Hallo zusammen,
hab da mal ne Frage an alle VW Fahrer =)
Ich habe in meinem Polo 9n die Kennzeichenbeleuchtung von den normalen Birnen auf LED umgebaut, nun is meine Frage is das erlaubt oder nicht ?
Ich mein die Grünen können eigentlich nix machen da die Leds WEISS sind oder nicht ?
Leuten halt bissal heller *gg*** Aber sieht einfach nur hammer geil aus =)
Lieben gruß an alle
da hasste recht NORMAL dürften sie nix sargen da es nach vorschrift weiß leuchtet.....
Kann mir auch nicht vorstellen, das gegen die weisse Beleuchtung jemand etwas sagen wird
nein wir keiner was zu sagen so lange die nur das kennzeichen beleuchten sonst könnte es ärger geben hatte ne led beleucht am aalten 6n bei mir hat auch niemand was gesagt und als kleines gimick hab ich blaue LED'S noch rein gehauen so das ich wechseln konnte für straßenverkehr Weiß und schalter umgelegt und Show war blau
EDIT: wenn du willst geb ich dir dafür die kabelpläne und wie du das einbaust=) nur eben vom 6n musste halt bisschen was ändern daes am 9n ned gleih sein wird
Leuchten am Auto müssen meines Wissens geprüft und zugelassen sein, sprich mit E-Nummer versehen. Ich glaube also nicht dass das erlaubt ist, ob die grünen Männchen was dagegen sagen ist die andere Frage- gibt halt solche und solche
zeig mir eine led oder sofitte mit einer E-Nummer
also ich weiß das selbst meine H4 birnen ne e nummer haben jetzt aber mal ne dumme frage ich hab hinten LED rücklchter drinne xD so die birnen haben keine E nummer aber das gehäuse^^
und da das gehäuse (orginal VW) von der nummerschild beleuchtung ne E-Nummer hat meinste ernsthaft da guckt noch jemand nach ob das komische brinchen ne e nummer hat ^^
kannst ihn ja sagen die e nummer haste überlötet xDDDD
EDIT da so viele den schaltplan haben woll setz ich für alle die wo ich es bis Heute abend nimmer schaffe das zu schicke auf meine HP hoffe ist ür alle okey komm mit der schickerei von den ganzen plänen nimmer hinterher xDD
Zitat:
also ich weiß das selbst meine H4 birnen ne e nummer haben jetzt aber mal ne dumme frage ich hab hinten LED rücklchter drinne xD so die birnen haben keine E nummer aber das gehäuse^^
Kurz und knapp: Im Bereich der STVO nicht erlaubt!
Vorgeschrieben als Kennzeichenbeleuchtung sind 5 W Birnen. Hast du LEDs und willst die richtig erlaubt fahren brauchst du ein Lichttechnisches Gutachten. Ist im endefekt wie mit Xenons oder wasweißich Lampen. Beleuchtung am KFZ ist in der StVO vorgeschrieben, fährst du mit LEDs kann es passieren das du heimlaufen darfst. Rein Rechtlich gesehen. Da diese LEDs keine Bauartgenehmigung haben, dürfen selbige nicht am Auto verbaut werden. BE erlischt
Rückleuchten mit E-Nummer sind zulässig weil die Lampe ja Komplett geprüft wurde. Wenn du allerdings LED Birnen(diese Adapterteile) fährst, muss dieser Einsatz ein E-Prüfzeichen haben
Zitat:
Kurz und knapp: Im Bereich der STVO nicht erlaubt!
Vorgeschrieben als Kennzeichenbeleuchtung sind 5 W Birnen. Hast du LEDs und willst die richtig erlaubt fahren brauchst du ein Lichttechnisches Gutachten. Ist im endefekt wie mit Xenons oder wasweißich Lampen. Beleuchtung am KFZ ist in der StVO vorgeschrieben, fährst du mit LEDs kann es passieren das du heimlaufen darfst. Rein Rechtlich gesehen. Da diese LEDs keine Bauartgenehmigung haben, dürfen selbige nicht am Auto verbaut werden. BE erlischt
Rückleuchten mit E-Nummer sind zulässig weil die Lampe ja Komplett geprüft wurde. Wenn du allerdings LED Birnen(diese Adapterteile) fährst, muss dieser Einsatz ein E-Prüfzeichen haben
Kann an im Netz unter den Beleuchtunngsvorschriften für Kraftfahrzeuge nachlesen sogar nach Bundesland sortiert.
Gehe jetzt pennen, suche es heute noch raus
Das mit dem E-Zeichen dürfte sowieso klar sein
also das ist mir neu
In den Allgemeinen Beleuchtungsvorschriften steht aber nur drin :
Zitat:
Hintere Kennzeichenleuchten
Diese sind grundsätzlich für alle Fahrzeuge vorgeschrieben.
NEU: Seit 28. Oktober 2005 müssen zweispurige Motorfahrräder, also „ Quads“, „Microcars“ mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h nicht mehr über hintere Kennzeichenleuchten verfügen.
Auch Anhänger müssen nun über Kennzeichenleuchten verfügen.
(28. KFG-Novelle)
Habe zwar das mit den 5W Birnen nicht gefunden, aber im §49a steht unter Punkt 6
Zitat:
In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.
So bei ebay gibt es bekanntlich alles ^^
gibt LED's mit E-Prüfzichen für nr.schild leucht
http://cgi.ebay.de/MINI-LED-NUMMERNSCHILDBELEUCHTUNG-E-GEPRUFT-KENNZEICHEN_W0QQitemZ140239069122QQihZ004QQcategoryZ86737QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)
Zitat:
So bei ebay gibt es bekanntlich alles ^^
gibt LED's mit E-Prüfzichen für nr.schild leucht
http://cgi.ebay.de/MINI-LED-NUMMERNSCHILDBELEUCHTUNG-E-GEPRUFT-KENNZEICHEN_W0QQitemZ140239069122QQihZ004QQcategoryZ86737QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)
naja hatte das jetzt mal durch zufall gewunden also hatte das am 6n bei mir gab nie probleme aber man sollte ja den teufel nicht an die wand malen^^
Wir haben auch LED Kennzeichenbeleuchtung und bisher gabs nirgends Probleme weder TÜV,KÜS oder sonstige...
Hier schonmal ein 44 ! Seitiges schreiben zur Kennzeichenbeleuchtung
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Nochmal 224 ! Seiten zu den im Kfz zu gebrauchenden Glühlampen
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iregnwo steht drin das als Kennzeichenbeleuchtung 5W irgendwas oder 6 Watt Blabla zu verwenden sind.
Wesentlich ausführlicher steht es bei der Eu nachzulesen in englisch oder Französisch oder hier fragen:
Kontaktadresse zum Inhalt der ECE-Regelungen:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat S 02
11030 Berlin
Hoffe es ist Information genug
Das sind allerdings Regelungen und keine Gesetzestexte im Rahmen der STVZO, welche für Zulassungsgrundlagen und Verkehrstüchtigekeit des Fahrzeugs maßgeblich ist.
Jedoch sollte man in diesem zuge wissen wofür ein Ministerium überhaupt dient und über dessen Aufgaben informiert sein, allerdings habe ich kein Lust das zu erklären und gehört auch nicht zum Thema und kann ggf. unter Wikipedia,Gooogle etc. nachgelesen werden.
Jedoch wird dadurch schnell klar das diese Regelungen nicht im geringsten etwas über die Verkehrzulassungsfähigkeit eines KFZ´s Aussagen..
Also kurz und Schmerzlos.. halte dich an die angaben in der STVZO, dann bist du auf der Sicheren Seite, was dich als Kraftfahrzuegführe angeht,um alles andere kümmern sich dann die Politiker weiter..
Zitat:
zeig mir eine led oder sofitte mit einer E-Nummer
Zitat:
das einzigste led licht fürs nummernschild gibt es atm von bmw, das war vor kurzem hier im forum zu sehen!
Moin, muss da auch mal meinen Senf zu abgeben...
Um das ein wenig verständlicher zu machen, dass keine dieser Adapter LED`s im Bereich der STVZO zugelassen sind mal ein Beispiel:
Jemand tauscht sein Standlicht gegen eine z.B. blaue LED. DAS ist definitv nicht erlaubt. Das sollte allen klar sein ohne dass ich jetzt mit § oder Gesetzestexten rum schmeissen müsste oder?!
Warum sollte man sich also eine dieser nicht zugelassenen LED`s dann in die Kennzeichenbeleuchtung stecken dürfen?
Also für mich ist das selbsterklärend.
Und ich habe bis jetzt auch nur von den BMW Kennzeichenbeleuchtungseinrichtungen gehört die mit LED zugelassen sind da sie eine E-Nummer besitzen. Allerdings gibt es bei diesen Leuchten nicht nur das Leuchtmittel, sondern ein komplettes Gehäuse. Dieses müsste man im Falle eines defektes auch komplett austauschen.
Nach den Regeln der o.Stehenden Dokumente "müssen" Fahrzeuge ausgerüstet sein um auf Deutschen Straßen zugelassen zu werden. Steht auch drin. Steht ja auch da welche Lichtaustrittsöffnung, Beleuchtungsstärke
du haben darfst. Diese greifen dann in die StVo ein, da diese dort nicht stehen. Sonst könnte man ja sagen, man fährt 100W Lampen mit E-Prüfzeichen aus Neufundland nur weil es im § 17 nicht hinterlegt ist. Diese stehen in der ECE Regelung und genau diese Texte habe ich Verlinkt.
Zitat:
ermöglicht den Erlass einheitlicher technischer Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen, Teilen und Ausrüstungsgegenständen von Kraftfahrzeugen