Xenon oder nicht Xenon, dass ist hier die Frage ! Also ich persönlich möchte auf Xenon auch nicht mehr verzichten, auf jeden Fall ein sichereres Fahrgefühl.
Und ob man sich des einbauen will bleibt auch jedem selbst überlassen, also gibt welche die haben es eingetragen und sind glücklich damit und es gibt welche denen es egal ist, ob es eingetragen ist. Mir persönlich wäre es auch egal.
Es ist ja sowieso schwachsinn ob eintragung oder nicht, weil wenn mir Abends nen dicker BMW oder Mercedes entgegen kommt, seh ich auch nix mehr, und das liegt nicht an "nur falsch eingestelltem" oder "illegalen" Xenon. Es blendet einfach immer weil es nurmal heller ist. Und keiner kann sagen, dass das Licht nicht ein bisschen blendet wenn einer einem entgegen kommt.
Und @Stino,
auch wenn man ALWR und SWA nachrüstet und man es dann auch tatsächlich eingetragen bekommen sollte, es blendet trotzdem, also ist es wirklich egal ob legal oder nicht. Das ist dann im Endeffekt nur noch ne Gewissens- und Geldbeutelfrage. Und mein Gewissen ist rein.
So long
So....
also ich war heut beim Tüv mit dem Wisch und naja mein Tüv ist echt Human aber er hat sich vor lachen weggeschmissen...also der wisch ist 0 koma garnix wert...und Automatische Leuchtweiteregulierung und Scheinwerfereinigungsanlage Pflicht sowie geeignete scheinwerfer!gibt vielleicht bei Grün Weiß einige die das nicht wissen!Aber mit oder Ohne Tüv Wisch Xenon ohne die sachen bleibt Illegal!
mal was im übertragenen sinne: es gibt sicherlich auch heute noch leute, die denken, die erde sei ne scheibe
Bilder vom Treff in Hagen hab ich soeben alle rein gemacht...
Viel Spaß...
http://www.polotreff.de/html/forum...125997,8.html
§50 STVZO Absatz 10
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit:
- einer automatischen Leuchtweiteregelung ,
- einer Scheinwerferreinigungsanlage und
- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Ergänzend dazu: § 72 stvzo
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Das bedeutet, daß Fahrzeuge, die vor dem ersten 1.4.2000 ab Werk mit Xenonlicht ausgeliefert oder die bis zu diesem Stichtag umgerüstet wurden, nicht mit den genannten Systemen nachgerüstet werden müssen. Dies betrifft aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, etwa A8, BMW 7er, der eine oder andere Porsche, wo diese Systeme damals optional erhältlich waren. Die Xenonscheinwerfer sind dann in der Fahrzeug- ABE vermerkt und dort steht dann auch, ob das Fahrzeug mit oder ohne automatischer Leuchtweitenregelung genehmigt wurde. (Die korrekte Scheinwerferkennzeichnung mußte natürlich trotzdem beachtet werden, also auch hier geht es nicht, bei einer Umrüstung einfach die Brenner in die alten Gehäuse zu stopfen.)
Es sind "Gutachten" im Umlauf, in denen behauptet wird, für diesen oder jenen Fahrzeugtyp gebe es eine Ausnahmeregelung vom §50 STVZO und die dort genannten technischen Anforderungen seien nicht nötig. Die "Gutachten" sind plumpe Fälschungen. Es kursiert auch ein veraltetes Schreiben des KBA an die Firma Hella von 1996, welches inzwischen rechtlich überholt ist.
Eu- Recht/ Fahrzeuge mit EG- Betriebserlaubnis:
Fahrzeuge mit EG- BE müssen der Richtlinie 76/756 EWG über den Anbau lichttechnischer Einrichtungen an Fahrzeugen entsprechen. Diese Richtlinie ist Bestandteil der ECE- Regelung Nr. 48. Bezogen auf das Xenonlicht stellt sie die gleichen Anforderungen wie der §50 STVZO.
Einzelbetriebserlaubnis nach §21 STVZO
Bei Importfahrzeugen mit einer Erstzulassung nach 01.04.00 ist es unwahrscheinlich, daß ein Prüfer eine Ausnahmegenehmigung für Xenonscheinwerfer mit manueller Leuchtweitenregelung erteilt hat. Diese Ausnahmegenehmigung muß auf jeden Fall in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein!
Polizeikontrolle - mögliche Konsequenzen bei illegalem Xenonlicht:
- 50 € strafe zzgl 25,60 € Bearbeitungsgebühr -3 Punkte - A-Verstoß für den Fahrer
- 36 € Gebühr für das Aufforderungsschreiben zur Nachschulung
- 250-400€ Nachschulungskosten
- 120-250€ Abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
- 280-520€ Gutachterkosten
- 1-2 Wochen Bus-/Taxi-/ Bahnfahrkosten
Im Falle eines Unfalls:
- Komplettverlust der Teil-/Vollkasko (d.h. eigene Schäden werden nicht bezahlt)
- Haftpflicht zahlt die Schäden des Unfallgegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen Fällen erst ab 10.000 €
Bist wohl noch in der Probezeit Krusty ^^
Kennst dich ja gut aus
Na ja...
LMDBBWDA
Fahre schon 12 oder 13 Jahre Auto, ist sogar mein Beruf
Na dann bin ich ja beruigt.
Egal, die ansichten zu dem Thema sind einfach zu verschieden und ich glaube es ist besser das Thema zu beenden da es nur zum Streit führt und dafür sind wa ja nicht hier...
Soll ja Spaß machen...
Werft ihr hier mit Kommentaren um euch. Erst ist einer dumm, dann macht einer falsche Aussagen, der 3. weiß net wovon er redet. Und das alles von einem der net weiß was er selbst will. Sry und das soll glaubwürdig rüberkommen? Forum is für Austausch da, sicherlich, aber Darbietung falscher Tatsachen und Verleitung anderer zu illegalen Sachen bitte woanders!
Xenon im Polo ist und bleibt illegal. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt wo man die genannten Maßnamen erfüllt.
Und Scheinwerfer richtig einstellen? Auch schon richtig genannt: Falsches Leuchtmittel für den Scheinwerfer? Wie willst da den Blendwinkel einstellen, wenn keiner Vorhanden ist? Xenon hat ne föllig andere Streuung als für Halogenscheinis vorgegeben!
Und Thema Versicherung: KP, kann ich net mitreden, will ich auch net. Denke jedoch, dass da auch jede anders ist^^
Also Leude, Peace
Thema is beendet
Selbsterkentnis ist der erste Weg zur Besserung
Es war gerade ruhe lasst es doch ....
es gibt immer wieder einer der was schreiben muss ,
Hihi so wie ich gerade :(
Zitat:
@rufus
Traurig traurig... aber das sind mir die richtigen Leute. Keine Ahnung vom tuten und blasen aber ein erzählen wollen. Zum einen brauchst du mir nichts von Versicherungen erzählen da ich es mit Sicherheit besser weiß und zum anderen ist eine Versicherungsgesellschafft grundsätzlich zur Leistung verpflichtet. Ab sie dich nach einem Unfall der Kausal mit deinem Licht zu tun hat zu einer gewissen Summe in Regress nimmt ist ne andere Sache aber da steht die Kausalität ganz weit im Vordergrund und jetzt will ich sehen das du mit einem Schnösel von Gutachter eine Kausalität zum Licht nachweist... Wie willste das denn anstellen...
Da reicht nicht einfach... Hey ich bin dem zwar voll inne Karre gefahren aber der hat mich geblendet... Dann sagt die Polizei natürlich gleich...
Lieber rufus, du hast natürlich recht und seine Versicherung wird nicht bezahlen... Der hat dich ja auch geblendet... Jeder andere Scheinwerfer ohne Xenonlicht, der fast genauso blendet oder evtl. nicht richtig in der Lichthöhe eingestellt ist blendet mich Sicherheit genauso und eine Statistik der Verkehrsunfälle wegen Blendung der Scheinwerfer ist mir nicht bekannt. Viel mehr kommen mir da Sachen wie Alkohol, Müdigkeit, Geschwindigkeit usw. in den Sinn. Und wenn du tatsächlich einen Unfall machst weil du ein wenig geblendet wurdest solltest du entweder den Sehtest widerholen oder die Dioptrien deiner Brille erhöhen sofern du eine hast.
Ich streite grundsätzlich nicht ab das es nicht erlaubt ist...
Das stimmt im großen und ganzen sogar aber es gibt immer ne kleine Ausweichmöglichkeit. Ich wette aber auch ganz gewalltig das ich mich unter jeden Wagen eines oberschlauen Meckerhalses legen kann und dermaßen viele Dinge finde die nicht erlaubt sind. Z.B. Deine schwebenden Monitore...
Zum einen ist das nicht erlaubt aufgrund der erhöhten Unfallgefahr und zum anderen wette ich das es die Möglichkeit gibt sie während der fahrt laufen zu lassen.... Klar, meine Laufen auch während der fahrt. Trotzdem ist es nicht erlaubt und so finden sich bei jedem das ein oder andere Datail was nicht erlaubt ist. NAch eurer bzw. deiner AUssage fahren wir somit alle ohne Versicherungsschutz. Wofür zahlt ihr dann eigentlich noch. Am besten gleich morgen zur BAnk und die Zahlung einstellen. Bringt ja eh nichts.
Zum Schluss möchte ich noch mal erwähnen das ein Forum da ist um Meinungen auszutauschen. Wenn einer keine Ahnung hat sollte man auch lieber nichts dazu sagen und wenn jemand ne Ahnung hat, oder dies zumindest denk, dann sollte man immer fair bleiben und Sachlich... Es fällt immer wieder auf das viele Leute meinen sie wissen was besser und machen andere dann gleich runter, werden unsachlich und beleidigend... Das muss nicht sein. Wir sitzen alle in einem Bot und keiner ist was besseres als sein nächster...
Zitat:
Ich habe aus der Erfahrung gelernt,hatte mal ein Auto was zu 95% nicht Legal war.
Ich streite grundsätzlich nicht ab das es nicht erlaubt ist...
Ich wette aber auch ganz gewalltig das ich mich unter jeden Wagen eines oberschlauen Meckerhalses legen kann und dermaßen viele Dinge finde die nicht erlaubt sind.
Wenn einer keine Ahnung hat sollte man auch lieber nichts dazu sagen und wenn jemand ne Ahnung hat, oder dies zumindest denk, dann sollte man immer fair bleiben und Sachlich
soa ich denke mal da alles zum thema gesagt is, kann hier zu gemacht werden
leider ist hier viel zu viel halbwissen unterwegs um eine gute lösung zu erreichen!