ich werde meinen tüver mal fragen weil dieses ganze hin und her geht mir aufn senkel ^^
du müsstest das blatt schon direkt vor die linse halten aber das ist ja nicht möglich.
naja was solls... mein prüfer hat nicht gemeckert..
unterkante scheinwerfer wäre bei mir ca. 479mm also viel zu wenig,..
und ich hab linsenscheinwerfer.. und er hat rein gar nichts gesagt,..
hab meine felgen gestern eingetragen bekommen
so leute hab jetzt begrenzer drin hab alle aufgebraucht b4st. pro seite bin jetzt bei 50.5cm und der tüv sagt bzw. merkt dase cht nicht? hab meine ziemlich versteck drei unter der hülse und einen drüber ziehmlich passgenau noch ein bisschen dreck und das janze ist unsichtbar...
was meint ihr ach ja wer trägt alles eine aus direkt tüv oder dekra
mfg
Alsi die meisten Prüfer merken es eigentlich, da die Kiste ja null federt.
Du musst eigentlich zum TÜV da du in den alten Bundesländern wohnst und es wahrscheinlich ne 21er Abnahme ist. (Sind ja sicherlich Alus und Fahrwerk)
Zitat:
wow hier wird sich aber mit dem thema befasst find ich schon mal echt super bloß nicht streiten freunde !
stimmt hauptsache drüber gesprochen, diskusionen sind okay....ach ja bin jetzt bei 50,5cm passt ganz gut und sieht man nicht : habs ziemlich unsichbar gemacht jetzt noch schnell eintragen rusmachen gut
na dann, viel glück.
hoffe bei mir reichts mit orginal scheinwerfer und bisschen mehr druch auf die reifen
Zitat:
stimmt hauptsache drüber gesprochen, diskusionen sind okay....ach ja bin jetzt bei 50,5cm passt ganz gut und sieht man nicht : habs ziemlich unsichbar gemacht jetzt noch schnell eintragen rusmachen gut
Das ist eben das problem, wenn die bei ner Kontrolle den Zollstock ansetzen und man ist unter 50cm ist die eintragung fürn Ar***.
Aber man kann ja sagen, das sich das Fahrwerk eben gesetzt hat, oder ist das in so einem fall irrelevant?
Eigentlich irrelevant weil der Fahrzeugfüher/-halter für die Vorschriftsmäßigkeit verantwortlich ist.
ist irrelevant, da man als halter vepflichtet ist sein fahrzeug verkehrstauglich und entsprechend den geltenden vorschriften zu halten...
als ich mein jetzigen gekauft habe war n mängelbericht rauf wegen 46cm lichtaustritt, das fahrwerk wurde aber vom TÜV im rahmen eines vollgutachtens eingetragen... und das ohen federwegsbegrenzer und luftdruckspielereien...
den cops war die eintragung ziemlich latte, die ham halt nen mängelbericht geschrieben und der fall war für die erledigt... ich hab dann auf 40/40 federn zurückgerüstet, aber der TÜVi war so nett mir das alte fahrwerk in den papieren stehen zu lassen... könnte also jederzeit das tiefe wieder verbauen... weiß halt nur net wies iss wenn se mal wieder nachmessen, obs dann wieder ur n mängelbericht gibt