Versicherung dir selbst einen schickt, bzw. erkennt dieses erst an, wenn Sie dir schreibt das du zu einem gehen sollst. Alles davor ist nicht zu gebrauchen und darf von der Versicherung angezweifelt werden.Gibts beim BGH reichlich Urteile dazu
Zitat:
ist die Versicherung „weisungsberechtigt", das bedeutet, die Versicherung ist berechtigt, ihren eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Das wiederum bedeutet, die Kosten der Erstellung des Gutachtens trägt in der Regel die Versicherung. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, hat der Geschädigte die Möglichkeit, ein so genanntes „Sachverständigenverfahren" einzuleiten. Bei diesen Verfahren beauftragt jede Partei einen Sachverständigen seines Vertrauens, und die Gutachten werden danach durch einen Obmann (Obergutachter) bewertet. Die Kosten für dieses Verfahren trägt zunächst jede Partei für sich und die Übernahme der Kosten wird zum Schluss des Verfahrens durch den Obmann festgelegt.
Wertgutachten: Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens werden in der Regel nach Aufwand berechnet. Die Erstattung der Kosten trägt der Auftraggeber.
Aber du darfst dir doch einen eigenen unabhängigen gutachter aussuchen! das ist dein recht!
und du meinst doch es liegen sogar zwei gutachten vor...
also wegen dem lack würd ich mir keine gedanken machen!
um wie viel soll sich der wert eigentlich da durch verschlechtert haben?
Genau so schaut es aus und vor allem das Gutachten würde eh von dem Gegnerischen Versicherung bezahlt werden da Du ja 100% Schuldunfähig bis wie Du sagtest .
Sprich das hat nichts mit der Clevernis deines Anwalt zu tun sondern da drum das es Gesetze gibt die man selber kennen sollte .
Jeder weiß das man bei einem Unverschuldeten Unfall einen Gutachter selber bestellen kann und dort auch eine Abtretung unterschreibt , dieses Geld klagt dann der Anwalt seperat ein und fertig .
Kommt mir so vor als hätte Dein Anwalt nicht so die Ahnung .
Ein Gutachten ist nicht gleich ein Gutachten! Es gibt gerichtlich Verwertbare und es gibt welche die vor Gericht angezweifelt werden können! Habe auch seit 1 1/2 Jahren was laufen!
Bei mir wurde aber direkt ein Gutachter vom Gericht bestellt! So kann im Nachhinein vom Gegner das Gutachten nicht mehr angezweifelt werden!
Das du das Fahrzeug hast verschrotten lassen ist nun gerade ungünstig! Wie schon vorher erwähnt sollte ein Fahrzeug solange in dem Zustand bleiben bis die Sache geklärt bzw. die Versicherung die Freigabe erteilt!
Ob der Lack nun glänzend oder matt ist hat nix mit dem Wert des Fahrzeugs zu tun! Es sein denn es ist Rost, Kratzer oder es sind Beulen vorhanden!
Wünsche dir noch viel erfolg bei den Verhandlungen, wird sich sicherlich noch ne Weile hin ziehen wie bei mir!
Das darfst du, aber die Versicherung hat das Recht ein Gegengutachten zu erstellen
Vorallem aber darfst du das Auto nicht zur verwertung zuführen, ohne Freigabe des Versicherers
Allein die Tatsache dass der Wagen verschrottet wurde, kann dir bei der Sache aber das Knick brechen! Die Versicherung entscheidet wie es weitergeht, selbst wenn da erst nach 6 Wochen einer kommt!