Hey....
ich hab mal ne frage....
ich hab mir klarglasrückleuchten für meinen polo gekauft.
jetzt hab ich aba des problem dass ich keine nebelschlussleuchte mehr habe....
hann mir da jemand sagen ob der tüv was dagegen hat dass ich keine mehr hab oder was soll ich da machen?
ich danke euch scho mal im vorraus.
Du benötigst eine Nebelschlussleuchte hier mal ein Auszug aus der StvZo:
§ 53d Nebelschlussleuchten.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.
Also brauchst du eine!
und hier steht noch wo sie angebracht werden muss:
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
du bekommst ohne eine NSL keinen TÜV!
Zitat:
Du benötigst eine Nebelschlussleuchte hier mal ein Auszug aus der StvZo:
§ 53d Nebelschlussleuchten.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.
Also brauchst du eine!
und hier steht noch wo sie angebracht werden muss:
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
du bekommst ohne eine NSL keinen TÜV!
Also meiner ist BJ90 und hat auch keine nebelschlussleuchte von werk aus gehabt
Das gute bei den Klarglasrückleuchten ist das man man auf beiden Seiten seiten rückfahrscheinwerfer haben kann, macht sich bei getönten scheiben ganz gut
Das mit dem Baujahr stimmt, war vor Jahren mal mit nem alten Mercedes-Transporter aufm Tüv und der Prüfer hat sich drüber aufgeregt das die nicht ging. Er meinte damals ist zwar bei dem Baujahr keine Pflicht aber wenn eine dran ist, dann muß sie auch gehen.
Also hab ich einfach einmal kräftig dagegen getreten und schon war sie ab und der Prüfer "glücklich"
Aber was mich mal interessieren würde bei den Klarglas Rückleuchten, da sind ja eigentlich keine Reflektoren dran (oder?), brauch man da dann wie bei schwarzen solche Katzeaugen oder wie?
Gruß
Jap, da brauch man dann auch reflektoren.
Wenn der scheinwerfer keinen reflektor eingebaut hat, muss einer angebracht werden, dazu gibts auch nen §
Zitat:
Jap, da brauch man dann auch reflektoren.
Wenn der scheinwerfer keinen reflektor eingebaut hat, muss einer angebracht werden, dazu gibts auch nen §
ja die RL sind ja nicht ganz weis...
ich hab die halb weis halb rot....
und mein polo ist Bj.89.
aba des mit der NSL seh ich ja dann beim TÜV...
hab mir die jetzt auf RÜCKFAHRSCHEINWERFER umgebaut...
mal schaun was der tüv sagt^^
danke nochmal