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unfall

Rafi
  • Themenstarter

hallo also ich habe folgendes problem mein kolege hat mit meinem auto ein unfall gebaut.so weit klar meine versicherung wird natürlich den schaden bezahlen aber mein auto ist ja auch kaput.
und meine frage ist kann man mein schaden über seine versicherung machen. wir beide sind in der selbe vericherung das ist glaub ich ein problem oder? also der schaden an meinem ist auf jeden fall über 1000 euro



Deinen Schaden den du hast wird die Versicherung nicht übernhmen. Es sei denn dein Kollege is auch versicherungstechnisch berechtigt dein Auto zu fahren.
Wer hat Schuld?
Was für eine Art Versicherung hast du denn?
Am besten erkundigst du dich gleich Donnerstag bei deinem Ansprechpartner deiner Versicherung


des geht zu 100% net vorallem musst du in deiner versicherung angeben wer alles mit deinem wagen fährt das heißt wenn sie mitbekommen das er gefahren ist zahlen sie nichts!

Und wenn dann mach es so das er dir die kosten übernimmt wo für die versicherung anfallen weil du ja wieder steigen tust und dann noch die selbstbeteiligung!



gelöschtes Mitglied

    Ich weiss gar nicht woher dieses Märchen stammt, mein Versicherungsagent weiss es auch nicht. Denn genau deswegen habe ich ihn mal gefragt:

    Diese "wer fährt mit dem Auto Klausel" gilt fast immer nur dafür, wer mit dem Auto ÜBERWIEGEND fährt.

    Da sind z.B. so Sachen wie: Was ist wenn der Wagen in der Werkstatt ist und eine Probefahrt durchgeführt wird?

    Wer sich auf eine Versicherung einlässt, die nur EINEN Fahrer zulässt und alle anderen muss man angeben (oder ähnliche Scherze...), da sag ich nur: Wie kann man so blöd sein und sich bei so ner Versicherung versichern... denkt mal an eure Grundrechte...


    Warum kommst du denn jetzt mit Grundrechten?
    Es ist nunmal Tatsache das man angeben muss wer mit dem Auto fährt.
    z.B.: nur Personen über 21 oder so...
    Danach richtet sich auch der Beitrag.
    Deswegen fragte ich auch erst welche Art Versicherung er hat...

    Zitat:

    Da sind z.B. so Sachen wie: Was ist wenn der Wagen in der Werkstatt ist und eine Probefahrt durchgeführt wird?


    Werkstätten haben eigene Versicherungen für solche Dinge.


    gelöschtes Mitglied

      Jo dat stimmt! Bei mir hätte es 60€ im viertel Jahr mehr gekostet wenn ich meine Freundin bei mir hätte mit eingetragen! Weil wegen Fahranfängerin!


      Rafi
      • Themenstarter

      also ich habe teil kasko versicherung und bei mir würde ich als fahrer angegeben und mein vater ich bin auch unter 21 und mein kolege hatte schuld ich sahs daneben weil ich was getrunken. bei bem unfall habe ich sofort mein versicherungs man angerufen und er sagte mach dir keine sorgen.aber meinen schaden werden die nicht bezahlen.aber kann man das nicht so machen das versicherung von meinem kolegen sein auto mein sschaden bezahlen wird oder so was in der art


      gelöschtes Mitglied

        Nee glaub nicht vormal die teilkasko sowieso keine Selbstverschuldeten unfälle bezahlt!


        ist es michjt so, das wenn ma nprmal versichert ist alle fahren dürfen, und nur wenn ma extra angiebt, das nur bestimmte personen den wagen fahren dürfen es so ist wie ihr sagt, z.b. der wagen meiner eltern dürfen nur sie fahren, ich nicht, dagegen meiner darf jeder fahren soweit ich das weiß!



        Rafi
        • Themenstarter

        nein das meine ich nicht.also meine versicherung wird mein schaden nicht übernehmen ist klar. aber mein kolege der hat ein eingnes auto und auch ne haftpflicht versicherung also könnte man auch teoretich sagen das er mir rein gefahren ist und das seine versicherung mein schaden bezahlt den bei dem unfall passieret ist wo er rein gefahren ist


        gelöschtes Mitglied

          ich denk dann mußt derbe drauf zahlen da ja das Unfallrisiko größer ist wenn jeder mit dem eigenen Auto fahren darf!?


          Rafi
          • Themenstarter

          den wagen von deinen eltern dürfen nur leute fahren die entweder über 21 oder 23 sind ich weiß nicht wie das bei deinen eltern ist. und dein wagen dürfen alle fahren weil du unter 21 bist und das auch angegeben hast ist bei mir auch so


          Nein das geht nicht. DEIN Auto DEINE Versicherung...
          Ich denke die Versicherung wird nichts zahlen weil dein Kollege den Wagen versicherungstgechnisch nicht fahren darf. Die Versicherungen tun meist alles um nicht zahlen zu müssen. Ich will dir jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber im schlimmsten Falle wird es so ausgehen!
          Dein Schaden wirst du 100%ig selber zahlen müssen.
          mfg


          Rafi
          • Themenstarter

          ich selber oder was. ne ich glaube nicht


          Zitat:

          den wagen von deinen eltern dürfen nur leute fahren die entweder über 21 oder 23 sind ich weiß nicht wie das bei deinen eltern ist. und dein wagen dürfen alle fahren weil du unter 21 bist und das auch angegeben hast ist bei mir auch so


          falls du mich damit meint, nene, ist versicherungstechnisch so geregelt, das keine auser sie den fahren darf, nen kolleg hats auch so bei seinem gemacht, kommt nen weng günstiger in der versicherung, und das hat in dem fall nichts mit über 21 zu tun, ich bin ja eh schon 24


          Rafi
          • Themenstarter

          Unfall mit geliehenem Auto – Wer muss bezahlen?

          L.S., Lausanne: Ich habe das Auto meines Nachbarn ausgeliehen, um meinen Sohn vom Flughafen abzuholen. Dabei habe ich einen Auffahrunfall verursacht. Wer muss nun für die Schäden aufkommen?

          Die Schäden am Auto des Dritten wird die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn übernehmen. Eventuell muss er einen Bonusverlust hinnehmen. Die daraus entstehende Mehrprämie übernimmt in der Regel Ihre Privathaftpflichtversicherung. Für den Schaden am Auto Ihres Nachbarn sind Sie verantwortlich. Sie können sich gegen die finanziellen Folgen absichern, indem Sie in der Privathaftpflichtversicherung den gelegentlichen Gebrauch fremder Autos zu einer moderaten Prämie einschliessen. Ihr Versicherer wird dann die Reparaturkosten für das Auto des Nachbarn übernehmen, nach Abzug des vertraglich vorgesehenen Selbstbehalts.



          das habe ich gefunden bei rechts fragen in internet


          gelöschtes Mitglied

            dann kann ich nur empfehlen: Rechtsanwalt einschalten bevor man noch irgendwie was falsches macht.

            Versicherungen sind ja bekannt dafür, dass sie immer noch Klauseln in ihren Verträgen haben, die schon lange mit Rechtsurteilen als unwirksam gelten.


            hast du in deiner Privathaftpflichtversicherung den "gelegentlichen Gebrauch fremder PKWs" angegeben?
            Daraus kannste dir ja ne Antwort auf deine Fragen basteln!

            mfg


            gelöschtes Mitglied

              dann kann ich nur empfehlen: Rechtsanwalt einschalten bevor man noch irgendwie was falsches macht.

              Versicherungen sind ja bekannt dafür, dass sie immer noch Klauseln in ihren Verträgen haben, die schon lange mit Rechtsurteilen als unwirksam gelten.

              Diese "unter 23" Klausel hatte ich nicht bedacht... bei mir ging es um die Geschichte, dass man nur der alleinige Fahrer ist. Und da war es bei meiner Versicherung so, dass das "als gewöhnlicher Nutzer" gilt.


              Rafi
              • Themenstarter

              aber meine frage lautet ganz anders.
              meine versicherung bezahlt den schaden von dem anderen auto.
              es geht mir nur über mein schaden an meinem auto der entstanden ist.
              ob man das irgend wie noch in die versicherung rein bekommen kann oder in die versicherung von meinem kumpel


              Die Versicherung von deinem Kumpel nicht... Jedenfalls nicht seine KFZ Versicherung. Wenn du keine Vollkasko hast, wird deine Versicherung den Schaden nicht übernehmen!

              Die einzige Möglichkeit die euch bleibt ist die Privathaftpflicht von deinem Kollegen. Da müsste er sich halt mal erkundigen ob es da eine Möglichkeit gibt!


              gelöschtes Mitglied

                Ich habe mal irgendwo vor gar nicht allzulanger Zeit ein Rechtsurteil gelesen, wonach das mit der Privathaftpflicht NICHT funktioniert.


                Ich kann es mir auch nicht vorstellen aber nen Versuch ist es im Grunde immer wert!


                Zitat:

                Ich weiss gar nicht woher dieses Märchen stammt, mein Versicherungsagent weiss es auch nicht. Denn genau deswegen habe ich ihn mal gefragt:

                Diese "wer fährt mit dem Auto Klausel" gilt fast immer nur dafür, wer mit dem Auto ÜBERWIEGEND fährt.

                Da sind z.B. so Sachen wie: Was ist wenn der Wagen in der Werkstatt ist und eine Probefahrt durchgeführt wird?

                Wer sich auf eine Versicherung einlässt, die nur EINEN Fahrer zulässt und alle anderen muss man angeben (oder ähnliche Scherze...), da sag ich nur: Wie kann man so blöd sein und sich bei so ner Versicherung versichern... denkt mal an eure Grundrechte...




                Es ist so es darf nur der fahren der angegeben ist warum soll die versicherung es zahlen wenn jemand anderes denn schaden macht versichert ist der dem der wagen gehört und angibt ihn zu fahren!

                Was er auch machen kann es über seine Haftpflich vers. zu machen!

                MFG


                Rafi
                • Themenstarter

                hier par fotos die beiden träger vorne sind schief der rechte cirka 10 cm der ganze motor würde auch nach rechts gezoge und man kann nicht nach lins lenken weil im radhaus hat sind der blech verbogen

                es sieht garnicht so schlimm aus aber ich hoffe das der rahmen sich nicht verzogen hat


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                ohje sieht nach totalschaden aus und wegen der veresicherung bei mir war es so nenkumpel hat mein auto zerlegt (totalschaden,3mal übers dach) allerdings ohne dritte ausser den leitpfosten und seine privathaftpflicht hat den schaden bezahlt allerdings nur zeitwert wenn das bei dir nicht geht bleibt nur über deinen anwalt schadensersatz bei deinem kolegen einfordern viel glüch und schönes fest


                Rafi
                • Themenstarter

                also schön ist mein fest ja nicht mehr aber danke. ich hofe ich finde guten mechaniker der das wieder richten kann


                las aber erst nen gutachten machen bevor am auto irgendwas gemacht wird sonst stellt sich die versicherung auf jeden fall quer


                Rafi
                • Themenstarter

                was meinst du mit gutachten. wie schlimm der unfall ist und auf welche kosten sich das beziehe n wird
                bracht man das überhaupt


                gelöschtes Mitglied

                  Der Schaden muss doch eh von Dir selber getragen werden oder von Deinem Kollegen wenn Du Ihn verklagst .

                  Wenn es um Geld geht dann hören da einige Freundschafften auf .

                  Die Versicherung von Dir zahlt da nichts wenn der keine Vollkasko hat .
                  Die Versicherung von Deinem Kollegen zahlt da nichts da es nicht sein Auto sondern Dein Auto ist .

                  Mit dem Wagen von Deinem Kollegen in Deinem noch mal rein fahren lassen nennt sich Versicherungbetrug und wenn das nachgewiesen wird dann gute Nacht .

                  Das einzige was Dir bleiben wird ist auf die Vernunft Deines Kollegen zu hoffen das der alles bezahlt , alles andere ist nicht Legal .

                  Desweiteren wirst Du die neue Prämie die Du zahlen wirst tragen , sprich bei einer noch schlechteren Einstufung deines Polos wird es dadurch Teuer und davon kannst Du ausgehen ..

                  Sprich , Du hast die Dicke Arschkarte wenn man ehrlich ist .


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