hi leute
bin gestern abend be rot über ne kreuzung und wurde daraufhin von der polizei angehalten. so nun kommt das kuriose. ich hatte den fahrzeugschein von meinem sommer und von meinem winterauto einstecken in der gleichn mappe und der vom winterauto lag oben somit hab ich den falschen rausgegeben. der polizei ist das nicht aufgefallen. hab ich ne möglichkeit den rot verstoss anzufechten oder eher nicht?
mfg andi
Das ist schon komisch, das denen das nicht aufgefalln ist...Den Rotverstoß wirst jedenfalls nicht anfechten können! Die hamm ja dich mit deinen Personalien UND dem Rotlichtverstoß aufgenommen...leider keine große Chance da raus zu kommen!
hmm
schade dann werd ich wohl laufen müssen
Wielange(sek) warst denn drüber über dem Rotlicht?
keine ahnung aber länger als eine sekunde auf jeden fall
haben ja bestimmt das kennzeichen von deinem sommer-auto notiert.....alleine schon deswegen, wird das nix mitm anfechten!
wies ich net
aber dann hätte den auffallen müssen das das der falsche fahrzeugschein ist
normalerweise tragen die ja die daten aus dem fahrzeugschein ein
was währe wenn ich den bußgeldbescheid bekome und das kennzeichen vom winterauto drin steht?
Zitat:
was währe wenn ich den bußgeldbescheid bekome und das kennzeichen vom winterauto drin steht?
ok danke da weiss ich erstmal bescheid
wenn noch jemand was dazu weis dann kann er es ja hier rein schreiben
naja, man könnte evtl. mit Anwalt aus der Sache rauskommen wenn der auf nen Form-Fehler plädiert...
allerdings mit Gerichtsverfahren und pi-pa-po...
so hab jetzt eine anhörung zum bußgeldbescheid bekommen
es wird mir halt der rotlichtverstoß vorgeworfen aber wie erwartet mit einem auto was zu dem zeitpunkt nicht angemeldet war
wie soll ich darauf reagieren ?
verstoß abstreiten mit der begründung fahrzeug war zum zeitpunkt nicht zugelassen?
mfg andi
Lass es vom Anwalt machen.
Wenn du schreibst Auto war nich zugelassen, bekommst nochmal eine wegen Fahren ohne Zulassung.
Grüße Sascha
ich bin ja net mit dem auto gefahren sondern mit dem zugelassenen
ich hab bloß bei der kontrolle den falschen fahrzeugschein hingegeben
im prinzip wäre das ganze ja dann ein formfehler?!
mfg andi