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Antwort auf lichtaustrittskante

# - heute - 03:36:33ist irrelevant, da man als halter vepflichtet ist sein fahrzeug verkehrstauglich und entsprechend den geltenden vorschriften zu halten...

als ich mein jetzigen gekauft habe war n mängelbericht rauf wegen 46cm lichtaustritt, das fahrwerk wurde aber vom TÜV im rahmen eines vollgutachtens eingetragen... und das ohen federwegsbegrenzer und luftdruckspielereien...

den cops war die eintragung ziemlich latte, die ham halt nen mängelbericht geschrieben und der fall war für die erledigt... ich hab dann auf 40/40 federn zurückgerüstet, aber der TÜVi war so nett mir das alte fahrwerk in den papieren stehen zu lassen... könnte also jederzeit das tiefe wieder verbauen... weiß halt nur net wies iss wenn se mal wieder nachmessen, obs dann wieder ur n mängelbericht gibt