also ich habe die Seitenblinker an meinen Kotflügeln zugemacht . kann man da probleme mit dem tüv bekommen?
hab da keine probleme mit, die voreren kannste quasi von vorne und von der seite sehen also sollte das reichen
War eines der ersten Sachen die weg waren, hat bis heute keiner was gesagt..
Weiss sowieso keine Sau ob es jetzt den 6N auch Serienmäßig ohne gegeben hat! Von daher fällt das eh keinem auf!
genau, wenn es den golf2 nämlich schon ohne gab...und da sieht man von der seite ja nur vllt was von den rückleuchten
Zitat:
genau, wenn es den golf2 nämlich schon ohne gab...
Seitenblinker sind ab einer bestimmten Länge des Fahrzeugs vorgeschrieben, diese hat der Polo allerdings nicht -> keine Probleme!
mfg
ja gut haste recht polo projekt wollte das nur mal vergleichen weil du es beim golf ja theoretisch nicht von der seite siehst beim polo aber schon
ja das hört sich ja alles gut an aber wenn de welche von der rennleitung hast die alles genau nehmen dann können se dein wagen so mit nehmen !
hatte 2 jahre auch keine an der seite aber habe mir jetzt welche in die stoßstange an der seite gemacht ! auch wegen lsd´doors halt weil das da so auch im gutachten steht !
Mfg Fun-touch
wie? was steht denn da im gutachten?
seitenblinker müssen versetzt werden ! auflage
In der Stvo steht, dass die dinger erst ab einer bestimmten Länge vorgeschrieben sind! Letztens wieder irgendwo gelesen.
mfg
ja aber warum schreiben die dann im gutachten von den lsd doors das die versetzt werden müssen ! Also wird wohl was dran sein die haben das bestimmt nicht so dabei geschrieben !
Mfg Fun-touch
Hm:
§54 Abs. 4 Nr. 1
4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.
Demnach heißt es fuer mich, dass der Polo keine braucht, jedoch haben Fahrzeuge ja auch ihre EG-Typengenehmigung und zu deren Bestandteil ja evtl auch die Seitenblinker sind.
Ich denke, dass es im Gutachten generell einfach auch genannten werden muss, da sie vom Werk aus vorhanden sind.
In etwa wie es mit den anderen Sicherheitsausstattungen gehandelt wird, "was vorhaden ist sollte bleiben"
Evtl einfach kurz bei der nächsten Prüfstelle nachhorchen was genau Sache ist.
mfg