hi leute habe ein 86c bj 1990 bekomme meine felgen mangels 175 r50 13" in verbindung mit weitec 6040 fahrwerk nicht eingetragen , problem ist die lichtsautrittskante liegt bei mir nur bei 46...vielleicht 47 sowas auf jeden fall reicht es nicht was kann ich machen will das unbedingt so haben ich hab jetzt mal alles durch gesucht aber keine richtigen hinweise gefunden bis auf anderen tüvler und so das ist halt nichts handfestes
mfg
hmm.. nutenverstellung hinten ganz nach unten..
winterreifen in kofferraum und dann noch volltanken..
wenn du dann immer noch nicht bei 50cm bist dann weiß
ich es auch nicht.
ich habs so gemacht und war noch ein bisschen über 50cm..
aber ich hab ja auch 14zoll mit 195/45
probiers mal aus
Eine Möglichkeit wären andere Scheinwerfer, hab nen Bekannten mit nem 86c Steilheck, der fährt alte BMW-Linsenscheirfer! Bringt so knapp drei Zentimeter, also würde es reichen!
Leg hinten noch ne schwere basskiste rein bringt auch ncoh bisschen
hast du nen link für die scheinwerfer und was ist mit der kosten frage
mfg
Muss mich korrigieren, sind wohl mittlerweile A3 Scheinwerfer. Hab ihn schon lange nicht mehr gesehen!
Bilder und weiter Infos hier auf der page:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
vielen dank für die info aber das kostet auch nochmal gut und dafür brauch ich nochmal ne abnahme und so ganz gefällt es mir nicht gut das ist geschmackssache.....wie macht denn das der rest hier so viele haben das gleiche drin wie ich wie machen die das
da du nen 2er polo hast, versuch es mal mit den derby scheinwerfern...
da kannste auch gut 1cm herausholen..... weil die nicht so tief gebaut sind, wie die runden vom polo....
oder wie schon erwähnt, ma aufn schrotti schauen, ob du die linsenscheinwerfer vom bmw da bekommst....
bei linsensystemen gilt das maß übrigens mitte linse
Stichwort klarglass , hat mir sogar ein Prüfer gesagt !
Gibbet aber für den 86c nicht regulär!
das mit dem klarglas hat der prüfer mir auch gesagt es ist eben auch noch ne optische frage...wa! aber für den polo 86c sind leider nie welche hergestellt worden und wie ist das eigentlich mit der aufnahme bei den viereckigen passen die einfach so und dann wäre da noch der grill da bräuchte man dan auch nen anderen wenn das alles hand und fuss haben soll oder?
mfg
die vom golf2 passen da nich rein oder?
mit etwas Arbeit schon, wirken aber etwas glubschäugig, weil sie größer sind!
kommt aber geil xD
mit fadenkreuz und angeleyes dann aber
also ich würd glaub die vom golf rein bauen...
Golf1 müsste er da nehmen, ich hab meine jetz erstmal wieder raus gebaut damit ich auf die 50cm kommen.
Die Golf scheinis sind nähmlich 18cm statt 16cm, also größer.
das Währe ja das letzte was Hitchns gebrauchen kann.
Die Scheinwerfer vom BMW haben doch aber abblendlicht und aufblendlicht in einem seperaten scheinwerfer, oder gibts auch welche wo ab und aufblendlicht in einem ist?
is das fahrwerk schon eingetragen?
falls ja einfach für den tüv mit wagenheber hochpumpen und dann federwegsbegrenzer bis du 50cm hast
kannst ja dannach wieder raus nehmen
nur ich weis nich was n bulle macht wenn er sich mal mit ner latte davor stellt
huhu jungs,
meine austrittskante liegt auch bei 47-48 cm...und habe gerade in dem thread hier gelesen das man linsenscheinwerfer einbauen kann, in meinem fall dann die klarglas...denn da wird das bis zur linsenmitte gemessen...kann ich mir dann die klarglas einbauen?
ja ne?
gruß marcel
Wer erzählt denn den Blödsinn mit der Linsenmitte? Gemessen wird immer untere Lichtaustriitskante, nix anderes!
laut aussage meines tüvprüfers, er hat es mir auch schriftlich gezeigt, gilt bei linsensystemen mitte linse.....
is ja auch logisch, weil bei einer linse die relative austrittskante nunmal in der mitte liegt....
gut also nehm ich vom kollege die klarglas dinger um meine felgen einzutragen;o)
ich weiss das es n gesetz is und die bullen mich eh nachher anscheissen werden wenn die meijne kante mit den orig. scheinwerfern sehen aber hauptsache eingetragen, das kommt beim verkauf eh besser;o)
ich hab nen 60/40 fahrwerk mit "balongreifen" und trotzdem nur 48cm
hab das gerade mal nachgemessen....
Auszug aus nem speziellen Leitfaden für Lichttechnik:
Die größte Höhe über dem Boden ist vom höchsten und die
kleinste Höhe vom niedrigsten Punkt der sichtbaren leuchtenden
Fläche zu messen. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht wird die
kleinste Höhe über dem Boden ausgehend vom niedrigsten Punkt
der tatsächlichen Austrittsöffnung des optischen Systems (zum
Beispiel Reflektor, Projektionsscheibe) unabhängig von seiner
Verwendung gemessen.
Zitat:
der tatsächlichen Austrittsöffnung des optischen Systems (zum
Beispiel Reflektor, Projektionsscheibe) unabhängig von seiner
Verwendung gemessen.
mmh, da müsst ich mal bei mir schauen, so richtig glauben kann ich das nicht.
Schade das es draussen schneit! :( Aber allein durch die Linse an sich bin ich mit dem 6N 3oder 4 cm höher gekommen. Hab aber halt erstmal nur die Unterkante der Linse genommen. Lichtaustrittskante wird ja sonst einfacherweise mit nem Blatt Papier bestimmt....
ich merk schon, is wieder mal ein sogenanntes streit-thema....
aber rein physikalisch is es logisch, das die austrittskannte einer linse aufgrund der wölbung in der mitte liegt...
mit einem blatt papier is es auch logisch, allerdings muss man da ja dann bei einem linsensystem das blatt dierekt an die linse halten....
So, da das ganze mir echt nicht logisch war bin ich doch nochmal raus! Der Lichtaustritt einer Linse endet natürlich nicht in der Linsenmitte, wäre auch unlogisch da man zuviel Licht verschenkt! Siehe Wikipedia:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
unten auf den Bildern mein Polo mit Depo-Scheinwerfern. Auf dem Blatt soll stehen, von oben: Linsenmitte, untere Linsenkante, unterer Lichtaustritt. Und da wart ich schon recht gnädig bei der Lichtaustrittskante, man könnt sie auch noch tiefer ansetzen. :(
Also um es mal kurz zu fassen, die untere Lichtaustrittskante ist bei Linsenscheinwerfern nicht die Linsenmitte!
Hm...ich hörte mal was von einem kleinen schlupfloch für Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 1988 zugelassen wurden. Der Paragraph StVZO mit den 50cm Scheinwerferhöhe gilt wohl erst für Fahrzeuge ab EZ 1.1.1988...für alle davor erstzugelassen Fahrzeuge gilt wohl ein älterer Paragraph der zwar vorschreibt wie hoch ein Scheinwerfer höchsten sein darf allerdings nicht vorschreibt wie hoch er mindestens sein muss. Schaue aber nochmal nach wo ich es gelesen habe...da standen nämlich die die ganzen Paragraphen die was mit zu tun haben dabei!
Mfg Basti
da bin ich ja froh das meiner BJ´90 ist
kumpel hat nen 86er rocco mit 44cm lichtaustritt vollkommen legal eingetragen... musste dem TÜVi aber auch erst mit dem gesetz kommen...
wow hier wird sich aber mit dem thema befasst find ich schon mal echt super bloß nicht streiten freunde ! das was murray schon sagte hab ich über nen kumpel in erfahrung gebracht der hat nen calibra und dem seine kante hat 43cm janz schöien jeschumelt... kanns mir nur in etwa vorstellen wo genau also welche position müssen die puffer hin bzw begrenzer
mfg
ich werde meinen tüver mal fragen weil dieses ganze hin und her geht mir aufn senkel ^^
du müsstest das blatt schon direkt vor die linse halten aber das ist ja nicht möglich.
naja was solls... mein prüfer hat nicht gemeckert..
unterkante scheinwerfer wäre bei mir ca. 479mm also viel zu wenig,..
und ich hab linsenscheinwerfer.. und er hat rein gar nichts gesagt,..
hab meine felgen gestern eingetragen bekommen
so leute hab jetzt begrenzer drin hab alle aufgebraucht b4st. pro seite bin jetzt bei 50.5cm und der tüv sagt bzw. merkt dase cht nicht? hab meine ziemlich versteck drei unter der hülse und einen drüber ziehmlich passgenau noch ein bisschen dreck und das janze ist unsichtbar...
was meint ihr ach ja wer trägt alles eine aus direkt tüv oder dekra
mfg
Alsi die meisten Prüfer merken es eigentlich, da die Kiste ja null federt.
Du musst eigentlich zum TÜV da du in den alten Bundesländern wohnst und es wahrscheinlich ne 21er Abnahme ist. (Sind ja sicherlich Alus und Fahrwerk)
Zitat:
wow hier wird sich aber mit dem thema befasst find ich schon mal echt super bloß nicht streiten freunde !
stimmt hauptsache drüber gesprochen, diskusionen sind okay....ach ja bin jetzt bei 50,5cm passt ganz gut und sieht man nicht : habs ziemlich unsichbar gemacht jetzt noch schnell eintragen rusmachen gut
na dann, viel glück.
hoffe bei mir reichts mit orginal scheinwerfer und bisschen mehr druch auf die reifen
Zitat:
stimmt hauptsache drüber gesprochen, diskusionen sind okay....ach ja bin jetzt bei 50,5cm passt ganz gut und sieht man nicht : habs ziemlich unsichbar gemacht jetzt noch schnell eintragen rusmachen gut
Das ist eben das problem, wenn die bei ner Kontrolle den Zollstock ansetzen und man ist unter 50cm ist die eintragung fürn Ar***.
Aber man kann ja sagen, das sich das Fahrwerk eben gesetzt hat, oder ist das in so einem fall irrelevant?
Eigentlich irrelevant weil der Fahrzeugfüher/-halter für die Vorschriftsmäßigkeit verantwortlich ist.
ist irrelevant, da man als halter vepflichtet ist sein fahrzeug verkehrstauglich und entsprechend den geltenden vorschriften zu halten...
als ich mein jetzigen gekauft habe war n mängelbericht rauf wegen 46cm lichtaustritt, das fahrwerk wurde aber vom TÜV im rahmen eines vollgutachtens eingetragen... und das ohen federwegsbegrenzer und luftdruckspielereien...
den cops war die eintragung ziemlich latte, die ham halt nen mängelbericht geschrieben und der fall war für die erledigt... ich hab dann auf 40/40 federn zurückgerüstet, aber der TÜVi war so nett mir das alte fahrwerk in den papieren stehen zu lassen... könnte also jederzeit das tiefe wieder verbauen... weiß halt nur net wies iss wenn se mal wieder nachmessen, obs dann wieder ur n mängelbericht gibt